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   OVG Sachsen, 08.05.2003 - 1 B 85/02   

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OVG Sachsen, 08.05.2003 - 1 B 85/02 (https://dejure.org/2003,11494)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.05.2003 - 1 B 85/02 (https://dejure.org/2003,11494)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 1 B 85/02 (https://dejure.org/2003,11494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsStrG § 54 Abs. 2; VwGO § 58 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Rechtmäßigkeit der Eintragung eines Geh- und Radwegs in ein Straßenbestandsverzeichnis; Zur wirksamen Bekanntmachung eines Verwaltungsakts; Zum Fehlen einer individuellen Unterrichtung der bekannten Beteiligten gegen Zustellungsnachweis

  • Judicialis

    SächsStrG § 54 Abs. 2; ; VwGO § 58 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsStrG § 54 Abs. 2; VwGO § 58 Abs. 2
    Straßenrecht, Straßenbestandsverzeichnis, Verwaltungsakt, Bekanntgabe, öffentliche Auslegung, Bestandskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 308
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 12.12.2000 - 8 B 99.3111
    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2003 - 1 B 85/02
    Dieser - von § 1 SächsVwVG i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 3 VwVfG abweichende - Fristbeginn trägt der Erkenntnis Rechnung, dass § 54 Abs. 2 Satz 2 SächsStrG eine besondere Bekanntgaberegelung enthält, die eine großzügig bemessene Rechtsbehelfsfrist gewährleisten soll (s. BayVGH, Urt. v. 12.12.2000, BayVBl. 2001, 468 [469] = DÖV 2001, 695; Zeitler, aaO, RdNr. 20 a.E., jeweils zu Art. 67 BayStrWG; zu § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG ["mit dem Ende der Auslegungsfrist"]; vgl. Bonk/Neumann, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 74 RdNr. 121; zur Fristberechnung im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung i.S.v. § 115 Abs. 1 FlurbG s. OVG Brandenburg, Beschl. v. 17.4.2003 - 8 D 18/OO.G-, S. 6).

    es sich nicht um eine originäre Zustellungsvorschrift, sondern - wie die vergleichbare Regelung des Art. 67 Abs. 3 Satz 4 BayStrWG - um eine ergänzende Hinweis- und Belehrungsregelung, die dem Interesse der Allgemeinheit an der Schaffung rechtssicherer Zustände im Bereich der öffentlichen Straßen und Wege dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschl., v. 17.9.1999, NVwZ 2000, 185 [186]; BayVGH, Urt. v. 12.12.2000, BayVBl. 2001, 468 [469]; Zeitler, aaO, jeweils m.w.N.).

    Der Unterrichtung der bekannten Beteiligten nach § 54 Abs. 2 Satz 3 SächsStrG kommt insoweit nur eine ergänzende Funktion im Sinne einer bloßen Hinweis- und Belehrungsregelung zu, wie es der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für die vergleichbare Regelung des Art. 67 Abs. 3 Satz 4 BayStrG - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG, aaO; BayVGH, Urt. v. 12.12.2000, aaO) - entspricht.

    Ein solches außergewöhnliches Ereignis, das der Kläger selbst durch äußerste Sorgfalt nicht verhindern konnte (zu dieser Definition vgl. BVerwG, Urt v. 11.5.1979, NJW 1980, 1480 ff, BayVGH, Urt v. 12.12.2000, BayVBl 2001, 468 [469], Kopp/Schenke, aaO), lag indessen nicht vor Selbst wenn - wie der Kläger behauptet - der Bürgermeister der Beklagten ihm gegenüber im Gespräch vom 9.5.1994 die Frage verneint haben sollte, ob es etwas Wichtiges gebe, das der Kläger beachten müsse, hätte der Kläger jedenfalls aufgrund der Bekanntmachung im "Reinsdorfer Tageblatt" Kenntnis von der Anlegung des Straßenbestandsverzeichnisses haben können.

  • BVerfG, 17.09.1999 - 1 BvR 1771/91

    Keine Verletzung des sich aus GG Art 14 Abs 1 ergebenden Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2003 - 1 B 85/02
    es sich nicht um eine originäre Zustellungsvorschrift, sondern - wie die vergleichbare Regelung des Art. 67 Abs. 3 Satz 4 BayStrWG - um eine ergänzende Hinweis- und Belehrungsregelung, die dem Interesse der Allgemeinheit an der Schaffung rechtssicherer Zustände im Bereich der öffentlichen Straßen und Wege dient (vgl. BVerfG, Kammerbeschl., v. 17.9.1999, NVwZ 2000, 185 [186]; BayVGH, Urt. v. 12.12.2000, BayVBl. 2001, 468 [469]; Zeitler, aaO, jeweils m.w.N.).

