Rechtsprechung
   BVerwG, 09.08.2001 - 1 B 89.01   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VGH Hessen, 13.11.2000 - 10 UE 3570/96
  • BVerwG, 09.08.2001 - 1 B 89.01



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06  

    Gebietsüberschreitender Nachbarschutz

    Eine weiterreichende Bedeutung kommt dem Erfordernis der Würdigung nachbarlicher Belange in § 31 Abs. 2 BauGB nicht zu (OVG Bremen, Beschl. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01).

    Es kann daher auch nicht mittelbar dadurch erzwungen werden, dass ein Vorhaben allein deshalb abgewehrt wird, weil es die Grundzüge der Planung berührt (vgl. zum Ganzen bereits OVG Bremen, Beschl. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01).

  • OVG Bremen, 19.07.2011 - 1 B 128/11  

    Befreiung von Festsetzungen: Baugrenze nachbarschützend?

    Über die Beachtung von nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans und die Würdigung seiner Interessen bei der Abweichung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus hat der Nachbar keinen Anspruch auf die Einhaltung der planerischen Festsetzungen (BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998, a. a. O.; OVG Bremen, Beschl. v. 05.09.2006, a. a. O. und Beschl. v. 15.03.2001 - 1 B 89/01).
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