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   BVerwG, 20.10.1994 - 1 B 84.94   

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BVerwG, 20.10.1994 - 1 B 84.94 (https://dejure.org/1994,3984)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1994 - 1 B 84.94 (https://dejure.org/1994,3984)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1994 - 1 B 84.94 (https://dejure.org/1994,3984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisungsschutz eines nicht asylberechtigten Ausländers wegen der Gefahr politischer Verfolgung im Herkunftsstaat - Beurteilung der Gefahr politischer Verfolgung nach den der Verwaltungsbehörde im Entscheidungszeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen anstatt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 51; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1994 - 1 B 84.94
    Er sieht darin eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der Tatsachengerichte bei der Überprüfung einer Ausweisungsverfügung auch Erkenntnismittel heranziehen und auswerten dürfen und müssen, die nach Erlaß des Widerspruchsbescheides entstanden oder zugänglich geworden sind, wenn diesen Erkenntnismitteln Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides getroffenen Einschätzung der Behörde entnommen werden können (vgl.Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119 sowie BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]).
  • BVerwG, 11.11.1980 - 1 C 23.75

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1994 - 1 B 84.94
    Dieses Ergebnis folgt zum anderen daraus, daß die Prüfung der Asylberechtigung grundsätzlich dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge oblag und eine Kompetenz der Ausländerbehörde nur bezüglich des Abschiebungsschutzes nach § 14 AuslG 1965 gegeben war (vgl. BVerwGE 62, 36 [BVerwG 17.03.1981 - 1 C 74/76];Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75, S. 143).
  • BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1994 - 1 B 84.94
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß ein Verfahren nicht fortgeführt werden soll um eines Fehlers willen, der mit Sicherheit für das endgültige Ergebnis bedeutungslos bleiben wird, und daß aus diesem Grunde im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde § 144 Abs. 4 VwGO entsprechend anzuwenden ist (Beschlüsse vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 31;vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34, S. 3 f.;vom 30. April 1990 - BVerwG 5 ER 616.90 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 9, S. 3).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1994 - 1 B 84.94
    Dieses Ergebnis folgt zum anderen daraus, daß die Prüfung der Asylberechtigung grundsätzlich dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge oblag und eine Kompetenz der Ausländerbehörde nur bezüglich des Abschiebungsschutzes nach § 14 AuslG 1965 gegeben war (vgl. BVerwGE 62, 36 [BVerwG 17.03.1981 - 1 C 74/76];Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75, S. 143).
  • BVerwG, 30.04.1990 - 5 ER 616.90

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1994 - 1 B 84.94
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß ein Verfahren nicht fortgeführt werden soll um eines Fehlers willen, der mit Sicherheit für das endgültige Ergebnis bedeutungslos bleiben wird, und daß aus diesem Grunde im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde § 144 Abs. 4 VwGO entsprechend anzuwenden ist (Beschlüsse vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 31;vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34, S. 3 f.;vom 30. April 1990 - BVerwG 5 ER 616.90 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 9, S. 3).
  • BVerwG, 27.04.1978 - 1 B 103.78

    Antrag auf Einbürgerung - Vorliegen eines unbescholtenen Lebenswandels -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1994 - 1 B 84.94
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß ein Verfahren nicht fortgeführt werden soll um eines Fehlers willen, der mit Sicherheit für das endgültige Ergebnis bedeutungslos bleiben wird, und daß aus diesem Grunde im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde § 144 Abs. 4 VwGO entsprechend anzuwenden ist (Beschlüsse vom 27. April 1978 - BVerwG 1 B 103.78 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 31;vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34, S. 3 f.;vom 30. April 1990 - BVerwG 5 ER 616.90 - Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 9, S. 3).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1994 - 1 B 84.94
    Er sieht darin eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der Tatsachengerichte bei der Überprüfung einer Ausweisungsverfügung auch Erkenntnismittel heranziehen und auswerten dürfen und müssen, die nach Erlaß des Widerspruchsbescheides entstanden oder zugänglich geworden sind, wenn diesen Erkenntnismitteln Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides getroffenen Einschätzung der Behörde entnommen werden können (vgl.Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119 sowie BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85]).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auch im Rahmen der ersten Alternative des § 51 Abs. 3 AuslG ist eine hinreichend sichere Wiederholungsgefahr erforderlich, wie sie der erkennende Senat bereits für die zweite Alternative gefordert hat (Beschluß vom 20. Oktober 1994 - BVerwG 1 B 84.94 - Buchholz 402.240 § 51 AuslG 1990 Nr. 7).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Zur früheren Fassung dieser Bestimmung, die noch keine Mindestfreiheitsstrafe vorsah, sondern nur eine rechtskräftige Verurteilung "wegen einer besonders schweren Straftat" (§ 51 Abs. 4, später § 51 Abs. 3 AuslG 1990 oder zuvor nach § 14 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 "wegen eines besonders schweren Verbrechens") voraussetzte, hat die Rechtsprechung stets verlangt, dass eine Wiederholungsgefahr hinzukommen muss (grundlegend Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.69 - BVerwGE 49, 202, 209 f.; ebenso Beschluss vom 20. Oktober 1994 - BVerwG 1 B 84.94 - Buchholz 402.240 § 51 AuslG 1990 Nr. 7).

