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   BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 97.93   

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BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 97.93 (https://dejure.org/1994,1636)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1994 - 1 B 97.93 (https://dejure.org/1994,1636)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1994 - 1 B 97.93 (https://dejure.org/1994,1636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beiträge zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 97.93
    Dabei nehmen die Anforderungen an die Ermächtigung zur satzungsmäßigen Regelung mit der Intensität des Eingriffs zu; insbesondere die Eingriffe in Grundrechte müssen um so deutlicher in der gesetzlichen Ermächtigung bestimmt werden, je empfindlicher in das Grundrecht eingegriffen werden darf (BVerwGE 87, 324 unter Hinweis auf BVerfGE 12, 319 ; 33, 125 ).

    Deshalb liegt es innerhalb der Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers, den Kreis der Mitglieder so weit und die Befreiungstatbestände so eng zu fassen, daß im Hinblick auf eine angemessene Versorgung eine möglichst leistungsfähige Solidargemeinschaft entsteht (BVerwGE 87, 324 ).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt, daß die Beitragspflicht für ein berufsständisches Versorgungswerk mit Pflichtmitgliedschaft an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen ist und daß danach u.a. auf die wirtschaftliche Belastbarkeit des Mitglieds Rücksicht zu nehmen und eine unzumutbare Überversicherung zu vermeiden ist (BVerwGE 87, 324 ; Beschluß vom 8. November 1991 - BVerwG 1 B 46.91 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 22 S. 27).

  • BVerwG, 12.05.1993 - 1 B 95.92

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bayerische Rechtsanwaltsversorgung -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 97.93
    Die Rüge der Verletzung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht rechtfertigt mit Rücksicht auf § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO die Zulassung der Grundsatzrevision nur, wenn die Beschwerde auf eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts führt, nicht aber, wenn allenfalls Landesrecht klärungsbedürfig ist (vgl. z.B. Beschluß vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24 S. 33).
  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 97.93
    Dabei nehmen die Anforderungen an die Ermächtigung zur satzungsmäßigen Regelung mit der Intensität des Eingriffs zu; insbesondere die Eingriffe in Grundrechte müssen um so deutlicher in der gesetzlichen Ermächtigung bestimmt werden, je empfindlicher in das Grundrecht eingegriffen werden darf (BVerwGE 87, 324 unter Hinweis auf BVerfGE 12, 319 ; 33, 125 ).
  • BVerwG, 20.09.1989 - 1 B 121.89

    Bestimmtheit des Ermäßigungstatbestandes der "Nettovermögenserträge" in der

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 97.93
    Angesichts der Vielzahl möglicher Vorsorgemaßnahmen und des Ziels der Einbeziehung möglichst vieler Rechtsanwälte in das Versorgungswerk ist es nicht systemwidrig, solche unter Umständen Vermögenswerten Positionen nicht zu berücksichtigen, die keine verläßliche und regelmäßige Altersversorung zur Folge haben, wie der "Praxiswert" der Kanzlei und das (belastete) Wohngrundstück des Klägers, die nach den Feststellungen des Berufungsgerichts keine Nettovermögenserträge im Sinne des § 40 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung abwerfen, sowie der Versicherungsschutz der Ehefrau des Klägers (vgl. auch Beschluß vom 20. September 1989 - BVerwG 1 B 121.89 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 17).
  • BVerwG, 08.11.1991 - 1 B 46.91

    Zwangsweise Teilnahme an der beklagten Versorgungsanstalt - Recht der

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 97.93
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt, daß die Beitragspflicht für ein berufsständisches Versorgungswerk mit Pflichtmitgliedschaft an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen ist und daß danach u.a. auf die wirtschaftliche Belastbarkeit des Mitglieds Rücksicht zu nehmen und eine unzumutbare Überversicherung zu vermeiden ist (BVerwGE 87, 324 ; Beschluß vom 8. November 1991 - BVerwG 1 B 46.91 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 22 S. 27).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 1 B 97.93
    Dabei nehmen die Anforderungen an die Ermächtigung zur satzungsmäßigen Regelung mit der Intensität des Eingriffs zu; insbesondere die Eingriffe in Grundrechte müssen um so deutlicher in der gesetzlichen Ermächtigung bestimmt werden, je empfindlicher in das Grundrecht eingegriffen werden darf (BVerwGE 87, 324 unter Hinweis auf BVerfGE 12, 319 ; 33, 125 ).
  • BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01

    Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes; Neutralitätspflicht der Gemeinde;

    Die Rüge einer Verletzung von Bundesrecht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung irrevisiblen Rechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur dann zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine entscheidungserhebliche klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt (ständige Rechtsprechung vgl. Beschluss vom 3. März 1994 - BVerwG 1 B 97.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 26 S. 5 ).
  • BVerwG, 21.01.1997 - 8 B 2.97

    Nichteinhaltung der Ladungsfrist für den Termin zur mündlichen Verhandlung -

    Die Rüge einer Verletzung von Bundes(verfassungs)recht bei der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Rechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur dann zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt, nicht dagegen wenn allenfalls der Inhalt des irrevisiblen Rechts angezweifelt wird (vgl. etwa Beschlüsse vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24 S. 31 und vom 3. März 1994 - BVerwG 1 B 97.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 26 S. 5 ).
  • BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96

    Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit

    Die Rüge einer Verletzung von Bundesrecht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung irrevisiblen Rechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision jedoch nur dann zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt, nicht dagegen, wenn allenfalls Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24 S. 31 (33) und vom 3. März 1994 - BVerwG 1 B 97.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 26 S. 5 (6)).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 8 BN 6.97

