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   BVerwG, 27.09.1993 - 1 B 73.93   

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BVerwG, 27.09.1993 - 1 B 73.93 (https://dejure.org/1993,6436)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1993 - 1 B 73.93 (https://dejure.org/1993,6436)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1993 - 1 B 73.93 (https://dejure.org/1993,6436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohnsitzverlegung -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1993 - 1 B 73.93
    In Staatsangehörigkeitssachen kann ein Feststellungsinteresse nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 32.84 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 6) auch dann gegeben sein, wenn nach Erledigung des Verwaltungsakts eine andere Behörde über einen erneuten Antrag gleichen Inhalts eine gesetzlich gebundene Entscheidung zu treffen hätte.

    Der Umstand, daß die Begründung des Berufungsgerichts hinsichtlich des nach seiner Auffassung im vorliegenden Fall fehlenden Feststellungsinteresses im Widerspruch zu den vom beschließenden Senat im Urteil vom 31. März 1987 a.a.O. entwickelten Grundsätzen steht, kann der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, da diese insoweit keinen Grund im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, aus dem die Zulassung begehrt wird.

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1993 - 1 B 73.93
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Behörde durch das Urteil gebunden wird, wenn jedenfalls zu erwarten ist, daß sie der Entscheidung des Gerichts folgt (vgl. zur Frage der Bindungswirkung auch Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - NVwZ 1993, 781).
  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 40.88

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1993 - 1 B 73.93
    Für das Feststellungsinteresse genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. z.B. Urteil vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 206).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Unerheblich ist dabei, dass infolge des erledigenden Ereignisses nunmehr eine andere Behörde für die Entscheidung über einen künftigen Antrag zuständig ist (so auch BVerwG Urteil vom 27.9.1993 - 1 B 73/93 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 261; BVerwG Urteil vom 31.3.1987 - 1 C 32/84 - NJW 1987, 2179) .
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 1770/13

    Erteilung einer Aufenthalterlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG 2004 in der bis zum

    Im Hinblick auf die nachzuholende Statusentscheidung zu § 4 AsylVfG n.F. ist ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse insoweit fraglich als diese nicht nur von einer anderen Behörde getroffen wird, sondern auch einen anderen Streitgegenstand darstellt als der hier streitige Anspruch auf einen Aufenthaltstitel (zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Hinblick auf die Geltendmachung des gleichen Anspruchs bei einer anderen inzwischen zuständigen Behörde vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.09.1993 - 1 B 73.93 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07

    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches

    Rechtliche Interessen sind danach nicht nur dann schutzwürdig, wenn die beantragte Feststellung Präjudizwirkung für ein anderes Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren hat, sondern es ist insoweit ausreichend, dass sich ein obsiegendes Urteil aus sonstigen Gründen von Nutzen für den Kläger erweisen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.9.1993 - 1 B 73.93 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 261).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - 2 L 6/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagung einer immissionsschutzrechtlichen

    Rechtliche Interessen sind nicht nur dann schutzwürdig, wenn die beantragte Feststellung Präjudizwirkung für ein anderes Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren hat, sondern es ist insoweit ausreichend, dass sich ein obsiegendes Urteil aus sonstigen Gründen von Nutzen für den Kläger erweisen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.09.1993 - 1 B 73.93 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 261).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 L 136/12

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Verwurzelung des Ausländers

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob neben der Beklagten auch die jetzt zuständige Behörde durch das Urteil gebunden wird, wenn jedenfalls zu erwarten ist, dass sie der Entscheidung des Gerichts folgt (BVerwG, Beschl. v. 27.09.1993 - 1 B 73.93 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 261).
  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93

    Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit zur Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

    So ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Rechtsschutzinteresse für Fälle anerkannt worden, in denen während des Rechtsstreits eine Kompetenz auf eine andere Behörde übergeht und unabhängig von einer rechtlichen Bindung zu erwarten ist, daß die Behörde der Entscheidung des Gerichts folgt (Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 6; Beschluß vom 27. September 1991 - 1 B 73.93 -).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Beurteilungszeitpunkt bei einer auf eine erledigte

    Rechtliche Interessen sind nicht nur dann schutzwürdig, wenn die beantragte Feststellung Präjudizwirkung für ein anderes Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren hat, sondern auch dann, wenn sich ein obsiegendes Urteil aus sonstigen Gründen von Nutzen für den Kläger erweisen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. September 1993 - BVerwG 1 B 73.93 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 261).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - 2 L 193/12

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Behörde durch das Urteil gebunden wird, wenn jedenfalls zu erwarten ist, dass sie der Entscheidung des Gerichts folgt (Urt. d. Senats v. 15.05.2014 - 2 L 136/12 -, Juris RdNr. 27 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 27.09.1993 - BVerwG 1 B 73.93 -, Juris RdNr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - 19 E 205/13

    Änderung der örtlichen Behördenzuständigkeit für das Einbürgerungsverfahren nach

    BVerwG, Urteil vom 31. März 1987 1 C 32.84 , NJW 1987, 2179, juris, Leitsatz 1; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1996 1 C 19.94 , InfAuslR 1997, 239, juris, Rdn. 12; Beschluss vom 27. September 1993 1 B 73.93 , juris, Rdn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 19. November 2007 18 E 124/07 , juris, Rdn. 15; VG Braunschweig, Urteil vom 21. Oktober 2009 5 A 56/08 , juris, Rdn. 21.
  • VG Regensburg, 27.07.2012 - RN 9 K 11.240

    Ein Beklagter kann ohne seine Entscheidung, das Verfahren fortzuführen,

    Das Gericht wies die Beteiligten mit Schreiben vom 3. Januar 2012 und vom 1. März 2012 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 31. März 1987 (Az. 1 C 32/84) und im Beschluss vom 27. September 1993 (Az. 1 B 73/93) darauf hin, dass damit die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden des Beklagten entfallen und nunmehr eine prozessuale Reaktion des Klägers notwendig sei.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse insbesondere dann als möglich angesehen, wenn nach Erledigung des Verwaltungsaktes eine andere Behörde über einen erneuten Antrag gleichen Inhalts eine gesetzlich gebundene Entscheidung zu treffen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 1993, Az. 1 B 73/93 ).

  • VG Hamburg, 03.04.2014 - 15 K 1628/09

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung als türkische

  • LSG Bayern, 29.11.2021 - L 11 AS 806/19

    Feststellungsinteresse als Voraussetzung einer Feststellungsklage.

  • VGH Hessen, 16.07.1999 - 12 UE 2818/98

    Feststellungsklage - Statusdeutscher

  • VG Freiburg, 17.06.2009 - 1 K 2234/08

    Aufenthaltserlaubnis nach Wiederbegründung eines Aufenthalts im Ausland;

  • VGH Bayern, 22.02.2006 - 5 ZB 05.1938

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Zuständigkeitswechsel; Erledigung; Umzug;

  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 24/04

    Einbürgerungsanspruch bei Maßregel der Besserung und Sicherung

  • VG Regensburg, 08.10.2012 - RN 9 K 11.240

    Örtliche Zuständigkeit der Einbürgerungsbehörde

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 10.97
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