Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 05.03.2021

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.2022 - 1 B 81.21 (1 C 2.22)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3624
BVerwG, 11.01.2022 - 1 B 81.21 (1 C 2.22) (https://dejure.org/2022,3624)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2022 - 1 B 81.21 (1 C 2.22) (https://dejure.org/2022,3624)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2022 - 1 B 81.21 (1 C 2.22) (https://dejure.org/2022,3624)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme einer "starken Vermutung" für eine Verknüpfung zwischen der Verweigerung des Militärdienstes unter den in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2011/95/EU genannten Voraussetzungen mit einem der in Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU genannten ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67 Abs. 2
    Anforderungen an die Annahme einer "starken Vermutung" für eine Verknüpfung zwischen der Verweigerung des Militärdienstes unter den in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2011/95/EU genannten Voraussetzungen mit einem der in Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU genannten ...

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2022 - 1 B 81.21
    Sie kann dem Senat insgesamt Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welche Anforderungen an die Annahme einer "starken Vermutung" (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 [ECLI:EU:C:2020:945] - Rn. 57) für eine Verknüpfung zwischen der Verweigerung des Militärdienstes unter den in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2011/95/EU (§ 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG) genannten Voraussetzungen mit einem der in Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU (§ 3a Abs. 3 i.V.m. § 3b AsylG) genannten Verfolgungsgründe - sowie deren Widerlegung - zu stellen sind und welche Bedeutung einer solchen "starken Vermutung" im Rahmen der richterlichen Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 VwGO) zukommt.
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 05.03.2021 - 1 B 81/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4299
OVG Bremen, 05.03.2021 - 1 B 81/21 (https://dejure.org/2021,4299)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05.03.2021 - 1 B 81/21 (https://dejure.org/2021,4299)
OVG Bremen, Entscheidung vom 05. März 2021 - 1 B 81/21 (https://dejure.org/2021,4299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    24. Coronaverordnung § 4 Abs 2 Nr 5; IfSG § 28 Abs 1 Satz 1; IfSG § 28a Abs 1 Nr 6;
    Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios - Coronaverordnung; Covid-19; Fitnessstudio; Schließung von Fitnessstudios

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Bremen, 19.02.2021 - 1 B 53/21

    Schließung Friseurbetriebe, Erbringung Friseurdienste (Vierundzwanzigste

    Auszug aus OVG Bremen, 05.03.2021 - 1 B 81/21
    Dass der Bundesgesetzgeber die Norm des § 28 IfSG mit Schaffung des § 28a IfSG ("Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19)") durch das dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397 ) mit Wirkung vom 19.11.2020 lediglich ergänzt und weiter konkretisiert hat, ändert bei im Normenkontrollverfahren gebotener summarischer Prüfung hieran nichts (OVG Bremen, Beschl. v. 19.02.2021 - 1 B 53/21, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschl. v. 09.12.2020 - 13 MN 574/20, juris Rn. 18).

    Vielmehr haben sich bislang teilweise bestehende Bedenken in der Rechtsprechung gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 28 IfSG damit erledigt (OVG Bremen, Beschl. v. 19.02.2021 - 1 B 53/21, juris Rn. 21; vgl. dazu ausführlich BayVGH, Beschl. v. 08.12.2020 - 20 NE 20.2461, juris Rn. 22 ff.).

    Der Senat hat hierfür in einem früheren Beschluss bereits auf die über die bisherigen Unterstützungsleistungen hinausgehende "Überbrückungshilfe III" (November 2020 bis Juni 2021) abgestellt (OVG Bremen, Beschluss v. 19.02.2021 - 1 B 53/21, juris Rn. 39).

  • OVG Bremen, 09.11.2020 - 1 B 342/20

    Anordnung der Schließung von Fitnessstudios - Coronavirus; Covid-19;

    Auszug aus OVG Bremen, 05.03.2021 - 1 B 81/21
    Mit der Frage, ob die Verordnungsermächtigung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gegen höherrangiges Recht, insbesondere gegen das Bestimmtheitsgebot aus Art. 80 Abs. 1 Satz GG , gegen den Parlamentsvorbehalt bzw. das Wesentlichkeitsprinzip oder gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG , verstößt, hat sich der Senat zuletzt in den Beschlüssen vom 10.11.2020 (1 B 354/20, Rn. 20 ff. m.w.N., juris) und vom 09.11.2020 (1 B 342/20, Rn. 20 ff., juris) ausführlich auseinandergesetzt und einen solchen Verstoß abgelehnt.

