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   BVerwG, 22.03.2007 - 1 B 97.06   

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BVerwG, 22.03.2007 - 1 B 97.06 (https://dejure.org/2007,5354)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2007 - 1 B 97.06 (https://dejure.org/2007,5354)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2007 - 1 B 97.06 (https://dejure.org/2007,5354)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines aserbaidschanischen Staatsangehörigen auf Asyl aus Furcht vor Verfolgung wegen dessen armenischer Volkszugehörigkeit; Bestehen eines Abschiebungsverbots aufgrund des Vorliegens einer epileptischen Erkrankung; Prüfung des Vorliegens einer inländischen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 108 Abs. 1 S. 2; AufenthG § 60 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2; RL 2004/83/EG Art. 8
    Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Begründung, Begründungsmangel, Divergenzrüge, interne Fluchtalternative, interner Schutz, Aserbaidschan, Armenien, Berg-Karabach, grundsätzliche Bedeutung, Erreichbarkeit, Staatsangehörigkeit, Ausbürgerung, Einreiseverbot, ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 1 B 97.06
    Diese Auffassung steht im Widerspruch zu dem vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 8. Februar 2005 BVerwG 1 C 29.03 (BVerwGE 122, 376 ) aufgestellten Rechtssatz, dass der Grundsatz der Subsidiarität des internationalen Flüchtlingsschutzes eine Anerkennung als Flüchtling im Sinne von § 51 Abs. 1 AuslG (heute: § 60 Abs. 1 AufenthG) ausschließt, wenn der Flüchtling bereits ausreichende Sicherheit vor Verfolgung in einem anderen Staat gefunden hat.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt der Grundsatz der Subsidiarität des Konventionsschutzes aber nur im Verhältnis zum Schutz durch den Staat oder die Staaten der Staatsangehörigkeit der Betroffenen bei Staatenlosen im Verhältnis zum Staat des gewöhnlichen Aufenthalts wie auch im Verhältnis zum einmal erlangten Schutz in einem anderen Staat (vgl. Urteil vom 8. Februar 2005, a.a.O.).

    In seinem Urteil vom 8. Februar 2005 hat der Senat entschieden, dass ein Ausländer keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG hat, wenn er in einem anderen Staat bereits Schutz vor politischer Verfolgung gefunden hat und diesen Schutz weiterhin erlangen kann (BVerwGE 122, 376, Leitsatz 2).

    Er hat damals im Falle einer aus Syrien stammenden Klägerin mit türkischer Staatsangehörigkeit ausgeführt, das Berufungsgericht hätte prüfen und feststellen müssen, ob diese in Syrien vor asylrelevanten Übergriffen tatsächlich sicher war und weiterhin sicher wäre und ob sie nach Syrien zurückkehren könne (BVerwGE 122, 376 ).

  • BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 122.05

    Revisionsverfahren, Revisionszulassung, grundsätzliche Bedeutung, interne

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 1 B 97.06
    14 Im Hinblick auf die Rechtslage und die Feststellungen des Berufungsgerichts kann der Bundesbeauftragte nichts aus der Zulassung der Revision in dem von ihm angesprochenen Verfahren BVerwG 1 B 122.05 (1 C 12.06 Beschluss vom 15. Juni 2006) herleiten.

    Denn sie stellt sich nur in dem vom Bundesbeauftragten zitierten Revisionsverfahren BVerwG 1 C 12.06, nicht aber im vorliegenden Verfahren.

  • BVerwG, 16.01.2001 - 9 C 16.00

    Nordirak; Abschiebungsschutz; inländische Fluchtalternative; Erreichbarkeit;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 1 B 97.06
    Ein Asylsuchender kann nach der Rechtsprechung nur dann auf das Gebiet einer inländischen Fluchtalternative verwiesen werden, wenn dieses zumutbar erreichbar ist (Urteil vom 16. Januar 2001 BVerwG 9 C 16.00 BVerwGE 112, 345).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 1 B 97.06
    Eine zumutbare inländische Fluchtalternative schließt grundsätzlich die Möglichkeit der Flüchtlingsanerkennung aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 2 BvR 502, 1000, 961/86 BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1998 BVerwG 9 C 17.98 BVerwGE 108, 84 ).
  • BVerwG, 17.09.2006 - 1 B 102.06

