Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 11.09.1989

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   BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89   

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BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89 (https://dejure.org/1989,3524)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1989 - 1 B 77.89 (https://dejure.org/1989,3524)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1989 - 1 B 77.89 (https://dejure.org/1989,3524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer Entscheidung über eine Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung - Ausweisung wegen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Ausland - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 B 143.86

    Ausländerrecht - Ausweisung - Ausländische Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89
    So würde das Ermessen nicht zweckentsprechend ausgeübt werden, wenn der Ausländerbehörde erkennbar ist, daß die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder die Behörde eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache ausnahmsweise besser als das Strafgericht oder die Strafverfolgungsbehörden aufzuklären in der Lage ist (Beschluß vom 16. September 1986 - BVerwG 1 B 143.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112).

    Eine derartige Ausnahmesituation kommt namentlich bei strafgerichtlicher Verurteilung im Ausland in Betracht, wenn nach den allgemeinen, u.a. verfahrensmäßigen Bedingungen, unter denen sie ergangen ist, und nach den konkreten Gegebenheiten des Falles keine hinreichende Gewähr für die Richtigkeit der sie tragenden und für die Ausweisungsentscheidung maßgebenden Feststellungen besteht (BVerwG, Beschluß vom 16. September 1986 - BVerwG 1 B 143.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.01.1981 - 1 B 857.80

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers -

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89
    Im übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Ausländerbehörde bei einer Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ihrer Entscheidung zugrunde legen darf, wenn sich eine weitere Aufklärung nicht aufdrängt, was namentlich dann der Fall ist, wenn - wie in der Regel - nichts dafür ersichtlich ist, daß sie den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 48, 299 <301 ff. [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]>; Beschluß vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 B 857.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 77).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89
    Im übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Ausländerbehörde bei einer Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ihrer Entscheidung zugrunde legen darf, wenn sich eine weitere Aufklärung nicht aufdrängt, was namentlich dann der Fall ist, wenn - wie in der Regel - nichts dafür ersichtlich ist, daß sie den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 48, 299 <301 ff. [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]>; Beschluß vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 B 857.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 77).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89
    Im übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Ausländerbehörde bei einer Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ihrer Entscheidung zugrunde legen darf, wenn sich eine weitere Aufklärung nicht aufdrängt, was namentlich dann der Fall ist, wenn - wie in der Regel - nichts dafür ersichtlich ist, daß sie den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 48, 299 <301 ff. [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]>; Beschluß vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 B 857.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 77).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1986 - 11 S 2213/84

    Voraussetzungen der Ausweisung bei strafgerichtlicher Verurteilung im Ausland

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89
    Sein Hinweis auf die eine strafgerichtliche Verurteilung im Ausland betreffende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17. April 1986 (InfAuslR 1987, 114 ff.) geht daher fehl.
  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass die Behörde den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht (vgl. Beschluss vom 8. Mai 1989 - BVerwG 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 ).
  • BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23

    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

    Die oberste Landesbehörde und das Bundesverwaltungsgericht dürfen die strafgerichtlichen Feststellungen ihrer Entscheidung zugrunde legen, wenn sich eine weitere Aufklärung nicht aufdrängt, was namentlich dann der Fall ist, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass sie den Vorfall ausnahmsweise besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären vermögen oder erkennbar ist, dass die strafgerichtliche Verurteilung auf einem Irrtum oder - bei Entscheidung eines ausländischen Strafgerichts - auf abweichenden Maßstäben beruht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 1986 - 1 B 143.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112 S. 114 f. und vom 8. Mai 1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 f.).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Es versteht sich von selbst, daß hier ähnliche Grundsätze gelten müssen, wie sie in der Rechtsprechung zu der vergleichbaren Problematik des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 für Ausweisungen aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung entwickelt worden sind (vgl. dazu z.B. BVerwGE 48, 299 >301 f.<; Beschluß vom 8. Mai 1989 - BVerwG 1 B 77.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 118 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

