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   BVerwG, 28.02.2000 - 1 B 78.99   

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https://dejure.org/2000,7583
BVerwG, 28.02.2000 - 1 B 78.99 (https://dejure.org/2000,7583)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2000 - 1 B 78.99 (https://dejure.org/2000,7583)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 1 B 78.99 (https://dejure.org/2000,7583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichzulassung einer Revision - Bescheid über Fleischuntersuchungsgebühren - Anforderungen an die Nichtigkeit eines angefochtenen Gebührenbescheides - Anwendbarkeit der Emmott'schen Fristenhemmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.10.1999 - 1 B 55.99

    Fleischhygiene; Amtshandlungen; Gebühren; "Emmott'sche Fristenhemmung".

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2000 - 1 B 78.99
    Zur Anwendbarkeit der sogenannten Emmott'schen Fristenhemmung hat sich der beschließende Senat bereits geäußert (Beschluß vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 1 B 55.99 - NVwZ 2000, 193).

    Soweit die Beschwerde gegenüber dem Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1999 (a.a.O.) meint, anders als in jenem Fall sei vorliegend im Zeitpunkt der Gebührenerhebung die Entscheidung des Rates 88/408/EWG bundesrechtlich noch nicht zum Maßstab der Gebührenhöhe gemacht worden, übersieht sie, daß bereits aufgrund des § 24 Abs. 2 FlHG in der Fassung vom 24. Februar 1987 (BGBl I S. 649) die erwähnte Richtlinie von dem in ihrem Art. 11 bezeichneten Zeitpunkt an auch innerstaatlich für das Landesrecht zum Maßstab geworden ist (BVerwGE 102, 39 ).

  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2000 - 1 B 78.99
    Es gibt auch keinen Rechtssatz, daß ein Fehler dann besonders schwer und offensichtlich ist, wenn er auf einer Nichtbeachtung der Rechtsgrundlage und einer hierzu ergangenen Gerichtsentscheidung beruht, wie dies die Klägerin mit Blick auf die kurz zuvor ergangene Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 10. November 1992 in der Sache Rs C-156/91 geltend macht.
  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2000 - 1 B 78.99
    Soweit die Beschwerde gegenüber dem Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1999 (a.a.O.) meint, anders als in jenem Fall sei vorliegend im Zeitpunkt der Gebührenerhebung die Entscheidung des Rates 88/408/EWG bundesrechtlich noch nicht zum Maßstab der Gebührenhöhe gemacht worden, übersieht sie, daß bereits aufgrund des § 24 Abs. 2 FlHG in der Fassung vom 24. Februar 1987 (BGBl I S. 649) die erwähnte Richtlinie von dem in ihrem Art. 11 bezeichneten Zeitpunkt an auch innerstaatlich für das Landesrecht zum Maßstab geworden ist (BVerwGE 102, 39 ).
  • EuGH, 02.02.1988 - 309/85

    Barra / Belgischer Staat

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2000 - 1 B 78.99
    Die Klägerin hat sich demgegenüber erneut auf eine Entscheidung des Gerichtshofs (vom 2. Februar 1988 - Rs 309/85 -) berufen, die zeitlich der "Emmott"-Entscheidung vorausgeht und deren Bedeutung durch die vom Berufungsgericht im einzelnen dargestellten späteren Entscheidungen des Gerichtshofs klargestellt worden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 3263/08

    Rechtscharakter eines privaten Verkehrszeichens ohne verkehrsrechtliche Anordnung

    Hiernach ist zwar davon auszugehen, dass die mangelnde Übereinstimmung eines Bescheids mit der anzuwendenden Rechtsgrundlage regelmäßig nur seine Rechtswidrigkeit, nicht aber seine Nichtigkeit nach sich zieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 3 C 3.95 -, BVerwGE 104, 289 ; Beschluss vom 28.02.2000 - 1 B 78.99 -, Buchholz 316 § 44 VwVfG Nr. 11 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 N 45.05

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines gegen Gemeinschaftsrecht verstoßenden

    Die gemeinschaftsrechtliche Unzulässigkeit der Höhe der festgesetzten Gebühren für Untersuchungen der erwähnten Art hat lediglich die Rechtswidrigkeit der entsprechenden Festsetzungen zur Folge (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Februar 2000 - BVerwG 1 B 78.99 -, Juris; allgemein zur regelmäßig nicht anzunehmenden Nichtigkeitsfolge bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 11 B 26.00 -, Juris; zur Rechtswidrigkeit einer gesonderten Gebühr für die Trichinenuntersuchung neben der Gemeinschaftsgebühr für die Untersuchung von Fleisch: Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 9. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 17.02 -, Juris, und vom 14. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 16.02 -, Juris; OVG Münster, Beschluss vom 18. März 2004 - 9 A 3308/02 -, Juris).

