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   BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93, 1 VR 3.93   

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https://dejure.org/1993,5046
BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93, 1 VR 3.93 (https://dejure.org/1993,5046)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1993 - 1 B 71.93, 1 VR 3.93 (https://dejure.org/1993,5046)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1993 - 1 B 71.93, 1 VR 3.93 (https://dejure.org/1993,5046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Örtliche Zuständigkeit für die Ausweisung eines Ausländers - Ausweisungsschutz auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93
    Maßgebend sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, die nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise über die in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits entwickelten Grundsätze hinaus (vgl. z.B. BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74] ; 64, 13 ; ferner Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96) in einem Revisionsverfahren beurteilt werden können.
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93
    Maßgebend sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, die nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise über die in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits entwickelten Grundsätze hinaus (vgl. z.B. BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74] ; 64, 13 ; ferner Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96) in einem Revisionsverfahren beurteilt werden können.
  • BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93
    Bei der Entscheidung über eine Ausweisung ist ein etwaiger über das Ausländergesetz hinausgehender Ausweisungsschutz auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge zu beachten (Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - InfAuslR 1993, 257).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer

    Dementsprechend hat der Senat bereits ausgesprochen, es sei eine Einzelfallfrage, ob bei der Verbüßung einer Freiheitsstrafe der Haftort den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts darstelle (Beschluß vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Da das Ausländergesetz die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden weitgehend dem Landesrecht überläßt (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1), kann in einzelnen Fällen die Zuständigkeit mehrerer Behörden gegeben sein.
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß ein Ausweisungsschutz auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge auch dann zu beachten ist, wenn er über das europäische Gemeinschaftsrecht und das Ausländergesetz hinausgeht (vgl. dazu Beschluß vom 22. Februar 1993 - BVerwG 1 B 7.93 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 9 = InfAuslR 1993, 257; Beschluß vom 29. September 1993 - BVerwG 1 B 62.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 3; Beschluß vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1; Beschluß vom 27. Januar 1994 - BVerwG 1 B 229.93 - Buchholz 402.240 § 46 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Maßgebend sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, die insoweit nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise über die in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits entwickelten Grundsätze hinaus in einem Revisionsverfahren beurteilt werden können (Beschlüsse vom 10. Februar 1995 - BVerwG 1 B 221.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 5;vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1, jew.m.Nachw.).
  • BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94

    Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen

    Dementsprechend sind Rauschgiftdelikte auch nicht generell als "besonders schwerwiegend" im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA anzusehen (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1 S. 3; Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 -).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

    Demgegenüber verbietet sich eine Angleichung des völkervertraglichen besonderen Ausweisungsschutzes an den geringeren des nationalen Ausländerrechts in § 48 Abs. 1 AuslG wegen des Vorranges der völkervertraglichen Regelungen (vgl. BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93 -, InfAuslR 1994, 13 = Buchholz 402.24 § 47 AuslG 1990 Nr. 2 mit Anm. Rittstieg) von selbst.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - 12 A 3303/07
    vgl. zu vergleichbaren ausländerrechtlichen Fallkonstellationen: BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 25.96 -, a.a.O.; Beschluss vom 8. Oktober 1993 - 1 B 71.93 -, InfAuslR 1994, 13; zum Kinder- und Jugendhilferecht: BayVGH, Beschluss vom 19. April 2000 - 12 ZB 98.2862 -, ZfJ 2000, 417 m.w.N.
  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen Straftatbegehung - Gefahrenprognose bei einem

    Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß Art. 3 Abs. 3 ENA im Unterschied zu § 48 Abs. 1 AuslG voraussetzt, daß die Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung besonders schwerwiegend sind (vgl. dazu BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93 -, InfAuslR 1994, 13).
  • VG Freiburg, 08.02.2006 - 1 K 1908/04

    Anfechtungsklage gegen einen Ausweisungsbescheid gegen ein Mitglied einer

    Im Übrigen genießen die davon begünstigten Ausländer jedenfalls im Rahmen der von § 47 AuslG wegen besonderer Gefährlichkeit geforderten Ausweisung bzw. Regelausweisung gleichwohl nicht etwa den in § 47 Abs. 3 AuslG ausgesprochenen Ausländerschutz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.10.1993 - 1 B 71.93 -, InfAusIR 1994, 13).
  • VG Braunschweig, 10.06.1999 - 6 A 6197/98

    Zum Abschiebungsschutz wegen Drogentherapie bei Ausweisung.; Ausweisung; Drogen;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Ausweisungsschutz auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge auch dann zu beachten ist, wenn er über das europäische Gemeinschaftsrecht und das Ausländergesetz hinausgeht (vgl. dazu BVerwG Beschl. v. 22.02.1993 - BVerwG 1 B 7.93 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 9 = InfAuslR 1993, 257; Beschluss vom 29. September 1993 - BVerwG 1 B 62.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 3; Beschluss vom 8. Oktober 1993 - BVerwG 1 B 71.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 1; Beschluss vom 27. Januar 1994 - BVerwG 1 B 229.93 - Buchholz 402.240 § 46 AuslG 1990 Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2007 - 18 A 190/06

    Assoziationsrecht türkischer Staatsangehöriger Arbeitgeberwechsel verschiedene

  • VG Saarlouis, 12.07.2006 - 10 K 58/05
  • VG Sigmaringen, 22.05.2001 - 4 K 2634/00

    Ausweisung türkischer Straftäter

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