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BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 71.02 |
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Streit um die Abschiebung in die Demokratische Republik Kongo; Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3; VwGO § 108 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 6
Demokratische Republik Kongo, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Grundsätzliche Bedeutung, Rechtliches Gehör, Verfahrensmangel, Darlegungserfordernis, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Extreme Gefahrenlage, Erwachsene, Kinder, Minderjährige, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 08.07.1994 - 12 K 312/93
- OVG Saarland, 03.12.2001 - 3 R 4/01
- BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 71.02
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 71.02
Ob sich eine allgemeine Gefahr für einzelne Betroffene zu einer extremen Gefahr verdichtet, ist allgemein nur dann feststellbar, wenn eine wertende Gesamtschau unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1998 BVerwG 9 C 4.98 BVerwGE 108, 77, 82 f.; Beschluss vom 25. Februar 2000 BVerwG 9 B 77.00 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 31) ergibt, dass der einzelne Ausländer im Abschiebezielstaat entweder einer extremen Gefahrenlage für die gesamte Gruppe, der er zugehört, oder einer für ihn aufgrund besonderer Umstände individuell zugespitzten extremen Gefahr an Leib und Leben ausgesetzt wäre.Der Senat hat vielmehr ähnlich wie in dem Urteil vom 8. Dezember 1998 a.a.O. die Tatsachenfeststellungen des Berufungsgerichts zum Gesundheitssystem in Angola allgemein und die von ihm zugrunde gelegten statistischen Angaben als nicht ausreichend angesehen, um im Einzelfall der Klägerin jenes Verfahrens auf eine sie betreffende extreme allgemeine Gefahrenlage schließen zu können.
- BVerwG, 25.02.2000 - 9 B 77.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sinn und Zweck des § 117 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 71.02
Ob sich eine allgemeine Gefahr für einzelne Betroffene zu einer extremen Gefahr verdichtet, ist allgemein nur dann feststellbar, wenn eine wertende Gesamtschau unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1998 BVerwG 9 C 4.98 BVerwGE 108, 77, 82 f.; Beschluss vom 25. Februar 2000 BVerwG 9 B 77.00 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 31) ergibt, dass der einzelne Ausländer im Abschiebezielstaat entweder einer extremen Gefahrenlage für die gesamte Gruppe, der er zugehört, oder einer für ihn aufgrund besonderer Umstände individuell zugespitzten extremen Gefahr an Leib und Leben ausgesetzt wäre. - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01
Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 71.02
In dem vom Oberverwaltungsgericht als "problematisch" bezeichneten Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 5.01 (NVwZ 2002, 101; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE bestimmt) hat der Senat nicht wie das Oberverwaltungsgericht meint ausgesprochen, dass "auch ein praktisch kaum leistungsfähiges Gesundheitsversorgungssystem in Angola mit einer Kindersterblichkeitsrate von rund 30 % der Kinder bis zum 5. Lebensjahr ... für ein nahezu 5-jähriges Kind ohne weitere tragfähige Feststellungen zur Bejahung einer Extremgefahr nicht ausreichen" (UA S. 64).
- BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05
Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit, …
Eine (erhöhte) existentielle oder extreme Gefahr wie sie das Oberverwaltungsgericht verlangt , die den betroffenen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem Tod oder schwersten Verletzung ausliefern würde (Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324 ), hat das Bundesverwaltungsgericht nur für die Anwendung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (früher: § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG) bei verfassungkonformer Durchbrechung der Sperrwirkung des Satzes 2 wegen sog. Allgemeingefahren gefordert (stRspr; vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 a.a.O. und etwa Beschluss vom 8. April 2002 BVerwG 1 B 71.02 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59 sowie Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 2.01 BVerwGE 114, 379 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2013 - 13 A 2673/12
Klärungsbedürftigkeit des Eingreifens der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 S. 3 …
Vielmehr erfordert diese einzelfallbezogene Prüfung, neben den allgemeinen Verhältnissen im Herkunftsstaat auch die individuellen Eigenschaften des Ausländers, zu denen seine physische und psychische Verfasstheit gehören, maßgeblich zu berücksichtigen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. April 2002 - 1 B 71.02 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59 = juris, Rn. 4. - VG Düsseldorf, 14.09.2007 - 21 K 2318/07 vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. April 2002 - 1 B 71.02 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59; Urteile vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 -, BVerwGE 114, 379, und - 1 C 5/01 -, BVerwGE 115, 1; Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 15/95 -, BVerwGE 99, 331, jeweils zu § 53 Abs. 6 AuslG a.F.