    Es ist entsprechend der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts höchstrichterlich geklärt, dass die gemeinschaftsrechtliche Unzulässigkeit der Höhe der festgesetzten Gebühren für Fleischuntersuchungen der in Frage stehenden Art lediglich die Rechtswidrigkeit der entsprechenden Festsetzungen zur Folge hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Februar 2000 - BVerwG 1 B 78.99 -, Juris).

    Die Klägerin hat bereits keinen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz gem. § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt, mit dem das Verwaltungsgericht einem in einer der von ihr aufgeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 - , Juris und 9. Januar 2001 - 1 BvR 1036/99 -, Juris) oder des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 28. Februar 2000 - BVerwG 1 B 78/99 -, Juris und Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7/95 -, Juris) aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Vorschrift widersprochen hätte.

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09

    Altersteilzeit - Ausschluss des Blockmodells

    Derartige Umstände ziehen regelmäßig die Rechtswidrigkeit des entsprechenden Verwaltungsakts, nicht aber seine Nichtigkeit nach sich (BVerwG 28. Februar 2000 - 1 B 78.99 - zu c der Gründe, Buchholz 316 § 44 VwVfG Nr. 11) .
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2021 - 6 S 2913/20

    Wirksamwerden des Verzichts auf mündliche Verhandlung; Änderung der

    Die mangelnde Übereinstimmung eines Bescheides mit der anzuwendenden Rechtsgrundlage zieht regelmäßig nur seine Rechtswidrigkeit, nicht aber seine Nichtigkeit nach sich (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 3 C 3.95 -, BVerwGE 104, 289 ; Beschluss vom 28.02.2000 - 1 B 78.99 -, juris Rn. 9).
  • VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 14 K 2127/98
      - vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2000 - 1 B 78.99 -  .

      - vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2000 - BVerwG 1 B 78.99 -.

  • BVerwG, 17.11.2000 - 1 B 102.00

    Klärungsbedürftigkeit einer Frage nach der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht -

    Für diese Rechtsauffassung beruft er sich auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2000 - BVerwG 1 B 78.99 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - 10 N 27.12

    Kostenbescheid; Vermessungsingenieur; Zugangsfiktion; Zweifel am Zugang;

    Die mangelnde Übereinstimmung eines Bescheides mit der anzuwendenden Rechtsgrundlage zieht regelmäßig seine Rechtswidrigkeit, nicht aber seine Nichtigkeit nach sich (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2000 - BVerwG 1 B 78/99 -, Buchholz 316 § 44 VwVfG Nr. 11, juris Rn. 9; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 27. Januar 2012 - OVG 10 S 13.11 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2004 - 9 A 3308/02

    Gebührenfestsetzungen für die bakteriologischen Untersuchungen an geschlachteten

    etwa BVerwG, Urteile vom 9.10.2002 - 3 C 17.02 - und vom 14.10.2002 - 3 C 16.02 - sowie allgemein zur regelmäßig nicht anzunehmenden Nichtigkeitsfolge bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht: BVerwG, Beschlüsse vom 11.5.2000 - 11 B 26.00 - und vom 28.2.2000 - 1 B 78.99 -.
  • VG Sigmaringen, 16.07.2001 - 1 K 2682/99

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag über Kosten der Fleischbeschau

    Vielmehr sind die von der VwGO vorgegebenen Fristen zur Erhebung von Rechtsbehelfen auch bei gemeinschaftsrechtswidrigen Verwaltungsakten zu beachten (BVerwG, Beschluss vom 28.02.2000 - 1 B 78/99 -, Buchholz 316 § 44 VwVfG Nr. 11 sowie Beschluss vom 04.10.1999 - 1 B 55/99 -, NVwZ 2000, 193).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2002 - 12 A 11067/02

    Rechtswidrige Fleischbeschaugebühren wegen einer dem Gemeinschaftsrecht

    Im Übrigen war die von der Klägerin als grundsätzlich bezeichnete Fragestellung bereits Gegenstand des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2000 - BVerwG 1 B 78.99 -.
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