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   BVerwG, 10.07.1991 - 1 B 78.91   

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BVerwG, 10.07.1991 - 1 B 78.91 (https://dejure.org/1991,2266)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1991 - 1 B 78.91 (https://dejure.org/1991,2266)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1991 - 1 B 78.91 (https://dejure.org/1991,2266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Waffenrecht - Bankrott als Vermögensstraftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht: Bankrott als Vermögensstraftat i.S. des WaffG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 634
  • NVwZ-RR 1991, 635
  • DVBl 1991, 1379
  • DÖV 1991, 1067
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 29.89

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Untreue

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1991 - 1 B 78.91
    Der beschließende Senat versteht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 220 ) unter Vermögen "die Summe aller geldwerten Güter nach Abzug der Verbindlichkeiten" und hat bereits die Delikte der Untreue (§ 266 StGB) und der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) als Straftaten gegen das Vermögen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG angesehen (Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 29.89 - GewArch 1991, 119, vgl. dazu Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1991 - 1 BvR 1180/90 - Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 = GewArch 1991, 118).
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1991 - 1 B 78.91
    Der beschließende Senat versteht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 220 ) unter Vermögen "die Summe aller geldwerten Güter nach Abzug der Verbindlichkeiten" und hat bereits die Delikte der Untreue (§ 266 StGB) und der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) als Straftaten gegen das Vermögen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG angesehen (Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 29.89 - GewArch 1991, 119, vgl. dazu Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1991 - 1 BvR 1180/90 - Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 = GewArch 1991, 118).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1991 - 1 B 78.91
    Wer ein derartiges Delikt begeht, gibt nach der gesetzgeberischen Wertung des § 5 Abs. 2 WaffG nämlich jedenfalls Anlaß zu der Befürchtung, er könnte es auch als Waffenbesitzer am nötigen Verantwortungsbewußtsein fehlen lassen (vgl. auch BVerwGE 84, 17 ).
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89

    Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1991 - 1 B 78.91
    Der beschließende Senat versteht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 220 ) unter Vermögen "die Summe aller geldwerten Güter nach Abzug der Verbindlichkeiten" und hat bereits die Delikte der Untreue (§ 266 StGB) und der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) als Straftaten gegen das Vermögen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG angesehen (Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 29.89 - GewArch 1991, 119, vgl. dazu Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1991 - 1 BvR 1180/90 - Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 56.89 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 = GewArch 1991, 118).
  • Drs-Bund, 18.12.1987 - BT-Drs 11/1556
    Auszug aus BVerwG, 10.07.1991 - 1 B 78.91
    Der Entwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (BT-Drucks. 11/1556) ist der Diskontinuität der 11. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zum Opfer gefallen.
  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Da das Gesetz auf die Verurteilung wegen einer Straftat abstellt, kommt es vor allem darauf an, ob die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung des Betroffenen ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, daß die nach der Wertung des Gesetzes in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der für den Waffenbesitz vorausgesetzten Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen (vgl. dazu Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 B 78.91 - Dok.Ber.A 1991, 279) nicht gerechtfertigt sind.
  • VGH Hessen, 29.08.2001 - 11 N 2497/00

    Gefährlichkeitsvermutung für bestimmte Hunderassen; Voraussetzung für Erlaubnis

    Dass auch die Verurteilung wegen einer Straftat gegen das Eigentum oder Vermögen die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen kann, ergibt sich daraus, dass eine solche Straftat regelmäßig Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Verurteilten begründet, die dafür erheblich sind, ob der Verurteilte als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Maßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll (BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1991 - 1 B 78.91 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 59).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 1 B 64.92

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Daß die Straftat "einen Bezug zur Anwendung von Gewalt bzw. zu Verhaltensweisen, die üblicherweise mit Gewaltanwendung einhergehen", hat (Beschwerdebegründung S. 3) oder eine Neigung des Betroffenen zur Gewalttätigkeit erkennen läßt, ist nicht Voraussetzung für die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 B 78.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 59; Beschluß vom 9. April 1992 - BVerwG 1 B 52.92 -).

    Auch wer in strafbarer Weise Dritte in ihrem Vermögen schädigt, weckt an seiner Vertrauenswürdigkeit regelmäßig Zweifel, die auch dafür erheblich sind, ob er als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Maßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll (vgl. BVerwGE 84, 17 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 36/87]; Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 B 78.91 - a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 24.01.1992 - 12 B 4702/03

    Zur Einziehung eines Jagdscheines nach Verschärfung des Waffen- und Jagdrechtes;

    Dabei unterliegt es keinen Bedenken, dass es sich hierbei um eine gegen das Vermögen gerichtete Straftat handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1991 - 1 B 78.91 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 59 = GewArch 1992, 118 wegen Insolvenzstraftat).

