Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 01.12.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.1989 - 1 B 91.89   

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https://dejure.org/1989,14508
BVerwG, 08.06.1989 - 1 B 91.89 (https://dejure.org/1989,14508)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.1989 - 1 B 91.89 (https://dejure.org/1989,14508)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 1989 - 1 B 91.89 (https://dejure.org/1989,14508)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1989 - 1 B 91.89
    Ebensowenig ist eine Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) dargetan; denn die Beschwerde macht nicht ersichtlich, daß das Berufungsgericht von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz mit einem dem widersprechenden Rechtssatz abgerückt wäre, übrigens entspricht die Berufungsentscheidung, was die Frage des maßgeblichen Zeitpunkts und der Trennung zwischen Untersagungs- und Wiedergestattungsverfahren betrifft, der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]).
  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 08.06.1989 - 1 B 91.89
    Im übrigen greift die Beschwerde die tatsächliche und rechtliche Würdigung an, die der vorliegende Fall im Berufungsbeschluß gefunden hat: Das Berufungsgericht habe die vom Bundesfinanzhof im Urteil vom 10. Februar 1987 (BStBl. 1987 II, S. 545; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - GewArch 1988, 162) entwickelten Rechtsgrundsätze nicht beachtet, es habe zu Unrecht den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung als maßgeblich und den Kläger - im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - trotz günstiger Prognose als unzuverlässig angesehen und habe schließlich nicht berücksichtigt, daß eine Gewerbeuntersagung nicht aufrechterhalten werden dürfe, wenn die Voraussetzungen für eine Wiedergestattung erfüllt seien.
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 01.12.1989 - 1 B 91/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8093
OVG Bremen, 01.12.1989 - 1 B 91/89 (https://dejure.org/1989,8093)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01.12.1989 - 1 B 91/89 (https://dejure.org/1989,8093)
OVG Bremen, Entscheidung vom 01. Dezember 1989 - 1 B 91/89 (https://dejure.org/1989,8093)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 780
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Bremen, 25.02.2005 - 1 B 41/05

    500 qm große ärztliche Gemeinschaftspraxis in einem reinen Wohngebiet - freie

    Dementsprechend hat der beschließende Senat zum Beispiel den Betrieb einer Spielhalle (genehmigungspflichtig nach § 33i GewO) im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zugelassen (Beschl. v. 01.12.1989 - 1 B 91/89 - NVwZ 1990, 780f.).
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