    Revisionsverfahren, rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung,

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 1 B 97.06
    Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17. September 2006 auf eine Beschwerde der Beklagten gleichen Inhalts entschieden (BVerwG 1 B 102.06 juris).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 1 B 97.06
    Eine zumutbare inländische Fluchtalternative schließt grundsätzlich die Möglichkeit der Flüchtlingsanerkennung aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 2 BvR 502, 1000, 961/86 BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1998 BVerwG 9 C 17.98 BVerwGE 108, 84 ).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Die z.B. zur Beschaffung von Transitvisa erforderliche Mitwirkung des Betroffenen ist diesem grundsätzlich zumutbar (Urteil vom 16. November 1999 - BVerwG 9 C 4.99 - a.a.O.; Beschluss vom 22. März 2007 - BVerwG 1 B 97.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 32).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass es einem Asylsuchenden nicht zumutbar ist, auf ein Gebiet verwiesen zu werden, das er erst nach Erwerb des Flüchtlingsstatus in einem Drittstaat zu erreichen vermag (Beschluss vom 22. März 2007 - BVerwG 1 B 97.06 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 06.30538

    Inländische Fluchtalternative für ethnische Armenier aus Aserbaidschan

    Sofern es sich bei dem als inländische Fluchtalternative in Betracht kommenden Teil des Herkunftsstaats aber um ein Gebiet handelt, in dem der Herkunftsstaat keine Gebietsgewalt mehr ausübt und in dem der Betroffene vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm auch keine asylgleichen sonstigen Gefahren drohen, ist nicht ersichtlich, dass und aus welchen Gründen dieses Gebiet für aus politischen Gründen ausgebürgerte Staatsangehörige des Herkunftsstaats von vornherein als inländische Fluchtalternative ausscheiden sollte (vgl. BVerwG vom 12.4.2007 Az. 1 B 122/06 - juris RdNr. 9, vom 22.3.2007 Az. 1 B 97/06 - juris RdNr. 15).

    Erreichbarkeit bedeutet, dass für die Kläger eine praktische und nicht lediglich eine theoretische Möglichkeit besteht, in das Gebiet der Fluchtalternative zu gelangen (vgl. BVerwG vom 22.3.2007 Az. 1 B 97.06 - juris; vom 29.5.2008 a.a.O.).

    Ein Ausländer kann keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG haben, wenn er in einem anderen Staat bereits Schutz vor politischer Verfolgung gefunden hat und diesen Schutz weiterhin erlangen kann (vgl. BVerwG vom 22.3.2007 Az. 1 B 97/06 a.a.O.; vom 8.2.2005 Az. 1 C 29/03, BVerwGE 122, 376).

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 2 B 07.30242

    Aserbaidschan; russische Föderation; Staatsangehörigkeit; gewöhnlicher

    Sofern es sich bei dem als inländische Fluchtalternative in Betracht kommenden Teil des Herkunftsstaats aber um ein Gebiet handelt, in dem der Herkunftsstaat keine Gebietsgewalt mehr ausübt und in dem der Betroffene vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm auch keine asylgleichen sonstigen Gefahren drohen, ist nicht ersichtlich, dass und aus welchen Gründen dieses Gebiet für aus politischen Gründen ausgebürgerte Staatsangehörige des Herkunftsstaats von vornherein als inländische Fluchtalternative ausscheiden sollte (vgl. BVerwG vom 12.4.2007 Az. 1 B 122/06 - juris RdNr. 9, vom 22.3.2007 Az. 1 B 97/06 - juris RdNr. 15).

    Erreichbarkeit bedeutet, dass für die Kläger eine praktische und nicht lediglich eine theoretische Möglichkeit besteht, in das Gebiet der Fluchtalternative zu gelangen (vgl. BVerwG vom 22.3.2007 Az. 1 B 97.06 - juris; vom 29.5.2008 a.a.O.).

    Ein Ausländer kann keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG haben, wenn er in einem anderen Staat bereits Schutz vor politischer Verfolgung gefunden hat und diesen Schutz weiterhin erlangen kann (vgl. BVerwG vom 22.3.2007 Az. 1 B 97/06 a.a.O.; vom 8.2.2005 Az. 1 C 29/03, BVerwGE 122, 376).

