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   OVG Sachsen, 22.08.2007 - 1 B 862/06   

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https://dejure.org/2007,16730
OVG Sachsen, 22.08.2007 - 1 B 862/06 (https://dejure.org/2007,16730)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.08.2007 - 1 B 862/06 (https://dejure.org/2007,16730)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. August 2007 - 1 B 862/06 (https://dejure.org/2007,16730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO n F § 6 Abs. 7 S. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Abstandsflächenprivilegierung von Garagen nach § 6 Sächsische Bauordnung (SächsBO); Voraussetzung für die Erteilung eines Standsicherheitsnachweises im einfachen Baugenehmigungsverfahren

  • Judicialis

    SächsBO § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 n. F.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsflächen bei Garagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05

    Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2007 - 1 B 862/06
    Hiernach ist für das Zulassungsverfahren mangels substanziierter Darlegung einer konkreten Grundstückswertminderung durch die angegriffene Baugenehmigung auf den eine Art von Auffangwert (SächsOVG, Beschl. v. 20.10.2005 - 1 BS 251/05 - m.w.N.) darstellenden Betrag von 7.500 EUR abzustellen.
  • OVG Sachsen, 09.03.2006 - 1 B 526/04

    Beseitigungsanordnung, Grenzgarage, Abstandsfläche, Giebelfläche, Wandhöhe,

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2007 - 1 B 862/06
    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht zutreffend unter Berücksichtigung von § 90 Abs. 1 Satz 3 SächsBO n. F. auf § 6 SächsBO n. F. abgestellt, da die geänderte Norm für den Bauherrn günstigere Regelungen enthält (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9.3.2006 - 1 B 526/04 - und Urt. v. 28.3.2006 - 1 B 335/04 -).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2007 - 1 B 862/06
    Ernstliche Zweifel sind deshalb anzunehmen, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458).
  • OVG Sachsen, 28.03.2006 - 1 B 335/04

    Nutzungsänderung, Abstandsflächen, Neuprüfung, Außenbewirtschaftung; Wohnfriede

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.08.2007 - 1 B 862/06
    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht zutreffend unter Berücksichtigung von § 90 Abs. 1 Satz 3 SächsBO n. F. auf § 6 SächsBO n. F. abgestellt, da die geänderte Norm für den Bauherrn günstigere Regelungen enthält (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9.3.2006 - 1 B 526/04 - und Urt. v. 28.3.2006 - 1 B 335/04 -).
  • OVG Sachsen, 17.11.2009 - 1 A 122/09

    Nachträgliche Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung; Abstandsfläche; Wintergarten

    Das bedeutet, dass nicht nur Garagen, sondern generell Gebäude mit Abstellräumen und unabhängig von ihrer Nutzung privilegiert sind, soweit es sich nicht um Aufenthaltsräume (§ 2 Abs. 5, § 47 SächsBO 2004) handelt bzw. Feuerstätten (§ 42 SächsBO) eingebracht werden (SächsOVG, Beschl. v. 22.8.2007 - 1 B 862/06 - ; vgl. Dirnberger, a. a. O., § 6 Rn.167 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 1 LB 4/12

    Materielles Bauordnungsrecht: nachbarrelevanter Baurechtsverstoß durch Raumhöhe

    Solche Nebenräume sind mit dem Hauptzweck "Garage" verträglich, wenn und soweit sie für die Nutzung des Gebäudes - insgesamt - nicht prägend und die Räume nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind (vgl. Domning/Möller/Suttkus, LBO, Stand: August 2010, § 6 Rn. 100, OVG Bautzen, Beschl. v. 22.08.2007, 1 B 862/06, LKV 2009, 32; VGH München, Beschl. v. 07.03.2006, 15 ZB 06.300, juris, Tn. 6).
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