    Der Senat hat bereits in einer früheren Entscheidung (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 09.11.2020 - 1 B 342/20, juris Rn. 42) zur Schließung der Fitnessstudios ausgeführt:.

  • OVG Thüringen, 18.02.2021 - 3 EN 67/21

    Corona-Krise; Beschränkungen des Kontakts, des nächtlichen Ausgangs und der

    Auszug aus OVG Bremen, 05.03.2021 - 1 B 81/21
    Dem entspricht die zentrale Stellung dieses Instituts, die ihm der Gesetzgeber nach § 4 IfSG bei der Einschätzung des Infektionsgeschehens hinsichtlich übertragbarer Krankheiten zuerkannt hat (vgl. auch: OVG Thüringen, Beschl. v. 18.02.2021 - 3 EN 67/21, juris Rn. 39; BayVGH, Beschl. v. 17.06.2020 - 20 NE 20.1189, juris Rn. 19 und vom 19.06.2020 - 20 NE 20.1337, juris Rn. 20).

    Allein dieser Umstand führt jedoch nicht zwangsläufig auf die Fehlerhaftigkeit der hier zu Grunde liegenden Einschätzungen des Robert Koch-Instituts (vgl. hierzu auch: OVG Thüringen, Beschl. v. 18.02.2021 - 3 EN 67/21, juris Rn. 40; Bay. VerfGH , Entsch. v. 09.02.2021 - Vf. 6-VII-20, juris Rn. 75).

  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus OVG Bremen, 05.03.2021 - 1 B 81/21
    (1) Die Regelungen einer Verordnung wie der hier in Rede stehenden dienen in Ansehung der aktuellen Coronavirus-Pandemie dem in § 1 Abs. 1 IfSG umschriebenen Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, namentlich dem "Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit", zu dem der Staat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht nur berechtigt, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. v. 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20, juris Rn. 6; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20, juris Rn. 7).

    Bei der Wahrnehmung seiner Pflicht, sich schützend und fördernd vor das Leben des Einzelnen zu stellen sowie vor Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit zu schützen, kommt dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Bremen, 05.03.2021 - 1 B 81/21
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14, juris Rn. 12).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14, juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Auszug aus OVG Bremen, 05.03.2021 - 1 B 81/21
    Vielmehr haben sich bislang teilweise bestehende Bedenken in der Rechtsprechung gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 28 IfSG damit erledigt (OVG Bremen, Beschl. v. 19.02.2021 - 1 B 53/21, juris Rn. 21; vgl. dazu ausführlich BayVGH, Beschl. v. 08.12.2020 - 20 NE 20.2461, juris Rn. 22 ff.).

    Die Anforderungen durch allgemeine und besondere (§ 28a Abs. 2 IfSG ) Verhältnismäßigkeitserwägungen sowie besondere Verfahrensvorschriften (§ 28a Abs. 5 IfSG ) begrenzen die Befugnisse des §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 IfSG (vgl. BayVGH, Besch. v. 08.12.2020 - 20 NE 20.2461, juris Rn. 25).

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus OVG Bremen, 05.03.2021 - 1 B 81/21
    (1) Die Regelungen einer Verordnung wie der hier in Rede stehenden dienen in Ansehung der aktuellen Coronavirus-Pandemie dem in § 1 Abs. 1 IfSG umschriebenen Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, namentlich dem "Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit", zu dem der Staat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht nur berechtigt, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. v. 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20, juris Rn. 6; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20, juris Rn. 7).

    Im Fall der hier in Rede stehenden Schutzmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie besteht wegen der im fachwissenschaftlichen Diskurs auftretenden Ungewissheiten und der damit unsicheren Entscheidungsgrundlage auch ein tatsächlicher Einschätzungsspielraum (BVerfG, Beschl. v. 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20, juris Rn. 10).

