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   BVerwG, 21.05.1996 - 1 B 78.96   

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BVerwG, 21.05.1996 - 1 B 78.96 (https://dejure.org/1996,8978)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1996 - 1 B 78.96 (https://dejure.org/1996,8978)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 1 B 78.96 (https://dejure.org/1996,8978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortbildung - Verfahrensmangel - Staatenloser - GG - Bedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Erscheint die Abschiebung nach den Gegebenheiten des Falles nicht aussichtslos, darf andererseits ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden, bevor tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung angenommen wird (vgl. Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    Außerdem darf zur Annahme der tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung unter Umständen ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden (Urteil vom 25. September 1997, a.a.O., S. 238 bzw. S. 7 f.; Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98

    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung -

    In der Rechtsprechung des Senats zu den Duldungsgründen gemäß § 55 Abs. 2 AuslG ist geklärt, daß dann, wenn die Abschiebung nach den Gegebenheiten des Falles nicht aussichtslos erscheint, ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden darf, bevor eine tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung angenommen wird (Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1; Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 = NVwZ 1998, 297).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.2019 - 1 LZ 998/18

    Asylrecht: Abschiebung von Staatenlosen

    Im Übrigen hat sich das Verwaltungsgericht bei der vom Kläger als abweichend gerügten Argumentation auf eine weitere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21.05.1996 - 1 B 78/96 -, juris) gestützt, die der Kläger nicht anführt.

    Die im dortigen Verfahren aufgeworfene Frage, ob das Vorliegen einer tatsächlichen Unmöglichkeit einer Abschiebung einen fehlgeschlagenen Abschiebungsversuch voraussetze, hat das Bundesverwaltungsgericht dahingehend beantwortet, dass diese Frage nicht auf die Klärung einer Rechtsfrage, sondern allein auf die Feststellung tatsächlicher Gegebenheiten ziele, die nicht durch ein oberstes Bundesgericht, sondern nur tatsächlich festgestellt werden könnten (BVerwG, Beschl. v. 21.05.1996 - 1 B 78/96 -, juris Rn. 4 u. 5).

  • OVG Sachsen, 10.01.2022 - 3 B 412/21

    Ausbildungsduldung

    Dabei geht die Rechtsprechung von dem Grundsatz aus, dass, soweit die Abschiebung nach den gegebenen Umständen nicht aussichtslos erscheint, von einer Unmöglichkeit der Abschiebung in der Regel nur dann ausgegangen werden könne, wenn ein Abschiebungsversuch bereits einmal gescheitert ist (BVerwG, Beschl. v. 21. Mai 1996 - 1 B 78/96 -, juris Rn. 6; VGH BW, Urt. v. 30. Juli 1997 - 11 S 2807/96 -, juris Rn. 27; OVG LSA, Beschl. v. 13. April 2007 - 2 M 44/07 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07

    Aussetzung der Abschiebung wegen tatsächlicher Unmöglichkeit

    Allerdings darf, soweit die Abschiebung nach den gegebenen Umständen nicht aussichtslos erscheint, ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden, bevor von einer tatsächlichen Unmöglichkeit ausgegangen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.05.1996 - 1 B 78.96 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2001 - A 14 S 1850/00

    Rückübernahmeweigerung für nicht-albanische Minderheiten aus dem Kosovo - Duldung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie auch der Obergerichte ist insoweit geklärt, dass nur dann, wenn eine Abschiebung nach den Gegebenheiten des Falles nicht als von vornherein aussichtslos erscheint, ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden darf, bevor eine tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung angenommen wird (BVerwG, Beschl. v. 21.5.1996 - 1 B 78.96 -, Buchholz 402.240, § 55 AuslG 1990 Nr. 1 und Urt. v. 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, BVerwGE 105, 232 = InfAuslR 1998, 12 sowie zuletzt BVerwG, Beschl. v. 1.9.1998 - 1 B 41.98 -, InfAuslR 1999, 73).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 11.97

    Anspruch auf Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung des Aufenthalts -

    Erscheint die Abschiebung nach den Gegebenheiten des Falles nicht aussichtslos, darf andererseits ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden, bevor tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung angenommen wird (vgl. Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1).
  • OVG Berlin, 17.04.2003 - 8 S 10.03

    Duldung, Unmöglichkeit der Abschiebung, Staatenlosigkeit, Verlust der rumänischen

    Unter diesen Umständen kann nicht von einem von vornherein aussichtslosen Abschiebungsversuch (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 1996 - 1 B 78.96 -, Buchholz 402.240 Nr. 1 zu § 55 AuslG 1990) gesprochen werden; die Abschiebung der Antragstellerin i.S. der Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht wäre vielmehr vollzogen.
  • BVerwG, 25.03.1998 - 1 B 211.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung der

    Danach darf, sofern eine Abschiebung nach den Gegebenheiten des Falles nicht aussichtslos erscheint, ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden, bevor eine tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung angenommen wird (Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1; vgl. auch Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97 - InfAuslR 1998, 12 ).
  • VG Karlsruhe, 07.09.2005 - 4 K 1390/03

    Kein Ausreisehindernis für Ashkali in den Kosovo; kein Verstoß gegen Art 8 MRK

  • VG Karlsruhe, 22.08.2006 - 4 K 1787/06

    Aufenthaltstitel für abgelehnte Asylbewerber

  • VG Karlsruhe, 07.09.2005 - 4 K 4704/02

    Kein Abschiebungshindernis für gemischt-ethnische Familie in den Kosovo

  • VG München, 19.12.2011 - M 4 SE 11.5152

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine

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