    So sind auch die Ausführungen in dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluss des erkennenden Senats vom 20. Oktober 1994 - BVerwG 1 B 84.94 - a.a.O. nicht zu verstehen.

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

    Weder die Ausgangserlaubnis zur Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins noch die Unterbringung im offenen Vollzug setzen nämlich eine günstige Sozialprognose voraus (vgl. etwa Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 1998, § 10 Rn. 8 und § 36 Rn. 1), wie sie für eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 57 StGB erforderlich ist und eine Wiederholungsgefahr in Frage stellt (vgl. Beschluß vom 22. Oktober 1994 BVerwG 1 B 84.94 Buchholz 402.240 § 51 AuslG 1990 Nr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00

    Wiederaufgreifen des Verfahrens nach anwaltlich verschuldeter Bestandskraft der

    Hinsichtlich der zweiten Alternative des § 51 Abs. 3 AuslG a.F. hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass allein die rechtskräftige Verurteilung wegen einer besonders schweren Straftat den Abschiebungsschutz eines Asylberechtigten nach § 51 Abs. 3 AuslG noch nicht entfallen lässt; vielmehr muss eine Wiederholungsgefahr hinzutreten (BVerwG, Beschluss vom 20.10.1994 - 1 B 84.94 -, Buchholz 402.240 § 51 AuslG 1990 Nr. 7; für § 51 Abs. 3 2. Alt. AuslG n.F. bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 5.5.1998 - 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351; demgegenüber für die zweite Alternative offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 30.3.1999 - 9 C 23.98 -, BVerwGE 109, 12).

    Ferner ist davon auszugehen, dass es in der Regel an einer solchen Wiederholungsgefahr fehlt, wenn - wie hier durch Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 3.6.1996 - im Hinblick auf eine günstige Sozialprognose nach § 57 Abs. 1 StGB ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 20.10.1994 - 1 B 84.94 - a.a.O.; Beschluss des erkennenden Gerichtshofs vom 28.3.1996 - 1 S 1404/95 -, InfAuslR 1996, 328; Senatsbeschluss vom 11.3.1997 - 13 S 3022/96 - mit Beschluss vom 26.7.1999 hat das Bayerische Oberste Landesgericht den zur Bewährung ausgesetzten Strafrest erlassen).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95

    Ausweisung eines Türken wegen Betätigung als Drogenkurier; zur Annahme einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.10.1994 - 1 B 84.94 -, Buchholz, a.a.O., § 51 AuslG Nr. 7), der der Senat folgt, reicht hierfür die rechtskräftige Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens nicht aus; es muß vielmehr eine Wiederholungsgefahr hinzukommen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt es daran in der Regel, wenn im Hinblick auf eine günstige Sozialprognose nach § 57 Abs. 1 StGB ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 20.10.1994, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1998 - 17 A 4480/96

    Ausländer; Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit; Erhöhter

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1975 - 1 C 46.69 - a.a.O.; Beschluß vom 20. Oktober 1994 - 1 B 84.94 -, Buchholz, 402.240, § 51 AuslG 1990 Nr. 7.
  • VG Göttingen, 28.10.2009 - 1 A 356/06

    Widerruf der Asylanerkennung und von Flüchtlingsschutz gegenüber Yeziden aus der

    Diese Auslegung des § 60 Abs. 8 Satz 1 (und Satz 2) AufenthG entspricht der Rechtsprechung zu den Vorgängerregelungen dieser Bestimmung, die noch keine Mindestfreiheitsstrafe vorsahen, sondern nur eine rechtskräftige Verurteilung "wegen einer besonders schweren Straftat" (§ 51 Abs. 3 AuslG 1990 oder zuvor nach § 14 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 "wegen eines besonders schweren Verbrechens") voraussetzten (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 07.10.1975 - BVerwG 1 C 46.69 - , ebenso Beschluss vom 20.10.1994 - 1 B 84.94 -, jeweils juris).
  • VG Düsseldorf, 12.05.2006 - 26 K 1715/06

    Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Türkei, Kurden, PKK, Funktionäre, Straftat,

    Auch im Rahmen der ersten Alternative des § 51 Abs. 3 AuslG ist eine hinreichend sichere Wiederholungsgefahr erforderlich, wie sie der erkennende Senat bereits für die zweite Alternative gefordert hat (Beschluß vom 20. Oktober 1994 - BVerwG 1 B 84.94 - Buchholz 402.240 § 51 AuslG 1990 Nr. 7).
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