    Hätte die Wiederholungsgefahr in beiden Bereichen denselben Bezugsrahmen, würde der rechtswegübergreifende Grundsatz gelten, dass eine Frage, die in einem Gerichtsverfahren bereits geklärt ist, in einem anderen Gerichtsverfahren nur mit besseren Gründen anders entschieden werden darf (zu Feststellungen der Strafgerichte, die für das Ausweisungsverfahren bedeutsam sind, vgl. bereits BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris, zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990 sowie vom 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965, st. Rspr.; zu strafgerichtlichen Feststellungen, die für zivilrechtliche Ansprüche bedeutsam sind, vgl. BGH, U.v. 27.9.1988 - XI ZR 8/88 - BGHR EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1 Strafurteil 1 und vom 22.9.1982 - IVb ZR 576/80 - BGHZ 85, 32, 35, sowie BAG, U.v. 22.1.1998 - 2 AZR 455/97 - NJW 1999, 82 ; zu strafgerichtlichen Feststellungen, die für das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren bedeutsam sind, vgl. § 57 Abs. 1 BDG sowie BVerwG, U.v. 11.2.2014 - 2 B 37.12 - juris, vom 29.11.2000 - 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243, 245 sowie vom 16.3.2004 - 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36 S. 81 f.; B.v. 24.7.2007 - 2 B 65.07 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 4 Rn. 11, vom 26.8.2010 - 2 B 43.10 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 3 Rn. 5 sowie vom 15.3.2013 - 2 B 22.12 - juris Rn. 6 ff.).
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Unwürdigkeit

    Die Annahme gewichtiger Anhaltspunkte in diesem Sinn setzt die Darlegung nachprüfbarer Umstände voraus, die die Unrichtigkeit der im Strafurteil getroffenen Feststellungen belegen könnten (vgl. dazu auch die insoweit übertragbare ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Straßenverkehrsrecht, u.a. BVerwG, Beschl. vom 28.09.1981 - 7 B 188/81, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60; im Ausländerrecht, BVerwG, Beschl. vom 08.05.1989 - 1 B 77/89, InfAuslR 1989, 269; im Waffenrecht, BVerwG, Beschl. vom 24.06.1992 - 1 B 105/92, BayVBl. 1993, 89/90; BVerwG, Beschl. vom 18.08.2011 - 3 B 06/11, Buchholz 408.00 Ärzte Nr. 111).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03

    Einbürgerungsausschluss wegen (geringfügiger) Straftat

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Behörde den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht oder ihr erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (BVerwG, Beschluss vom 2.3.1978 - 1 B 64/78 -, NJW 1978, 2464; Beschluss vom 16.9.1986 - 1 B 143/86 -, NVwZ 1987, 144; Beschluss vom 8.5.1989 - 1 B 77/89 -, InfAuslR 1989, 269; Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht [GK/AuslR], § 46 AuslG RdNr. 68 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 46 AuslG RdNr. 17; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., § 46 AuslG RdNr. 14).
  • VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines

    Im übrigen darf die Ausländerbehörde bei der Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ihrer Entscheidung zugrunde legen (BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 118).
  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 19 ZB 17.1535

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. Ausweisung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990; B. v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965, jeweils m.w.N., vgl. auch BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris Rn. 6 sowie OVG NRW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 11) erfordert die Anwendung der auf eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung abstellenden Ausweisungstatbestände keine Prüfung, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat.
  • VGH Bayern, 25.05.2023 - 19 ZB 22.2395

    Ausweisung eines US-Amerikaners nach rechtskräftiger Verurteilung wegen schweren

    Die Anwendung der auf einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung beruhenden Ausweisungstatbestände erfordert regelmäßig keine Prüfung, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat (st. Rspr. vgl. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4 zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990; B. v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965; B.v. 16.9.1986 - 1 B 143/86 - juris Rn. 5 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 jeweils m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.10.2021 - 10 ZB 21.1725 - juris Rn. 6).

