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   VGH Bayern, 08.05.2000 - 1 B 97.2860   

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VGH Bayern, 08.05.2000 - 1 B 97.2860 (https://dejure.org/2000,52776)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.05.2000 - 1 B 97.2860 (https://dejure.org/2000,52776)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - 1 B 97.2860 (https://dejure.org/2000,52776)
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Wird zitiert von ... (24)

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 B 20.828

    Wesentlich störender Gewerbebetrieb im faktischen Dorfgebiet

    Bei der Prüfung, ob ein Betrieb zu den nicht wesentlich störenden, insbesondere wohnverträglichen Gewerbebetrieben i.S.v. § 5 Abs. 1, 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO bzw. - hier - gem. § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 6 zählt, ist in der Regel von einer typisierenden Betrachtungsweise auszugehen (grundlegend BVerwG, B. v. 10.7.1964 - I B 43.64 - BRS 15 Nr. 17; Roeser in König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Aufl. 2019, § 6 Rn. 13; jeweils zu einer Schreinerei- bzw. Tischlerwerkstatt vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2018 - 4 B 10.17 - ZfBR 2018, 685 = juris Rn. 8 ff.; BayVGH, U.v. 8.5.2000 - 1 B 97.2860 - juris Rn. 18 ff.; U.v. 22.7.2004 - 26 B 04.931 - juris Rn. 21 ff.; B.v. 2.11.2004 - 20 ZB 04.1559 - BayVBl 2005, 696 = juris Rn. 5 ff.; zu einer Schlosserei vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549 - NVwZ-RR 2007, 659 = juris Rn. 25 f.).

    Die Baugenehmigung vom 23. Oktober 1975 für den Werkstattanbau ist derart weit bzw. unbestimmt gefasst, dass sie sogar jede potenzielle Werkstattnutzung und damit auch eine solche, die mit Kfz-Reparaturen nichts zu tun hat und die ohne Weiteres bei rein typisierender Betrachtung als "wesentlich störend" einzuordnen wäre (wie z.B. eine Tischlerei / Schreinerei, vgl. oben sowie BayVGH, U.v. 8.5.2000 - 1 B 97.2860 - juris Rn. 18 ff.), abdeckt.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 5 S 2291/15

    Allgemeines Wohngebiet und Verkehrslärm - Zulässigkeit einer gewerblichen

    Eine Schreinerei, die als holzverarbeitender Betrieb typischerweise das Wohnen (wesentlich) störte (vgl. BayVGH, Urt. v. 08.05.2000 - 1 B 97.2860 - BVerwG, Urt. v. 07.05.1971 - IV C 76.68 -, Buchholz § 406.11 § 2 BBauG Nr. 7), war in der Neuenbürger Straße 12 jedenfalls nicht betrieben worden; vielmehr wurden nach dem unwidersprochen gebliebenen Vortrag der Klägerin nur vorübergehend Laminatböden ausgestellt, ohne dass die Betriebsräume für den Betrieb einer Schreinerei hergerichtet waren.
  • OVG Sachsen, 09.03.2018 - 1 A 552/15

    Baunachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; Dorfgebiet;

    41 Die Prüfung, ob ein Betrieb zu den nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben i. S. d. § 5 Abs. 1 BauNVO gehört, ist in aller Regel nicht anhand der konkreten Verhältnisse des jeweiligen Betriebs vorzunehmen, sondern aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise (vgl. Senatsbeschl. v. 25. September 2013 - 1 B 375/13 -, juris Rn. 7; BayVGH, Bschl. v. 8. Mai 2000 - 1 B 97.2860 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 22.07.2004 - 26 B 04.931

    Bauplanungsrecht: Schreinerei im Mischgebiet

    Holzverarbeitende Betriebe, die - wie der des Beigeladenen - mit Kreissägen, Tischfräsmaschinen und Hobelmaschinen ausgerüstet sind, sind als typischerweise das Wohnen wesentlich störende Betriebe grundsätzlich in allen Gebietstypen, die zumindest gleichrangig auch dem Wohnen dienen, unzulässig (BVerwG vom 7.5.1971 BRS 24 Nr. 15; BayVGH vom 8.5.2000 Az. 1 B 97.2860; OVG-NRW vom 27.11.1967 BRS 18 Nr. 13).
  • VGH Bayern, 04.08.2008 - 1 CS 07.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein an einen Gewerbebetrieb heranrückendes

    Gegen das Vorhandensein eines "faktischen" Dorf- oder Mischgebiets spricht allerdings, dass es sich bei einem Schreinerei- und Sägewerksbetrieb nach der grundsätzlich maßgebenden typisierenden Betrachtungsweise um einen das Wohnen mehr als nicht wesentlich störenden und damit nicht um einen in diesen Gebieten nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 bzw. § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässigen Gewerbebetrieb handelt (vgl. BVerwG vom 7.5.1971 BRS 24 Nr. 15; BayVGH vom 8.5.2000 - 1 B 97.2860 - juris, vom 22.7.2004 - 26 B 04.931 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2010 - 5 S 3092/08

