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   BVerwG, 09.09.1992 - 1 B 71.92   

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BVerwG, 09.09.1992 - 1 B 71.92 (https://dejure.org/1992,9845)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1992 - 1 B 71.92 (https://dejure.org/1992,9845)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1992 - 1 B 71.92 (https://dejure.org/1992,9845)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97

    Aufenthalt im Bundesgebiet; Ausweisung; Einreiseverbot.

    Der Senat hat dementsprechend die Ausweisung als Verwaltungsakt gekennzeichnet, der einem Ausländer gebietet, das Inland zu verlassen, und ihm verbietet, es erneut zu betreten (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.69 BVerwGE 49, 202 - Buchholz 402.24 § 11 AuslG Nr. 2; Beschluß vom 9. September 1992 - BVerwG 1 B 71.92 - Buchholz 402.22 Art. 32, 33 GK Nr. 7 = InfAuslR 1993, 12).
  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22

    Keine Ausweisung eines noch nie in das Bundesgebiet eingereisten visumpflichtigen

    Sie gebietet ihm, das Inland zu verlassen, und verbietet ihm - jedenfalls nach bisheriger Rechtsprechung -, es erneut zu betreten (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1975 - 1 C 46.69 - BVerwGE 49, 202 , Beschluss vom 9. September 1992 - 1 B 71.92 - Buchholz 402.22 Art. 32, 33 GK Nr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 13 S 2969/06

    Verfahren nach § 80 Abs 7 VwGO mit Bezug auf die Sperrwirkung des § 11 Abs 1 S 1

    Nach einer zwar dogmatisch überzeugenden, aber vereinzelt gebliebenen Auffassung (siehe Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 9.2.1993 - 4 M 146/92 -, InfAuslR 1993, 128; ebenso für das frühere Recht wohl BVerwG, Beschluss vom 9.9.1992 - 1 B 71/92 -, InfAuslR 1993, 312) tritt diese sog. Sperrwirkung einer Ausweisung nur dann ein, wenn diese Verfügung sofort vollziehbar oder bereits bestandskräftig ist; die Abschiebung in den Herkunftsstaat stellt sich danach als ein "Vollzug" der Ausweisung dar, der beim Bestehen aufschiebender Wirkung eines Rechtsbehelfs grundsätzlich zu unterbleiben hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2010 - 11 S 2328/10

    Einstweilige Anordnung - Anspruch auf Herausgabe eines in Verwahrung genommenen

    Die Rechtsprechung im Ausländerrecht war und ist zwar uneinheitlich, insbesondere ist umstritten, was im Einzelfall "Vollziehung" ist, doch wurde bereits zum AuslG 1965 vertreten, dass die wirksame Ausweisung das jeweilige Aufenthaltsrecht entfallen lässt und es nicht auf die Vollziehbarkeit ankommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 14.02.1985 - 13 S 2749/84 - und vom 19.02.1986 - 13 S 2750/85 - anders VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.07.1979 - XI 403/79 - juris; s. a. Kanein, AuslG 3. Aufl. 1980, § 10 A Nr. 5; unscharf zum AuslG 1990 bleibt BVerwG, Beschluss vom 09.09.1992 - 1 B 71.92 - InfAuslR 1993, 12).
  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94

    Zur örtlich zuständigen Behörde bei Ausweisung eines Strafgefangenen; Prüfung

    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1992 -1 B 71.92 - (InfAuslR 1993, 12) kann eine gegenteilige Rechtsauffassung nicht entnommen werden, da dort lediglich ausgeführt ist, nach deutschem Ausländerrecht begründe die vollziehbare Ausweisungsverfügung die Verpflichtung des Ausländers, das Bundesgebiet unverzüglich zu verlassen und nicht mehr dorthin einzureisen.
  • BVerwG, 06.05.1993 - 1 B 201.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Duldung eines

    Eine mündliche Anhörung ist in Art. 103 Abs. 1 GG nicht verbürgt (BVerfGE 9, 231 [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56]; 58, 208 [BVerfG 07.10.1981 - 2 BvC 2/81]; Beschluß vom 9. September 1992 - BVerwG 1 B 71.92 -).
  • BVerwG, 12.09.2000 - 1 B 50.00

    Anforderungen an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 9. September 1992 - BVerwG 1 B 71.92 - (Buchholz 402.22 Art. 32, 33 GK Nr. 7) ausgeführt, dass die Anwendbarkeit des Art. 33 Nr. 1 GK grundsätzlich erst dann in Betracht kommt, wenn es um eine Abschiebung des Ausländers geht.
  • BVerwG, 24.03.1993 - 1 B 39.93

    Entscheidung über eine Berufung ohne mündliche Verhandlung - Darlegung eines

    Eine mündliche Anhörung ist in Art. 103 Abs. 1 GG nicht verbürgt (BVerfGE 9, 231 [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56]; 58, 208 [BVerfG 07.10.1981 - 2 BvC 2/81]; Beschluß vom 9. September 1992 - BVerwG 1 B 71.92 -).
  • BVerwG, 02.12.1994 - 1 B 235.94

    Sofort vollziehbare Ausweisung - Rechtswidrigkeit der Ausweisung mit Vollziehung

    Der Kläger bezieht sich zunächst auf den Beschluß vom 9. September 1992 - BVerwG 1 B 71.92 - (Buchholz 402.22 Art. 32, 33 GK Nr. 7 = InfAuslR 1993, 12) und führt aus, während des laufenden Widerspruchsverfahrens habe er sich im Ausland befunden.
  • VGH Bayern, 19.08.2008 - 6 ZB 07.30465

    Asylrecht (Afghanistan); grundsätzliche Bedeutung (verneint); extreme Gefahr nur

    In einem Berufungsverfahren könnten aber auch verallgemeinerungsfähige, über den Einzelfall hinaus bedeutsame Erkenntnisse nicht gewonnen werden, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet sich die für die verfassungskonforme Anwendung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG maßgebliche Frage, ob sich eine allgemeine Gefahr für einzelne Betroffene zu einer extremen Gefahr verdichtet, in wertender Gesamtschau unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls (vgl. z.B. BVerwG vom 8.4.2002 - 1 B 71/92 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 18 A 459/01

    Ausländerrechtliche Ausgestaltung des besonderen Ausweisungsschutzes;

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