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   BVerwG, 30.04.1997 - 1 B 74.97   

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BVerwG, 30.04.1997 - 1 B 74.97 (https://dejure.org/1997,3307)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1997 - 1 B 74.97 (https://dejure.org/1997,3307)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1997 - 1 B 74.97 (https://dejure.org/1997,3307)
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 29.94

    Staatsangehörigkeit - Erklärungsrecht - Nacherklärungsfrist - Frist -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1997 - 1 B 74.97
    Im Hinblick darauf, daß der Vertretene sich das Verhalten des gesetzlichen Vertreters nach einer Vielzahl von Vorschriften zurechnen lassen muß (vgl. §§ 278, 254 Abs. 2 Satz 2 BGB; § 32 Abs. 1 Satz 2 VwVfG; § 51 Abs. 2 ZPO; ferner etwa BVerwGE 99, 341 [BVerwG 24.10.1995 - 1 C 29/94] ) und dies für selbstverständlich und nicht erörterungsbedürftig angesehen wird (vgl. z.B. Funke-Kaiser in: GK-AuslR, § 68 AuslG Rn. 27; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 68 AuslG Rn. 18), hätte die Beschwerdebegründung Ausführungen enthalten müssen, aus welchen Gründen dies im vorliegenden Zusammenhang anders sein könnte und welche Auslegungsalternative des § 30 Abs. 3 AuslG überhaupt in Betracht kommt.
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1997 - 1 B 74.97
    Dazu gehört die Erörterung aller Gesichtspunkte, die für die Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben (vgl. Beschluß vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11 = NJW 1993, 2825 [BVerwG 09.03.1993 - 3 B 105.92]).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Er muss sich das Verhalten seiner Eltern schon deshalb zurechnen lassen, weil er als Kind grundsätzlich deren aufenthaltsrechtliches Schicksal teilt und sich nur deshalb bis heute in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten konnte, weil diese ihrer bestehenden Ausreisepflicht nicht nachgekommen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.4.1997 - 1 B 74/97 -, juris).

    Zudem hat er Nachteile, die sich hieraus ergeben, grundsätzlich hinzunehmen und kann nicht darauf vertrauen, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.4.1997 - 1 B 74/97 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2009 - 18 A 3049/08

    Ausschluss des Anspruchs auf eine Probeaufenthaltserlaubnis bei unzureichender

    näher BVerwG, Beschluss vom 30.4.1997 - 1 B 74.97 - OVG NRW, Beschlüsse vom 27.6.2008 - 18 E 820/08 -, m. w. N., vom 8.12.2006 - 18 A 2644/06 -, AuAS 2007, 87, vom 30.5.2006 - 18 A 1546/06 -, und vom 11.1.2006 - 18 B 44/06 - Nds. OVG, Beschluss vom 2.7.2008 - 2 ME 302/08 -.

    zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 30.4.1997 - 1 B 74.97 -, juris, und vom 15.6.2006 - 1 B 54.06 - ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 9.2.1999 - 18 A 5156/96 -, AuAS 1999, 159; Beschluss vom 14.3.2006 - 18 E 924/04 -, NWVBl.

  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 10 CE 21.748

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Duldung wegen anstehender Ausreise zur

    Angesichts all dessen kann auch offenbleiben, ob und inwieweit ein fortwirkendes, mithin eine längere Trennung verursachendes Verschulden im Rahmen der Zumutbarkeit unter Berücksichtigung der Rechtsposition des Kindes (vgl. zur Behinderung von Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung: BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 - juris Rn. 22; zu § 30 Abs. 3 Ausl a.F.: B.v. 30.4.1997 - 1 B 74/97 - juris Rn. 4) sowie der gesetzgeberischen Entscheidung in § 60b AufenthG zu berücksichtigen und zu bewerten ist.
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