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2012 - 7 LB 140/06

    Vertreibung der armenischen Bevölkerungsgruppe Aserbaidschans durch das

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 22.3. 2007 - BVerwG 1 B 97.06 -, Buchholz 402.242, § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 32, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 15) und nunmehr auch dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 14.4. 2011 - 2 B 07.30242 -, juris, Langtext, Rn. 28) geht der Senat davon aus, dass einem Flüchtling, der durch Ausbürgerung politisch verfolgt wird, Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG nur dann zuerkannt werden darf, wenn der Betroffene über keine inländische (d. h. innerstaatliche) Fluchtalternative auf dem Territorium desjenigen Staates verfügt, der ihn ausgebürgert hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2008 - 11 A 4395/04

    Aserbaidschan, Armenier, Mischehe, Wiedereinreiseverweigerung, interne

    - 1 B 97.06 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 32, und Urteil vom 29. Mai 2008.
  • OVG Thüringen, 28.02.2008 - 2 KO 899/03

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Gruppenverfolgung von armenischen Volkszugehörigen

    Dies hat der Bayerische VGH als unzumutbar angesehen, diesbezüglich ist die Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 22. März 2007 - 1 B 97/06 - Juris, Rdnr. 13) bestätigt worden.
  • BVerfG, 02.07.2008 - 2 BvR 877/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Asylverfahren (Art 16a

    Mit Beschluss vom 22. März 2007 - 1 B 97.06 - (Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 32) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es nicht zumutbar ist, wenn ein Asylsuchender auf ein Gebiet verwiesen wird, das der Ausländer erst nach Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder des Flüchtlingsstatus in einem Drittstaat erreichen kann.
  • BVerwG, 27.01.2009 - 10 B 56.08

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Divergenzrüge,

    Dies widerspreche den Prinzipien der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Januar 2001 - BVerwG 9 C 16.00 - BVerwGE 112, 345 und Beschluss vom 22. März 2007 - BVerwG 1 B 97.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 32).
  • OVG Thüringen, 28.11.2013 - 2 KO 185/09

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Aserbaidschaner armenischer Abstammung

    Die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist insoweit überholt (vgl. Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 13.11 - Juris, Rn. 14- 16; überholt: BVerwG, Urteil vom 8. Februar 2005 - 1 C 29.03 - Juris, Rn. 20; Beschluss vom 22. März 2007 - 1 B 97.06 - Juris, Rn. 17).
  • VG Stade, 28.03.2008 - 3 A 1525/06

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das Bundesamt für Migration und

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Frage, unter welchen Umständen die Einreise über einen Transitstaat die Möglichkeit, einen Asyl bzw. Flüchtlingsanerkennung Suchenden auf eine inländische Fluchtalternative zu verweisen, entfallen lässt, in seinem Beschluss vom 22.3.2007 - 1 B 97/06 - (zit. nach juris) überzeugend ausgeführt:.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dieser Frage in seinem Beschluss vom 22.3.2007 (a.a.O.) ausgeführt:.

  • BVerwG, 12.04.2007 - 1 B 122.06

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.04.2007 - 1 B 165.06

    Voraussetzungen des Abschiebungsschutzes nach bei inländischer Fluchtalternative;

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 1 LB 12/10
  • VGH Bayern, 17.03.2011 - 2 B 07.30272

    Armenier; Aserbaidschan; Aufhebung der Abschiebungsandrohung; fehlendes

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 1 LB 11/05

    Aserbaidschan, Armenier, Berg-Karabach, Abschiebungsandrohung,

  • VG Arnsberg, 07.11.2008 - 13 K 995/07

    Asylberechtigung eines aus dem Gazastreifen stammenden palästinensischen

  • VG Schwerin, 20.09.2013 - 3 A 912/12

    Abschiebungshindernis bezüglich Berg Karabach

  • VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 14 K 5993/07

    Indien, Folgeantrag, Nachfluchtgründe, subjektive Nachfluchtgründe, Sikhs, ISYF,

  • VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 18 K 11.30194

    Iran; Kurden im Irak; Subsidiarität des internationalen Flüchtlingsschutzes

  • VG Augsburg, 24.09.2012 - Au 6 K 12.30147

    Aserbaischanischer Staatsangehöriger armenischer Volkszugehörigkeit; keine

  • VG Düsseldorf, 22.04.2009 - 14 K 2555/08

    Indien, interne Fluchtalternative, Erreichbarkeit, Situation bei Rückkehr

  • VG Freiburg, 28.08.2007 - A 4 K 100/06

    Aserbaidschan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

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