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

    Auszug aus OVG Bremen, 05.03.2021 - 1 B 81/21
    Die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen sind für die Infektionsschutzbehörde weniger streng (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 17.04.2020 - OVG 11 S 22/20 -, Rn. 25, juris) und die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit kann nicht eingefordert werden (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 26.03.2020 - 5 Bs 48/20 -, Rn. 13, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

    Auszug aus OVG Bremen, 05.03.2021 - 1 B 81/21
    Die sich aus dem Gleichheitssatz ergebenden Grenzen sind für die Infektionsschutzbehörde weniger streng (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 17.04.2020 - OVG 11 S 22/20 -, Rn. 25, juris) und die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit kann nicht eingefordert werden (vgl. OVG Hamburg, Beschluss v. 26.03.2020 - 5 Bs 48/20 -, Rn. 13, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2020 - 13 MN 156/20

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Ansteckungsgefahr; Corona-Virus; einstweilige

    Auszug aus OVG Bremen, 05.03.2021 - 1 B 81/21
    Gerade das stoßartige Ausatmen unter körperlicher Belastung kann bei noch symptomfreien aber infizierten Personen zu einem massiven Ausstoß infektiöser Viren über eine große Distanz führen und damit die im Vordergrund stehende Tröpfcheninfektion auch in Gestalt kleinster und über einen längeren Zeitraum in der Luft schwebender Aerosole befördern (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.05.2020 - 1 B 144/20, juris Rn. 18; OVG Nds., Beschl. v. 14.05.2020 - 13 MN 156/20, juris Rn. 31).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • OVG Bremen, 12.05.2020 - 1 B 144/20

    Verbot des Betriebs von Fitnessstudios (Zweite Coronaverordnung) - Fitnessstudio;

  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 20 NE 20.1337

    Eilantrag gegen Maskenpflicht

  • OVG Bremen, 10.11.2020 - 1 B 354/20

    Schließung von Prostitutionsstätten (19. CoronaVO) - Coronavirus; Covid-19;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2020 - 11 S 104.20

    SARS-CoV-2-Virus; Rechtsverordnung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20

    Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom

  • VGH Bayern, 17.06.2020 - 20 NE 20.1189

    Corona-Pandemie: Weigerung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20

    Eilantrag gegen Verweigerung einer Ausnahme von dem Versammlungsverbot in der

  • OVG Bremen, 10.03.2021 - 1 B 104/21

    Coronabedingte Schließung von Prostitutionsstätten - Covid-19; Schließung von

    Dem entspricht die zentrale Stellung dieses Instituts, die ihm der Gesetzgeber nach § 4 IfSG bei der Einschätzung des Infektionsgeschehens hinsichtlich übertragbarer Krankheiten zuerkannt hat (vgl. auch: OVG Bremen, Beschl. v. 05.03.2021 - 1 B 81/21, juris Rn. 13; OVG Thüringen, Beschl. v. 18.02.2021 - 3 EN 67/21, juris Rn. 39; BayVGH, Beschl. v. 17.06.2020 - 20 NE 20.1189, juris Rn. 19 und vom 19.06.2020 - 20 NE 20.1337, juris Rn. 20).

    Allein dieser Umstand führt jedoch nicht zwangsläufig zur Fehlerhaftigkeit der hier zu Grunde liegenden Einschätzungen des Robert Koch-Instituts (vgl. hierzu auch: OVG Bremen, Beschl. v. 05.03.2021 - 1 B 81/21, juris Rn. 13; OVG Thüringen, Beschl. v. 18.02.2021 - 3 EN 67/21, juris Rn. 40; Bay. VerfGH, Entsch.

    Dem kann aber grundsätzlich dadurch Rechnung getragen werden, dass der Verordnungsgeber Freiheitsbeschränkungen von vornherein befristet und durch wiederholte Änderungen jeweils lockert (OVG Bremen, Beschl. v. 05.03.2021 - 1 B 81/21, juris Rn. 16 m.w.N.).