    Allenfalls in Sonderfällen kann anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, oder für die Ausländerbehörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4 zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990; B. v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965; B.v. 16.9.1986 - 1 B 143/86 - juris Rn. 5 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965; BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris; B.v. 10.4.2019 - 19 ZB 17.1535 - juris Rn. 17; B.v. 5.10.2021 - 10 ZB 21.1725 - juris Rn. 8; OVG NRW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600

    Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (beginnend mit B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris, zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990, und B.v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 -, InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965, jeweils m.w.N.) besteht zwar, soweit es bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung etwa auf die Umstände der Tatbegehung ankommt, z.B. im Rahmen der Feststellung einer Wiederholungsgefahr oder bei der Ermessensausübung, keine strikte Bindung an eine rechtskräftige Verurteilung, können aber die Ausländerbehörden - und demzufolge auch die zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung berufenen Gerichte - in dieser Beziehung in aller Regel von der Richtigkeit der Verurteilung ohne weiteres ausgehen und die darin getroffenen Feststellungen ihrer Entscheidung zugrunde legen, es sei denn, es liegt ein Sonderfall vor, etwa wenn die Ausländerbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, oder wenn für die Ausländerbehörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht.
  • VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose;

  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 10 ZB 19.1207

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 10 ZB 20.2140

    Rechtmäßige Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725

    Ausweisung nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen mehrfacher

  • VG Berlin, 25.08.2022 - 13 K 41.19

    Ausweisung eines jugendlichen IS-Straftäters bestätigt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - 18 A 1465/05

    Ausweisung Verurteilung strafgerichtliche Feststellungen Aufklärung

  • VGH Bayern, 05.09.2018 - 10 ZB 18.1121

    Ausweisung wegen einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

  • VGH Hessen, 02.03.1992 - 12 UE 1603/91

    Ermessensfehlerhafte Ausweisung eines straffällig gewordenen Türken - mangelhafte

  • VG München, 17.10.2019 - M 27 K 17.974

    Ausweisung trotz langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik

  • BVerwG, 10.03.1997 - 6 B 72.96

    Berücksichtigung einer Strafaussetzung zur Bewährung innerhalb des Ermessens bei

  • VGH Bayern, 10.10.2022 - 19 ZB 22.1356

    Generalpräventiv motivierte Ausweisung bei einer Geldstrafe wegen Geldwäsche

  • VG Würzburg, 26.07.2021 - W 7 K 20.612

    Ausweisung eines syrischen Flüchtlings nach strafrechtlicher Verurteilung wegen

  • BVerwG, 09.07.1992 - 1 B 110.92

    Voraussetzungen für die Vertretung einer juristischen Person des öffentlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - 18 A 2462/13

    Auswirkungen der Bindungswirkung von strafgerichtlichen und rechtskräftigen

  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 21 ZB 12.777

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; keine

  • BVerwG, 29.12.1992 - 1 B 123.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung

  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 10 C 12.863

    Falschangaben zum Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft

  • VGH Hessen, 05.01.1990 - 12 TH 989/89

    Ausweisung nach Verurteilung wegen Vergewaltigung; Ausreisefrist während

  • VG Würzburg, 29.11.2021 - W 7 K 21.346

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung

  • VG München, 15.10.2020 - M 24 K 19.2646

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung nach Sexualdelikt

  • VG Schleswig, 10.08.2017 - 7 B 46/17
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 11.09.1989 - 1 B 77/89, 1 B 78/89   

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OVG Bremen, 11.09.1989 - 1 B 77/89, 1 B 78/89 (https://dejure.org/1989,24940)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11.09.1989 - 1 B 77/89, 1 B 78/89 (https://dejure.org/1989,24940)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11. September 1989 - 1 B 77/89, 1 B 78/89 (https://dejure.org/1989,24940)
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