Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2008

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   BVerwG, 11.07.2008 - 1 B 8.08 (1 PKH 6.08)   

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BVerwG, 11.07.2008 - 1 B 8.08 (1 PKH 6.08) (https://dejure.org/2008,18068)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2008 - 1 B 8.08 (1 PKH 6.08) (https://dejure.org/2008,18068)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - 1 B 8.08 (1 PKH 6.08) (https://dejure.org/2008,18068)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Regelung des Familiennachzugs eines Elternteils für ein betreuungsbedürftiges minderjähriges deutsches Kind gemäß § 27 Abs. 1a Nr. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mit dem Grundrecht auf Freizügigkeit gemäß Art. 11 GG; Selbstständige Geltendmachung von ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2008 - 1 B 8.08
    Dem entspricht es, dass der Familienangehörige eines ausgewiesenen Ausländers in dem Anfechtungsprozess gegen die Ausweisungsverfügung nicht notwendig beizuladen ist, da er an dem streitigen Rechtsverhältnis nicht derart beteiligt ist, dass die gerichtliche Entscheidung gemäß § 65 Abs. 2 VwGO auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann; dasselbe gilt für Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Urteile vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 31.74 - BVerwGE 55, 8 und vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 ).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 20.70

    Klagebefugnis eines deutschen Ehegatten gegen die Ausweisung des ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2008 - 1 B 8.08
    5 Nach der Rechtsprechung des Senats wird bei der Entscheidung auf die Klage eines Ausländers gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen über die Rechte seiner Familienangehörigen nicht zugleich mit entschieden; diese sind nicht gehindert, ihre eigenen Rechte selbständig zu verfolgen (Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 20.70 - BVerwGE 42, 141 ).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2008 - 1 B 8.08
    Dem entspricht es, dass der Familienangehörige eines ausgewiesenen Ausländers in dem Anfechtungsprozess gegen die Ausweisungsverfügung nicht notwendig beizuladen ist, da er an dem streitigen Rechtsverhältnis nicht derart beteiligt ist, dass die gerichtliche Entscheidung gemäß § 65 Abs. 2 VwGO auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann; dasselbe gilt für Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Urteile vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 31.74 - BVerwGE 55, 8 und vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - BVerwGE 102, 12 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 11 S 164/15

    Antrags- und Klagebefugnis der Tochter bei Antrag auf Erteilung einer

    In der Rechtsprechung wird die Klagebefugnis des Familienangehörigen darüber hinausgehend - also ohne weitere Prüfung der Frage, ob die konkrete Maßnahme überhaupt tatsächlich zu einer Beendigung des Aufenthalts führt - generell bei Ausweisungen und auch bei der Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitels bejaht (zur Ausweisung: BVerwG, Urteil vom 03.05.1973, a.a.O.; Hess.VGH, Beschluss vom 19.01.1990 - 10 TH 2269/89 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.03.1970 - I 28.69 -, NJW 1970, 2178; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.04.1998 - 13 S 2514/97 -, InfAuslR 1998, 335, und vom 15.02.1999 - 11 S 1854/99 -, InfAuslR 1999, 419; Kraft, Die Rechtsprechung des BVerwG zur Ausweisung im Ausländerrecht, DVBl. 2013, 1219, 1223, m.w.N.; zur Ablehnung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels: BVerwG, Urteil vom 27.08.1996 - 1 C 8.94 -, BVerwGE 102, 12 [unter Verweis auf die bei einer Aufhebung des Ablehnungsbescheids wieder auflebende Erlaubnisfiktion]; ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.1986 - 11 S 644/86 -, NVwZ 1987, 920; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 11.07.2008 - 1 B 8.08 (1 PKH 6.08) -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.12.1988 - 13 S 3143/88 -, NVwZ 1989, 1194, Beschluss vom 20.03.1990 - 11 S 3278/89 -, juris), teilweise wird sogar die Erhebung einer Verpflichtungsklage durch den Familienangehörigen für zulässig erachtet (vgl. zum Streitstand Armbruster, HTK-AuslR / Rechtsschutz / 2.1.2 09/2014 Nr. 5.1 und 1.4 12/2010, m.w.N.; siehe genauer im Folgenden, unter II.).
  • VGH Hessen, 21.06.2018 - 3 A 2410/16

    Ausländerrechtlicher Vergleich und Eingriff in Rechte Dritter

    Bei einer Entscheidung über die Klage ihres Ehemannes wäre über ihre etwaigen Rechte aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht zugleich mit entschieden worden (vgl. BVerwG, Beschl. vom 11.7.2008 - 1 B 8.08 (1 PKH 6.08) -, juris Rdnr. 5).
  • VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456

    Keine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung des Vaters einer Vierjährigen

    Diese sind nicht gehindert, ihre eigenen Rechte selbstständig zu verfolgen (vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2008 - 1 B 8.08 - juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 19.2.2018 - 13 OB 22/18 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.; OVG Saarland, B.v. 22.2.2005 - 2 Q 53/04 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 19 ZB 21.719

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen ausländerrechtlicher Duldung

    Der Ehegatte oder Kinder eines Ausländers sind an dem streitigen aufenthaltsrechtlichen Rechtsverhältnis nicht derart beteiligt, dass die gerichtliche Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann (vgl. NdsOVG, B.v. 19.2.2018 - 13 OB 22/18 - juris Rn. 5 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 27.8.1996 - 1 C 8.94 - B.v. 11.7.2008 - 1 B 8.08 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2018 - 13 OB 22/18

    Aufenthaltsrecht; Ausweisung; Beiladung; einfache Beiladung; notwendige

    Denn bei der Entscheidung über die Klage eines Ausländers gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen wird über die Rechte seines Ehegatten oder seiner Familienangehörigen nicht zugleich mitentschieden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.7.2008 - BVerwG 1 B 8.08 (1 PKH 6.08) -, Buchholz 310 § 113 Abs. 5 VwGO Nr. 8); diese sind nicht gehindert, ihre eigenen Rechte selbständig zu verfolgen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, 45; Beschl. v. 18.7.1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386, 396 ff.; BVerwG, Urt. v. 3.5.1973 - BVerwG 1 C 20.70 -, BVerwGE 42, 141, 142).
  • VG Ansbach, 26.01.2021 - AN 5 K 19.01138

    Duldung im Hinblick auf familiäre Bindungen

    Diese sind nicht gehindert ihre eigenen Rechte selbstständig zu verfolgen (vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2008 - 1 B 8.08 - juris Rn. 5, NdsOVG, B.v. 19.2.2018 - 13 OB 22/18 - juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2008 - L 1 B 8/08 AL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15986
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2008 - L 1 B 8/08 AL (https://dejure.org/2008,15986)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.09.2008 - L 1 B 8/08 AL (https://dejure.org/2008,15986)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. September 2008 - L 1 B 8/08 AL (https://dejure.org/2008,15986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 118 Abs. 2 S. 4 § 124 Nr. 2 Alt. 2
    Voraussetzungen für die nachträgliche Aufhebung einer Prozesskostenbewilligung

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