  • VG Hamburg, 11.03.2021 - 9 E 920/21

    Corona-Auflagen: Allgemeine Maskenpflicht in Parks gekippt

    (1) Zwar findet die Maskenpflicht aus § 10b Abs. 1 Satz 1 Nr. 30 - 33, 35 - 37, 48-51 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO in §§ 32 Satz 1, 28 Abs. 1, § 28a Abs. 1 Nr. 2 IfSG eine hinreichende gesetzliche Grundlage (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 18.11.2020, 5 Bs 209/20, juris Rn. 13 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 5.3.2021, 1 B 81/21, juris Rn. 7 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 23.2.2021, 1 S 467/21, juris Rn. 19).
  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 104/20

    Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² im April 2020 - 800 m²; Einzelhandel;

    Vielmehr sind auch alle sonstigen relevanten Belange zu berücksichtigen, etwa auch öffentliche Interessen an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten (OVG Bremen, Beschl. v. 04.01.2022 - 1 B 479/21, juris Rn. 54) sowie die wirtschaftlichen, sozialen und psychologischen Auswirkungen von Verboten in unterschiedlichen Bereichen (OVG Bremen, Beschl. v. 05.03.2021 - 1 B 81/21, juris Rn. 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 3 R 22/21

    Corona-Krise; Öffnung des Einzelhandels; Sachsen-Anhalt

    Dem kann aber grundsätzlich dadurch Rechnung getragen werden, dass der Verordnungsgeber Freiheitsbeschränkungen von vornherein befristet und durch wiederholte Änderungen jeweils lockert (siehe OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18. November 2020 - OVG 11 S 104/20 - juris Rn. 34; OVG Brem, Beschluss vom 5. März 2021 - 1 B 81/21 - juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2022 - 3 R 216/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen das "2-G-Zugangsmodell" für nicht privilegierte

    Auch dürfte die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht eingefordert werden können (vgl. HambOVG, Beschluss vom 26. März 2020 - 5 Bs 48/20 - juris Rn. 13; ThürOVG, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 3 EN 88/21 - a.a.O. Rn. 142; NdsOVG, Beschluss vom 11. März 2021 - 13 MN 70/21 - juris Rn. 65; OVG Bremen, Beschluss vom 5. März 2021 - 1 B 81/21 - Rn. 26).
  • OVG Bremen, 12.04.2021 - 1 B 123/21

    Die Beschränkungen für Gastronomiebetriebe durch die Corona-Verordnung bleiben

    Dem kann aber grundsätzlich dadurch Rechnung getragen werden, dass die Verordnungsgeberin Freiheitsbeschränkungen von vornherein befristet und durch wiederholte Änderungen jeweils lockert ( OVG Bremen, Beschl. v. 05.03.2021 - 1 B 81/21 , juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Bremen, 15.04.2021 - 1 B 127/21

    Beherbergungsverbot für touristische Zwecke - Beherbergungsverbot;

    Dem kann aber grundsätzlich dadurch Rechnung getragen werden, dass der Verordnungsgeber Freiheitsbeschränkungen von vornherein befristet und durch wiederholte Änderungen jeweils lockert (OVG Bremen, Beschl. v. 05.03.2021 - 1 B 81/21, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 23.03.2021 - 1 B 95/21

    Schließung von Geschäften des Einzelhandels - Coronaverordnung; Coronavirus;

    Dem kann aber grundsätzlich dadurch Rechnung getragen werden, dass der Verordnungsgeber Freiheitsbeschränkungen von vornherein befristet und durch wiederholte Änderungen jeweils lockert (OVG Bremen, Beschl. v. 05.03.2021 - 1 B 81/21, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21

    Eröffnung eines Outdoor-Trainingsgeländes - Feststellender Verwaltungsakt;

    Gerade das stoßartige Ausatmen unter körperlicher Belastung kann bei symptomfreien, aber infizierten Personen zu einem massiven Ausstoß infektiöser Viren über eine große Distanz führen und damit die im Vordergrund stehende Tröpfcheninfektion befördern (vgl. OVG NW, Beschl. v. 30.12.2020 - 13 B 1855/20.NE -, juris Rn. 66 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 05.03.2021 - 1 B 81/21 -, juris).
  • OVG Bremen, 23.03.2021 - 1 B 89/21

    Schließung des Einzelhandels, Gemischtwarenladen - Click & Meet;

    Dem kann aber grundsätzlich dadurch Rechnung getragen werden, dass der Verordnungsgeber Freiheitsbeschränkungen von vornherein befristet und durch wiederholte Änderungen jeweils lockert (OVG Bremen, Beschl. v. 05.03.2021 - 1 B 81/21, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 23.03.2021 - 1 B 103/21

    Schließung des Einzelhandels, Bekleidungsgeschäft - Bekleidungsgeschäft;

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