    Eine solche Obliegenheit erschwert die Rechtsverfolgung nicht etwa unzumutbar (vgl. BVerfG, Kammerbeschl., v. 17.9.1999, NVwZ 2000, 185 [186]).

  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2003 - 1 B 85/02
    Ein solches außergewöhnliches Ereignis, das der Kläger selbst durch äußerste Sorgfalt nicht verhindern konnte (zu dieser Definition vgl. BVerwG, Urt v. 11.5.1979, NJW 1980, 1480 ff, BayVGH, Urt v. 12.12.2000, BayVBl 2001, 468 [469], Kopp/Schenke, aaO), lag indessen nicht vor Selbst wenn - wie der Kläger behauptet - der Bürgermeister der Beklagten ihm gegenüber im Gespräch vom 9.5.1994 die Frage verneint haben sollte, ob es etwas Wichtiges gebe, das der Kläger beachten müsse, hätte der Kläger jedenfalls aufgrund der Bekanntmachung im "Reinsdorfer Tageblatt" Kenntnis von der Anlegung des Straßenbestandsverzeichnisses haben können.
  • BVerwG, 17.12.2001 - 1 B 344.01

    Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes bei Absehen von persönlicher Anhörung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2003 - 1 B 85/02
    Die Anordnung der Eintragung einer Straße in das Bestandsverzeichnis ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats als feststellender Verwaltungsakt anzusehen (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 18.11.2002 - 1 B 344/01 - Sattler, SächsVBl. 2000, 187 [189]; Sattler/Dahlke-Piel/Meng, in: Reich [Hrsg.], Festschrift zum 100-jährigen Jubiläum des SächsOVG, S. 239 [244]), so dass die auf eine Aufhebung der Eintragungsverfügung gerichtete Anfechtungsklage statthaft ist.
  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2003 - 1 B 85/02
    Die Verfristung des Widerspruchs (dazu sogleich) führt zur Unzulässigkeit der Anfechtungsklage (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.3.1983, NJW 1983, 1923; SächsOVG, Beschl. v. 4.4.2000, SächsVBl. 2000, 290 jeweils m.w.N.), nicht, wie vom Verwaltungsgericht angenommen, erst zu deren Unbegründetheit.
  • OVG Sachsen, 04.04.2000 - 1 B 282/99

    Versäumung der Widerspruchsfrist; Zustellung mittels eingeschriebenen Briefes;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.05.2003 - 1 B 85/02
    Die Verfristung des Widerspruchs (dazu sogleich) führt zur Unzulässigkeit der Anfechtungsklage (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.3.1983, NJW 1983, 1923; SächsOVG, Beschl. v. 4.4.2000, SächsVBl. 2000, 290 jeweils m.w.N.), nicht, wie vom Verwaltungsgericht angenommen, erst zu deren Unbegründetheit.
  • BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17

    Adressat; Anfechtungsklage; Antragsbefugnis; Auflösung; Bekanntgabe, öffentliche;

    Hierfür reichten dann Wiederaufgreifensansprüche, die zunächst gegenüber der Verbotsbehörde geltend zu machen wären, aus (vgl. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl. 2018, § 41 Rn. 140; s.a. OVG Bautzen, Urteil vom 8. Mai 2003 - 1 B 85/02 - SächsVBl. 2003, 221).
  • OVG Sachsen, 07.11.2011 - 1 B 235/11

    öffentlicher Weg, Straßenbestandsverzeichnis, Widmungsfiktion

    Mit der unanfechtbaren Eintragung in das Bestandsverzeichnis galt nämlich die Zustimmung zur Widmung der streitgegenständlichen Flächen als öffentlicher Weg gemäß § 6 Abs. 3 SächsStrG als erteilt (§ 54 Abs. 3 SächsStrG) und damit die Widmung als verfügt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2. Dezember 1999 - 1 S 494/99 - und v. 8. Mai 2003 - 1 B 85/02 -, SächsVBl. 2003, 221; Sattler, SächsVBl. 2000, 187, 190).

