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   BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 71.02   

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BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 71.02 (https://dejure.org/2002,9108)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.2002 - 1 B 71.02 (https://dejure.org/2002,9108)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 2002 - 1 B 71.02 (https://dejure.org/2002,9108)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3; VwGO § 108 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 6
    Demokratische Republik Kongo, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Grundsätzliche Bedeutung, Rechtliches Gehör, Verfahrensmangel, Darlegungserfordernis, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Extreme Gefahrenlage, Erwachsene, Kinder, Minderjährige, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 71.02
    Ob sich eine allgemeine Gefahr für einzelne Betroffene zu einer extremen Gefahr verdichtet, ist allgemein nur dann feststellbar, wenn eine wertende Gesamtschau unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1998 BVerwG 9 C 4.98 BVerwGE 108, 77, 82 f.; Beschluss vom 25. Februar 2000 BVerwG 9 B 77.00 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 31) ergibt, dass der einzelne Ausländer im Abschiebezielstaat entweder einer extremen Gefahrenlage für die gesamte Gruppe, der er zugehört, oder einer für ihn aufgrund besonderer Umstände individuell zugespitzten extremen Gefahr an Leib und Leben ausgesetzt wäre.

    Der Senat hat vielmehr ähnlich wie in dem Urteil vom 8. Dezember 1998 a.a.O. die Tatsachenfeststellungen des Berufungsgerichts zum Gesundheitssystem in Angola allgemein und die von ihm zugrunde gelegten statistischen Angaben als nicht ausreichend angesehen, um im Einzelfall der Klägerin jenes Verfahrens auf eine sie betreffende extreme allgemeine Gefahrenlage schließen zu können.

  • BVerwG, 25.02.2000 - 9 B 77.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sinn und Zweck des § 117 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 71.02
    Ob sich eine allgemeine Gefahr für einzelne Betroffene zu einer extremen Gefahr verdichtet, ist allgemein nur dann feststellbar, wenn eine wertende Gesamtschau unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1998 BVerwG 9 C 4.98 BVerwGE 108, 77, 82 f.; Beschluss vom 25. Februar 2000 BVerwG 9 B 77.00 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 31) ergibt, dass der einzelne Ausländer im Abschiebezielstaat entweder einer extremen Gefahrenlage für die gesamte Gruppe, der er zugehört, oder einer für ihn aufgrund besonderer Umstände individuell zugespitzten extremen Gefahr an Leib und Leben ausgesetzt wäre.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 71.02
    In dem vom Oberverwaltungsgericht als "problematisch" bezeichneten Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 5.01 (NVwZ 2002, 101; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE bestimmt) hat der Senat nicht wie das Oberverwaltungsgericht meint ausgesprochen, dass "auch ein praktisch kaum leistungsfähiges Gesundheitsversorgungssystem in Angola mit einer Kindersterblichkeitsrate von rund 30 % der Kinder bis zum 5. Lebensjahr ... für ein nahezu 5-jähriges Kind ohne weitere tragfähige Feststellungen zur Bejahung einer Extremgefahr nicht ausreichen" (UA S. 64).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Eine (erhöhte) existentielle oder extreme Gefahr wie sie das Oberverwaltungsgericht verlangt , die den betroffenen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem Tod oder schwersten Verletzung ausliefern würde (Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324 ), hat das Bundesverwaltungsgericht nur für die Anwendung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (früher: § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG) bei verfassungkonformer Durchbrechung der Sperrwirkung des Satzes 2 wegen sog. Allgemeingefahren gefordert (stRspr; vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 a.a.O. und etwa Beschluss vom 8. April 2002 BVerwG 1 B 71.02 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59 sowie Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 2.01 BVerwGE 114, 379 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2013 - 13 A 2673/12

    Klärungsbedürftigkeit des Eingreifens der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 S. 3

    Vielmehr erfordert diese einzelfallbezogene Prüfung, neben den allgemeinen Verhältnissen im Herkunftsstaat auch die individuellen Eigenschaften des Ausländers, zu denen seine physische und psychische Verfasstheit gehören, maßgeblich zu berücksichtigen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. April 2002 - 1 B 71.02 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59 = juris, Rn. 4.
  • VG Düsseldorf, 14.09.2007 - 21 K 2318/07
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. April 2002 - 1 B 71.02 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 59; Urteile vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 -, BVerwGE 114, 379, und - 1 C 5/01 -, BVerwGE 115, 1; Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 15/95 -, BVerwGE 99, 331, jeweils zu § 53 Abs. 6 AuslG a.F.
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