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   VGH Bayern, 09.06.1999 - 1 B 96.4197   

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https://dejure.org/1999,28273
VGH Bayern, 09.06.1999 - 1 B 96.4197 (https://dejure.org/1999,28273)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.06.1999 - 1 B 96.4197 (https://dejure.org/1999,28273)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 1 B 96.4197 (https://dejure.org/1999,28273)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99

    Außenbereich; Nutzungsänderung; Gaststätte; Alm-Gaststätte für Wanderer und

    BVerwG 4 B 74.99 VGH 1 B 96.4197.
  • VGH Bayern, 15.11.2012 - 1 ZB 10.2422

    Keine weitere Skihütte am Hausberg

    In Konkretisierung hierzu hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 9. Juni 1999 (Az. 1 B 96.4197 ), die vom Bundesverwaltungsgericht mit dem genannten Beschluss vom 6. September 1999 bestätigt wurde, zum Ausdruck gebracht, dass in Ski- und Wandergebieten ein Gaststättenbetrieb nur insoweit erforderlich sein kann, als es um die gastronomische Grundversorgung der Skifahrer und Wanderer geht.
  • VG Berlin, 17.02.2017 - 4 K 207.15

    "Alte Fischerhütte": Bezirksamt muss Untersagung von Musikveranstaltungen prüfen

    verhalten, soweit sich der gastronomische Betrieb auf das beschränkt, was erforderlich ist, um Erholungssuchende angemessen und auf übliche Weise mit Speisen und Getränken zu versorgen (vgl. BayVGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 1 B 96.4197 -, juris Rn. 48).
  • VG Gelsenkirchen, 20.09.2022 - 6 K 5438/19

    Außenbereich Nutzungsänderung Jugendherberge Café Privilegierung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 1999 - 4 B 74.99 -, juris (Rn. 8 f.); dem vorausgehend BayVGH, Urteil vom 9. Juni 1999 - 1 B 96.4197 -, juris.
  • VG Augsburg, 16.11.2022 - Au 4 K 22.324

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Vorbescheids zum Neubau eines

    Gleiches gilt, wenn die tatsächliche bauliche Entwicklung in einem so erheblichen Umfang und einer derart erheblichen Stärke entgegen der vom Flächennutzungsplan vorgesehenen städtebaulichen Planung verlaufen ist, dass - wofür nicht jeder "Ausreißer", jeder vereinzelte Einbruch genügt - seine Aussagekraft für den fraglichen Bereich gemindert oder gänzlich aufgehoben worden ist (BayVGH, U.v. 9.6.1999 - 1 B 96.4197 - juris Rn. 60).
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