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2003 - 2 L 376/95
Bakongo, Folter, Extrem-Gefahr, Alleinstehender, Familienverband, Alter, …
Dafür ist auf die Gesamtgefährdungslage abzustellen (BVerwG, Beschl. v. 23.03.1999 - BVerwG 9 B 866.98 -, Buchholz 402.240 § 53 Nr. 17: vgl. auch: BVerwGE 102, 249 [259]; 114, 379 ff; BVerwG, Beschl. v. 08.04.2002 - BVerwG 1 B 71.02 - [juris]). - BVerwG, 29.06.2005 - 1 B 176.04
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bestehen einer extremen Gefahrenlage …
Die Frage, ob und gegebenenfalls zwischen welchen Gruppen der Bevölkerung bei der Gefahrenprognose zu differenzieren ist oder mit welcher anderen Bevölkerungsgruppe die Gruppe, der der Kläger angehört, hinsichtlich der jeweiligen Gefahrenlage (hier: Malaria-Gefährdung) verglichen werden kann, kann nicht nach einheitlichen rechtlichen Maßstäben, sondern allein nach den tatsächlichen Verhältnissen im Abschiebezielstaat bestimmt werden (vgl. auch Beschlüsse vom 8. April 2002 - BVerwG 1 B 71.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59 und vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284). - OVG Niedersachsen, 28.02.2005 - 11 LB 121/04
Abschiebungsschutz; Behandlungsmöglichkeit; Bevölkerungsgruppe; erhebliche …
Ob sich eine allgemeine Gefahr für einzelne Betroffene zu einer extremen Gefahr verdichtet, ist allgemein nur dann feststellbar, wenn eine wertende Gesamtschau unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ergibt, dass der einzelne Ausländer im Abschiebezielstaat entweder einer extremen Gefahrenlage für die gesamte Gruppe, der er zugehört, oder einer für ihn aufgrund besonderer Umstände individuell zugespitzten extremen Gefahr an Leib und Leben ausgesetzt wäre (BVerwG, Beschl. v. 8.4.2002 - 1 B 71.02 - Buchholz 402.240 § 53 Nr. 59). - BVerwG, 24.02.2005 - 1 B 177.04
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Zulässigkeit …
Inwiefern dem Berufungsgericht ein Maßstabsfehler unterlaufen und deshalb zugleich das rechtliche Gehör verletzt sein soll, lässt sich der hierfür zitierten Entscheidung des Senats (Beschluss vom 8. April 2002 - BVerwG 1 B 71.02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59) nicht entnehmen. - BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 121.02
Differenzierung zwischen Erwachsenen und Kindern bei Feststellung einer …
Gleichwohl bemerkt der Senat zur Vermeidung von Missverständnissen, dass das Oberverwaltungsgericht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Maßstab für eine extreme allgemeine Gefahrenlage, bei deren Bestehen ein Abschiebungsschutz in verfassungskonformer Handhabung des § 53 Abs. 6 AuslG in Betracht kommt, wohl nicht ganz zutreffend wiedergegeben und verwertet hat (vgl. UA S. 66 ff., 68, 73; vgl. auch den Beschluss vom 8. April 2002 - BVerwG 1 B 71.02 -). - VG München, 06.09.2018 - M 6 K 18.30761
Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines Abschiebungsverbots
Es kann somit nicht davon ausgegangen werden, dass der Kläger gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. B.v. 8.4.2002 - 1 B 71/02 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59). - VG Berlin, 25.07.2003 - 34 X 671.94
Ausreise aus dem Libanon unter dem Druck politischer Verfolgung ; …
Dass sich eine allgemeine Gefahr für den Betroffenen zu einer extremen Gefahr verdichtet hat, ist dabei nur dann feststellbar, wenn eine wertende Gesamtschau unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ergibt, dass der einzelne Ausländer im Abschiebezielstaat entweder einer extremen Gefahrenlage für die gesamte Gruppe, der er zugehört, oder einer für ihn auf Grund besonderer Umstände individuell zugespitzten extremen Gefahr an Leib und Leben ausgesetzt wäre (BVerwG, Beschluss vom 8. April 2002 - 1 B 71.02 -, Buchh. 402.240 § 53 AuslG Nr. 59). - VG Karlsruhe, 24.09.2019 - A 14 K 10328/18
- VG Karlsruhe, 24.09.2019 - A 14 K 14339/17
- VG Karlsruhe, 27.08.2019 - A 14 K 15732/17
- VG Aachen, 18.02.2009 - 3 K 673/08
Demokratische Republik Kongo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene …
- VG Schwerin, 12.05.2021 - 15 A 2188/20SN
- VG München, 25.02.2019 - M 6 K 16.36476
Erfolglose Asylklage eines Afghanen mit langjährigem (15 Jahre) Aufenthalt in …
- VG Saarlouis, 18.04.2012 - 5 K 205/11
- VG Magdeburg, 19.12.2011 - 5 A 12/10
- VG Aachen, 07.09.2004 - 3 K 1655/04
- OVG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03
Anspruch auf Abschiebungsschutz wegen konkreter Gefahr für Leib und Leben; …
- VG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03
Anspruch auf Feststellung von Abschiebungshindernissen; Erhebliche konkrete …
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 6 ZB 04.30939
Asyl (Afghanistan); Abschiebungshindernis; extreme Gefahrenlage; Widerruf
- VG Karlsruhe, 22.09.2019 - A 14 K 9316/17
- VG Magdeburg, 02.03.2018 - 8 A 196/17
- VG Saarlouis, 18.06.2014 - 5 K 1926/13
- VG Magdeburg, 31.01.2012 - 5 A 142/10
- VG München, 12.09.2019 - M 19 K 19.32125
- VG Schwerin, 01.07.2015 - 15 A 1878/12
- VG Magdeburg, 16.07.2012 - 5 A 161/11
- VG Magdeburg, 16.04.2012 - 5 A 112/11