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   VGH Bayern, 15.12.1992 - 1 B 91.2581   

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VGH Bayern, 15.12.1992 - 1 B 91.2581 (https://dejure.org/1992,18561)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.12.1992 - 1 B 91.2581 (https://dejure.org/1992,18561)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - 1 B 91.2581 (https://dejure.org/1992,18561)
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  • VGH Bayern, 26.10.1987 - 1 B 86.01525
    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.1992 - 1 B 91.2581
    So wie sich die Sachlage darstellt, gibt die Streitsache auch keine Veranlassung mehr, der Frage nachzugehen, ob eine Einschränkung dieses vom Verwaltungsgericht mit Recht herangezogenen Grundsatzes - außer aus den vom 26. Senat des Verwaltungsgerichtshofes in dem vorstehend zuletzt genannten Urteil (a.a.O., 210 f.) genannten Gründen - auch dann geboten ist, wenn - wie hier - einerseits (aufgrund des U des VGH vom 26. Oktober 1987 in der Sache Nr. 1 B 86.01525) rechtskräftig feststeht, daß dem Eigentümer Erhaltungsmaßnahmen nach dem Maßstab von Art. 4 Abs. 2 DSchG nicht zuzumuten sind, andererseits aber auch von seiten der für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes zuständigen Behörden nichts unternommen wird, um dem fortschreitenden Verfall des Denkmals entgegenzuwirken.
  • VGH Bayern, 08.05.1989 - 14 B 88.02426
    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.1992 - 1 B 91.2581
    Daß Fragen der Zumutbarkeit bei der Ausübung des durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 DSchG eingeräumten Ermessens grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind, ist durch die Rechtsprechung des VGH geklärt (U. vom 12.6. 1978, BayVBl 1979, 118 und vom 8.5. 1989 BayVBl 1990, 208; vgl. hierzu ferner: Eberl/Martin/Petzet, Bayerisches Denkmalschutzgesetz, 4. Auflage 1991, RdNr. 44 zu Art. 6).
  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 1 B 06.63

    Zu den Anforderungen an die Prüfung, ob die Erhaltung eines Baudenkmals nach dem

    Wie bereits im einem früheren Urteil des Senats angedeutet wurde, kann jedoch eine "durch Nichtstun auf beiden Seiten [gemeint ist auf Seiten des Denkmaleigentümers und der Behörde] gekennzeichnete Lage jedenfalls nach einer gewissen Zeit für die Ausübung des durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 DSchG eingeräumten Ermessens bedeutsam werden" (BayVGH vom 15.12.1992 Az. 1 B 91.2581 EzD 2.2.6.1 Nr. 3).
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