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   BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95   

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https://dejure.org/1995,2250
BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95 (https://dejure.org/1995,2250)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1995 - 1 B 78.95 (https://dejure.org/1995,2250)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 1 B 78.95 (https://dejure.org/1995,2250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der Bagatellschwelle - Gewerbeausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 27.65
    Auszug aus BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95
    Nicht die Strafurteile oder die Polizeiverfügungen, sondern das Verhalten des Gewerbetreibenden, das zu ihnen geführt hat oder sich an die behördliche Verfügung anschließt, kann die Gewerbeuntersagung erfordern (vgl. BVerwGE 24, 34 ).
  • BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 152.92

    Gewerberecht: Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit augrund von Straftaten in der

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95
    Das ist bei getilgten oder zu tilgenden Verurteilungen grundsätzlich nicht der Fall (Beschluß vom 21. September 1992 - BVerwG 1 B 152.92 - GewArch 1995, 115).
  • BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93

    Auch lange zurückliegende Straftaten können zum Widerruf einer Bauträgererlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95
    Ob und inwieweit längere Zeit zurückliegendes Fehlverhalten die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigt, ist wiederum eine Problematik des Einzelfalles (vgl. auch Beschluß vom 9. Juli 1993 - BVerwG 1 B 105.93 - Buchholz 451.20 § 34 c GewO Nr. 6 = GewArch 1993, 414).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 4 B 1401/15

    Bewachungsgewerbe; Unzuverlässigkeit

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.5.1995 - 1 B 78.95 -, GewArch 1995, 377 = juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 23.4.2015 - 4 A 955/13 -, juris, Rn. 13, m. w. N., und Rn. 13 ff.
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Der Gesichtspunkt der Bewährung greift jedoch, wie sich von selbst versteht, dann nicht durch, wenn und soweit sich ein die Bagatellschwelle überschreitendes Verhalten des Inhabers der waffenrechtlichen Erlaubnis über einen längeren Zeitraum bis in die Gegenwart hinzieht (vgl. dazu Beschluß vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 B 78.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Ob sie im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts abgelaufen war, auf den die Klägerin offenbar abhebt, ist unerheblich, weil die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung maßgebend ist (vgl. auch Beschluß vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 B 78.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59 = GewArch 1995, 377).
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