    Zur Frage der sanierungsrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit

    Zwar sollen nach der "Schalltechnischen Untersuchung" die für ein Misch - und Gewerbegebiet maßgeblichen Richtwerte deutlich unterschritten werden, jedoch wäre der Kreislaufwirtschaftsbetrieb auch aus diesem Grund noch nicht ohne Weiteres planungsrechtlich zulässig (vgl. BayVGH, Urt. v. 22.07.2004 - 26 B 04.931 - u. Urt. v. 08.05.2000 - 1 B 97.2860 -).
  • VGH Bayern, 11.10.2007 - 1 CS 07.1658

    vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung für

    Eine andere Beurteilung kommt aber in Betracht, wenn ein Betrieb nicht das branchentypische Erscheinungsbild zeigt, sondern nach seiner (atypischen) Art und Betriebsweise von vorneherein keine für das Wohnen wesentlichen Störungen befürchten lässt und damit seine Gebietsverträglichkeit dauerhaft und zuverlässig sichergestellt ist (BVerwG vom 7.5.1971 BRS 24 Nr. 15; vom 24.9.1992 DVBl 93, 111; BayVGH vom 8.5.2000 - Az. 1 B 97.2860 - Juris).
  • OVG Sachsen, 04.09.2018 - 1 A 279/18

    Kurierdienst; Gebietsverträglichkeit; allgemeines Wohngebiet; typisierende

    Eine Abweichung von dieser typisierenden Betrachtungsweise kommt nur bei Fallgestaltungen in Betracht, in denen ein Betrieb nicht das branchentypische Erscheinungsbild zeigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. Februar 1984 - 4 C 54.80 -, juris Rn. 11; BayVGH, Urt. v. 8. Mai 2000 - 1 B 97.2860 -, juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Band 6, Februar 2018, § 6 BauNVO Rn. 30).
  • VG Ansbach, 04.02.2013 - AN 3 S 12.02309

    Dorfgebiet; Schlacht- und Zerlegeraum; Bestimmtheit der Baugenehmigung

    Die Prüfung, ob ein Betrieb zu den nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben i.S.d. § 5 Abs. 1 BauNVO gehört, ist in aller Regel nicht anhand der konkreten Verhältnisse des jeweiligen Betriebes vorzunehmen, sondern auf Grund einer typisierenden Betrachtungsweise (vgl. z.B. BayVGH v. 8.5.2000, 1 B 97.2860 m.w.N. zur vergleichbaren Problemstellung in § 6 BauNVO).

    Eine Abweichung von dieser typisierenden Betrachtungsweise kommt nur bei Fallgestaltungen in Betracht, in denen ein Betrieb nicht das branchentypische Erscheinungsbild zeigt (vgl. BayVGH v. 8.5.2000, 1 B 97.2860) bzw. einer Branche mit großer Bandbreite von "nicht-störend" bis "erheblich beeinträchtigend" angehört (BayVGH, B. v. 13.12.2006, 1 ZB 04.3549).

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 15 ZB 08.2934

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Schulungsgebäude mit Werkstatthallen;

    Insgesamt betrachtet wird der in einem Mischgebiet bestehenden Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen der Wohnnutzung einerseits und der sonstigen zulässigen Nutzung andererseits in ausgewogener Weise Rechnung getragen (siehe hierzu BayVGH vom 8.5.2000 Az. 1 B 97.2860 ; Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB und BauNVO, 5. Aufl. 2007, RdNr. 3 zu § 6 BauNVO).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2012 - 1 MB 23/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine in einer Gemengelage neben einer

  • VG Aachen, 01.12.2016 - 5 K 1776/13

    Gemengelage; Gebietscharakter; Versammlungsstätte; Musikveranstaltung;

  • VG Würzburg, 23.03.2021 - W 4 K 20.70

    Bauunternehmen im Dorfgebiet

  • VG Bayreuth, 16.06.2016 - B 2 K 15.980

    Gartenbaubetrieb im allgemeinen Wohngebiet

  • VG Würzburg, 19.08.2014 - W 4 K 14.242

    Vorbescheid; baurechtliche Nachbarklage; Kfz-Werkstatt im faktischen Dorfgebiet;

  • VG Würzburg, 14.07.2015 - W 4 K 14.1276

    Typische Betrachtungsweise einer eine KfZ-Werkstatt als Betrieb

  • VG Würzburg, 13.05.2014 - W 4 K 13.875

    Nachbaranfechtungsklage; Kraftfahrzeug-Reparatur-Betrieb; Dorfgebiet; nicht

  • VG Würzburg, 12.12.2016 - W 4 S 16.1201

    Genehmigung der Nutzungsänderung für Kfz-Werkstätte als nicht störender

  • VG München, 25.11.2008 - M 1 K 07.3554

    Gemengelage; Gebot der Rücksichtnahme; Lärmimmissionen

  • VG Mainz, 09.12.2022 - 3 L 675/22

    Metallbaubetrieb neben Wohnen

  • VG Koblenz, 10.11.2017 - 1 K 1569/16

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung hatte Erfolg

  • VG Aachen, 20.01.2014 - 5 L 293/13

    Vorläufig keine Partys mehr im Musikbunker

  • VG Augsburg, 16.06.2008 - Au 5 K 07.763

    Nachbaranfechtungsklage; Kraftfahrzeugreparaturbetrieb; Mischgebiet; nicht

  • VG Augsburg, 03.05.2012 - Au 5 K 11.733

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung (Bistro und Papiermanufaktur);

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