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   BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95   

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https://dejure.org/1996,496
BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95 (https://dejure.org/1996,496)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1996 - 1 B 82.95 (https://dejure.org/1996,496)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1996 - 1 B 82.95 (https://dejure.org/1996,496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Einbürgerungsermessen unter Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze und unter der Wahrung des Grundsatzes des Vertrauenschutzes - Ausschluss der Erteilung bzw. Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen über einen Zeitraum von über 20 Jahren - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 86 Abs. 1; RuStAG § 8; VwGO § 42
    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung, Ermessensreduzierung und Vertrauensschutz bei Einbürgerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 5.87

    Erfolgloses Asylverfahren - Fortsetzung des Aufenthalts - Vertrauensschutz -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95
    Es muß daher von der Behörde ein Tatbestand geschaffen worden sein, aufgrund dessen der Ausländer erwarten kann, daß er auf Wunsch eingebürgert wird (vgl. zu den Maßstäben z.B. Beschluß vom 17. Februar 1987 - BVerwG 1 B 5.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 87 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.10.1985 - 1 B 102.85

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessensausübung -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95
    Davon kann allerdings auch unter Berücksichtigung des langen Aufenthalts keine Rede sein, weil dieser dem Kläger nur zeitlich begrenzt für jeweils verschiedene vorübergehende Zwecke ermöglicht wurde (vgl. auch Beschluß vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26).
  • BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81

    Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95
    Dies ist vom Senat bereits ausgesprochen worden (Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 14).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95
    Die Grundsatzrüge greift insoweit bereits deshalb nicht durch, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei mehrfach begründeten Berufungsentscheidungen die Revision nur zugelassen werden kann, wenn im Hinblick auf jede die Entscheidung selbständig tragende Begründung ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95
    Ändert sich die Rechtslage, muß also die neue Rechtslage auch dann berücksichtigt werden, wenn sie dem Kläger nachteilig ist, es sei denn, daß sich aus der Rechtsordnung ergibt, daß für frühere Anträge die bisherige Rechtslage maßgebend bleiben soll (vgl. z.B. BVerwGE 61, 1 [BVerwG 12.09.1980 - 4 C 74/77]; 62, 86 ; 89, 14 ; 89, 296 ).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95
    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (Urteil vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 54.89 - NVwZ-RR 1993, 65 [BVerwG 20.08.1992 - 4 C 54/89]).
  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 74.77

    Schutz vor Verkehrslärm - Einholung eines schalltechnischen Gutachtens -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95
    Ändert sich die Rechtslage, muß also die neue Rechtslage auch dann berücksichtigt werden, wenn sie dem Kläger nachteilig ist, es sei denn, daß sich aus der Rechtsordnung ergibt, daß für frühere Anträge die bisherige Rechtslage maßgebend bleiben soll (vgl. z.B. BVerwGE 61, 1 [BVerwG 12.09.1980 - 4 C 74/77]; 62, 86 ; 89, 14 ; 89, 296 ).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95
    Ändert sich die Rechtslage, muß also die neue Rechtslage auch dann berücksichtigt werden, wenn sie dem Kläger nachteilig ist, es sei denn, daß sich aus der Rechtsordnung ergibt, daß für frühere Anträge die bisherige Rechtslage maßgebend bleiben soll (vgl. z.B. BVerwGE 61, 1 [BVerwG 12.09.1980 - 4 C 74/77]; 62, 86 ; 89, 14 ; 89, 296 ).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95
    Ändert sich die Rechtslage, muß also die neue Rechtslage auch dann berücksichtigt werden, wenn sie dem Kläger nachteilig ist, es sei denn, daß sich aus der Rechtsordnung ergibt, daß für frühere Anträge die bisherige Rechtslage maßgebend bleiben soll (vgl. z.B. BVerwGE 61, 1 [BVerwG 12.09.1980 - 4 C 74/77]; 62, 86 ; 89, 14 ; 89, 296 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19

    Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzung -

    Soweit im Falle einer rechtswidrigen Ablehnung vor einer Rechtsänderung angenommen wird, dass die Behörde eine Folgenbeseitigungslast treffen kann, die sie verpflichtet, im Rahmen einer ihr möglichen Ermessensentscheidung zu berücksichtigen, dass sie einen Anspruch auf rechtswidriges Verhalten vereitelt hat, und die ihr Ermessen "auf Null" reduzieren kann (BVerwG, Beschluss vom 19.08.1996 - 1 B 82.95 -, juris; Hailbronner/Hecker in: Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, § 8 Rn. 53), würde auch dies dem Kläger nicht zu einer Einbürgerung verhelfen, da es an einem eröffneten Ermessen fehlt.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Wird mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, darf die Behörde zu dessen Erlass nur verpflichtet werden, wenn sie dazu nach der geltenden Rechtslage verpflichtet bzw. befugt ist; ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1996 - BVerwG 1 B 82.95 - InfAuslR 1996, 399 m.w.N.; zur Einbürgerung s.a. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - 5 BV 04.1225 - NVwZ-RR 2005, 856; Urteil vom 14. April 2005 - 5 BV 03.3089 -).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer die Behörde treffenden Folgenbeseitigungslast (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 19. August 1996 - BVerwG 1 B 82.95 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 49) scheidet nämlich schon deswegen aus, weil die Behörde dem Kläger die Erlaubnis nicht zu Unrecht vorenthalten hat.
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