    Diese Vorgehensweise führt nur dazu, dass die verlängerte Widerspruchsfrist des § 58 Abs. 2 VwGO in Lauf gesetzt wird, die hier aber seit Jahren abgelaufen ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 8. Mai 2003 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 03.08.2018 - 3 A 392/18

    Widmung; Einziehung; Bestandsverzeichnis; positive Publizität

    Die Rechtswirkungen treten unabhängig davon ein, ob die bekannten Beteiligten gemäß § 54 Abs. 2 Satz 4 SächsStrG individuell unterrichtet worden sind (SächsOVG, Urt. v. 8. Mai 2003 - 1 B 85/02 -, juris Rn. 37).
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   BVerwG, 03.04.2002 - 1 B 85.02   

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BVerwG, 03.04.2002 - 1 B 85.02 (https://dejure.org/2002,31397)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.2002 - 1 B 85.02 (https://dejure.org/2002,31397)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 2002 - 1 B 85.02 (https://dejure.org/2002,31397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der Rüge von Verfahrensfehlern - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anforderungen an die Darlegung der entscheidungstragenden Bedeutung gerügter Verfahrensfehler

Verfahrensgang

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VG Lüneburg, 20.01.2003 - 1 B 85/02 (https://dejure.org/2003,31194)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20.01.2003 - 1 B 85/02 (https://dejure.org/2003,31194)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 1 B 85/02 (https://dejure.org/2003,31194)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Lüneburg, 06.06.2005 - 1 A 305/04

    Diplomvorprüfung; Langzeitstudierende; Student; Studiengebühr; Studienguthaben

    Ein hiergegen im Dezember 2002 geltend gemachter Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Ziel, die Beklagte im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihr die Widerholung der mündlichen Ergänzungsprüfung in einem bestimmten Fach im Rahmen der Diplomvorprüfung zu gestatten, blieb erfolglos (VG Lüneburg, Beschl. v. 20.1.2003 - 1 B 85/02 - bestätigt durch Nds. OVG, Beschl. v. 26.3.2003 - 2 ME 87/03 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 1 B 59/04 und der Verfahren 1 A 333/02 und 1 B 85/02 (Fortsetzung des Studiums), 1 A 134/03 und 1 B 30/03 (Studiengebühren Sommersemester 2003) sowie 1 A 452/03 und 1 B 57/03 (Wintersemester 2003/2004) und 1 B 52/04 (vorläufige Zulassung zur Diplomarbeit), 1 A 52/05 und 1 B 10/05 (Exmatrikulation), 1 A 127/05 (Prüfungsbescheinigungen) und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten verwiesen.

  • VG Lüneburg, 16.07.2004 - 1 B 52/04

    Diplomarbeit; Erfolgsaussicht; Fachbereich; Folgenabwägung; Grundrechtsschutz;

    Der in diesem Zusammenhang erfolgte Hinweis der Antragsgegnerin auf den Beschluss der Kammer vom 20. Januar 2003 - 1 B 85/02 - (dort S. 4 BA) greift schon deshalb nicht durch, weil die Kammer hier nur die nach der Diplomprüfungsordnung bestehende Möglichkeit der vorläufigen Zulassung zur Diplomprüfung mit der Folge der Berechtigung der Teilnahme (nur) an den Fachprüfungen des Hauptstudiums referiert hat, ohne diese Beschränkung im Einzelnen überprüft und für rechtmäßig erklärt zu haben.
  • VG Lüneburg, 08.07.2003 - 1 B 30/03

    Erlass; Hochschule; Langzeitstudent; Langzeitstudierender; Studiengebühr;

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 26. März 2003 - 2 ME 87/03 - den abweisenden Beschluss der Kammer vom 20. Januar 2003 - 1 B 85/02 - bestätigt und ergänzend ausgeführt, die Antragstellerin habe in den Fachprüfungen des Hauptstudiums bei weitem noch nicht die erforderlichen Bonuspunkte erreicht, wohingegen sie bereits 37 Maluspunkte (bei einer Höchstzahl von 48 Maluspunkten) erreicht habe, so dass offen sei, ob sie voraussichtlich schon im Sommer diesen Jahres in der Lage sein werde, die Zulassung zur Diplomarbeit zu beantragen, und ob das Bestehen der Diplomprüfung nicht bereits schon daran scheitern werde, dass sie die Höchstzahl an Maluspunkten erreiche.
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