    Diese Zweifel sind auch dafür erheblich, ob er als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Maßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll (BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1991 - 1 B 78.91 -, a.a.O.).

  • VG Köln, 06.05.2009 - 20 L 183/09

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerrufs einer

    Es soll nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.7.1991 - 1 B 78.91 - , NVwZ-RR 1991, 635.
  • BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung für den Erfolg der Beschwerde -

    Auch wer in strafbarer Weise Dritte in ihrem Vermögen schädigt, weckt regelmäßig an seiner Vertrauenswürdigkeit Zweifel, die dafür erheblich sind, ob er als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Mäßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll (Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 B 78.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 59; vgl. ferner BVerwGE 84, 134 [BVerwG 30.11.1989 - 3 C 92/87]).
  • VG Oldenburg, 02.04.2004 - 12 B 829/04

    Voraussetzungen der Ungültigkeitserklärung eines Jagdscheines und dessen

    Diese Zweifel sind auch dafür erheblich, ob er als Waffenbesitzer ein Risiko darstellt, das nach den Maßstäben des Gesetzes nicht hingenommen werden soll (BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1991 - 1 B 78.91 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 59 = GewArch 1992, 118).
  • BVerwG, 14.02.1994 - 1 C 21.93

    Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit - Vereinbarkeit der Regelvermutung des §

    Eine solche Klärung ist insbesondere nicht durch den Beschluß des Senats vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 B 78.91 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 59) erfolgt.
  • VG Köln, 05.11.2020 - 20 K 6819/18
    Es soll nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.7.1991 - 1 B 78.91 - , NVwZ-RR 1991, 635.
  • VGH Bayern, 16.09.2019 - 21 CS 19.830

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen strafrechtlicher Verurteilung

    Es soll nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1991 - 1 B 78.91 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.10.1991 - 1 B 133.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Köln, 05.11.2009 - 20 K 1708/09

    Auswirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf die waffenrechtliche

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.1991 - 1 B 78.91   

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https://dejure.org/1991,8852
BVerwG, 04.04.1991 - 1 B 78.91 (https://dejure.org/1991,8852)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1991 - 1 B 78.91 (https://dejure.org/1991,8852)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1991 - 1 B 78.91 (https://dejure.org/1991,8852)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 635
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06

    Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung

    Wer derartige Delikte begeht, gibt nach der gesetzgeberischen Wertung des Waffengesetzes Anlass zu der Befürchtung, er könne es auch als Waffenbesitzer am nötigen Verantwortungsbewusstsein fehlen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.1991 - 1 B 78.91 -, NVwZ-RR 1991, 635).
  • VG Karlsruhe, 03.09.2008 - 4 K 1750/08

    Widerruf der Waffenbesitzkarte eines Polizeibeamten wegen Unzuverlässigkeit

    Wer eines der in § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG genannten Delikte begeht, gibt nach der gesetzgeberischen Wertung des Waffengesetzes Anlass zu der Befürchtung, er könne es auch als Waffenbesitzer am nötigen Verantwortungsbewusstsein fehlen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.04.1991 - 1 B 78.91- , NVwZ-RR 1991, 635; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.04.2007, a.a.O.).
  • VG Göttingen, 25.01.2006 - 1 A 140/05

    Widerruf eine Waffenbesitzkarte, Einziehung Jagdschein; Steuerhinterziehung;

    Wer ein derartiges Delikt begeht, gibt nach der gesetzgeberischen Wertung des Waffengesetzes jedenfalls Anlass zu der Befürchtung, er könne es auch als Waffenbesitzer am nötigen Verantwortungsbewusstsein fehlen lassen (so schon BVerwG, Beschluss vom 04.04.1991 - 1 B 78.91 -, NVwZ-RR 1991, 635).
  • VG Köln, 06.05.2009 - 20 L 183/09

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerrufs einer

    Es soll nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.7.1991 - 1 B 78.91 - , NVwZ-RR 1991, 635.
  • VG Köln, 14.08.2008 - 20 K 3903/07

    Widerruf zweier Waffenbesitzkarten; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60

    Wer derartige Delikte begeht, gibt nach der gesetzgeberischen Wertung des Waffengesetzes Anlass zu der Befürchtung, er könne es auch als Waffenbesitzer am nötigen Verantwortungsbewusstsein fehlen lassen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.04.1991 - 1 B 78.91 -, NVwZ-RR 1991, 635.
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