    Kommunales Selbstverwaltungsrecht; Gebietshoheit der Gemeinden; gemeindefreie

    Die Rüge einer Verletzung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Rechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur dann zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt, nicht dagegen, wenn allenfalls der Inhalt des irrevisiblen Rechts angezweifelt wird (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 3. März 1994 - BVerwG 1 B 97.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 26 S. 5 ).
  • BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 130.96

    Kommunalrecht - Verfassungsmäßigkeit der Kreisumlage

    Die Rüge einer Verletzung von Bundesrecht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung irrevisiblen Rechts vermag jedoch die Zulassung der Grundsatzrevision nur dann zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine entscheidungserhebliche klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt, nicht dagegen, wenn allenfalls der dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegte Inhalt des Landesrecht angezweifelt wird (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24 S. 31 und vom 3. März 1994 - BVerwG 1 B 97.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 26 S. 5 ).
  • BVerwG, 18.05.1998 - 8 B 49.98

    Kommunalabgaben - Bemessung der Baugenehmigungsgebühr nach Rohbaukosten

    Auch die Rüge einer Verletzung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur dann zu rechtfertigen, wenn die Beschwerdebegründung eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt (stRspr; vgl. Beschluß vom 3. März 1994 - BVerwG 1 B 97.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 26 S. 5 ).
  • BVerwG, 19.07.2005 - 8 B 52.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegungsanforderungen an

    Das führt nicht zur Zulassung der Revision (stRspr, vgl. Beschluss vom 3. März 1994 BVerwG 1 B 97.93 Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 26 S. 5 und zur Frage der Auswirkung des Gleichheitssatzes auf Vorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung Beschluss vom 5. August 2004 BVerwG 8 B 37.04 ; die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen BVerfG, Beschluss vom 30. November 2004 1 BvR 2113/04).
  • BVerwG, 05.12.2007 - 7 B 61.07

    Voraussetzungen der Aufnahme vorkonstitutionellen Rechts in den Willen des

    Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache kann aber eine Revision nur dann zugelassen werden, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 3. März 1994 - BVerwG 1 B 97.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 26 S. 5 ).
  • BVerwG, 22.11.1996 - 8 B 206.96

    Vereinbarkeit der Berliner Zweckentfremdungsverbotsverordnung mit dem Grundgesetz

    Die Rüge einer Verletzung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht vermag dementsprechend die Zulassung der Grundsatzrevision nur dann zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt, nicht dagegen, wenn allenfalls der Inhalt des Landesrechts angezweifelt wird (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24 S. 31 und vom 3. März 1994 - BVerwG 1 B 97.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 26 S. 5 ).
  • BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96

    Bauordnungsrecht - Gleichheitssatz und Bestimmtheitsgebot bei Gebühren für eine

    Auch die Rüge einer Verletzung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur dann zu rechtfertigen, wenn die Beschwerdebegründung eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzeigt (stRspr; vgl. etwa Beschluß vom 3. März 1994 - BVerwG 1 B 97.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 26 S. 5 ).
  • BVerwG, 30.04.1998 - 2 B 36.98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung und Anwendung von

  • BVerwG, 26.03.1996 - 8 B 42.96

    Kommunalwahlrecht: Grundsatz der Wahlgleichheit und Vorabausgleich nach § 41 Abs.

  • BVerwG, 25.02.1997 - 8 B 19.97

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • BVerwG, 26.06.1997 - 8 B 102.97

    Angriffe auf die materielle Rechtsauffassung der Vorinstanz im Rahmen der

  • BVerwG, 16.08.1996 - 8 B 163.96

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Mangel der Revisibilität von

  • BVerwG, 17.03.1998 - 8 B 36.98

    Anforderungen an die Grundsatzrevision bei Fragen die kommunale Wahlgesetze

  • BVerwG, 24.06.1996 - 8 B 75.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung von Bundesrecht bei

  • BVerwG, 21.10.2005 - 8 B 49.05

    Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen durch Einsatz des kommunalen Vermögens

  • BVerwG, 16.09.1997 - 8 B 190.97

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

  • BVerwG, 11.09.1996 - 8 B 180.96

    Verletzung der tatrichterlichen Aufklärungspflicht bei Einstufung von

  • BVerwG, 24.07.1996 - 8 B 147.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beschwerdegrund der

  • BVerwG, 28.02.1997 - 3 B 223.96

    Unzulässigkeit der Revision wegen Beanstandung irreversiblen Rechts - Verletzung

  • BVerwG, 06.11.1996 - 8 B 202.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.07.1996 - 8 B 150.96

    Kommunalrecht: Interkommunaler Kostenausgleich bei Besuch einer auswärtigen

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 B 23.97

    Formelle Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Unterscheidung der

  • BVerwG, 11.11.1996 - 8 NB 4.96

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.09.1996 - 8 B 183.96

    Unzureichende Substantiierung der Beschwerdegründe

  • BVerwG, 01.12.1997 - 8 B 239.97

    Grundsätzliche Bedeutung von Vorschriften des irreversiblen Landesrechts - Rüge

  • BVerwG, 15.10.1997 - 8 BN 3.97

    Rüge einer Verletzung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung

  • BVerwG, 28.02.1997 - 3 B 222.96
  • BVerwG, 28.02.1997 - 3 B 221.96
  • BVerwG, 16.07.1996 - 8 B 142.96

    Mangel der Revisibilität von Landesrecht - Umfang des Prüfungsrechts des

  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 B 66.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

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