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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 20.02.1996 - 1 BA 53/95   

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OVG Bremen, 20.02.1996 - 1 BA 53/95 (https://dejure.org/1996,7535)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.02.1996 - 1 BA 53/95 (https://dejure.org/1996,7535)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20. Februar 1996 - 1 BA 53/95 (https://dejure.org/1996,7535)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Reihenhauszeile; Hintere Baugrenze; Nachbarschutz; Befreiung vom Bebauungsplan; Vorübergehende Unterbringung ; Vorübergehendes Wohnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 276
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Ob von dieser Einschränkung im Einzelfall bei engräumiger Doppelhausbebauung im Hinblick auf die mit jeder Veränderung eines der Doppelhäuser entstehenden städtebauliche Spannungen eine Ausnahme zu machen ist mit der Folge, dass sich der Doppelhaus-Nachbar auch auf rückwärtige Baugrenzen berufen kann (so OVG Bremen, Urteil vom 20.02.1996 - 1 BA 53/95 -, juris; ähnlich auch VG Stuttgart, Urteil vom 08.11.2002 - 3 K 4103/01 -, juris, allerdings unter Verweis auf die konkreten örtlichen Verhältnisse und aufgehoben durch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.10.2003 - 5 S 138/03 -, juris; offengelassen von VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -, juris), kann offen bleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2750/01

    Anspruch auf Einschreiten - Holzhütte in Gartenzone

    Ob die damit erfolgte Festsetzung einer rückwärtigen Bauverbotsfläche nachbarschützende Wirkung (auch) zu Gunsten des jeweils benachbarten Eigentümers der Reihenhauszeile hat (vgl. hierzu OVG Bremen, Urt. v. 20.02.1996 - 1 BA 53/95 - BRS 58 Nr. 173), so dass sich der Kläger hierauf berufen könnte, kann dahinstehen.
  • BVerwG, 13.12.2016 - 4 B 29.16

    Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in

    Davon gehen die von der Beschwerde angeführten Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe übereinstimmend aus (ausdrücklich VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 S 901/15 - NVwZ-RR 2015, 807 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Mai 1994 - Bs II 18/94 - BRS 56 Nr. 155; in der Sache ebenso OVG Bremen, Urteil vom 20. Februar 1996 - 1 BA 53/95 - NVwZ-RR 1997, 276 und Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 B 128/11 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 2000 - 1 M 2011/00 - BRS 63 Nr. 188; VGH München, Beschluss vom 27. November 2001 - 25 ZS 01.2299 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03

    Bauvorbescheid im Vorgriff auf zukünftigen Bebauungsplan - Nachbarschutz -

    Dies käme allenfalls bei einer engen Reihen- bzw. Doppelhausbebauung in Betracht (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 20.02.1996 - 1 BA 53/95 - BRS 58 Nr. 173; offen gelassen im Senatsurt. v. 20.05.2003 - 5 S 2750/01 -).
  • VGH Bayern, 29.08.2014 - 15 CS 14.615

    Vorläufiger Rechtsschutz

    Die durch die Ausweisung der Bauräume im Plangebiet zugelassene "Wohndichte" ist im vorliegenden Fall jedenfalls nicht so groß, dass wegen der besonderen Nähe nachbarlicher Grundstücke - wie etwa bei kleinräumigen Reihenhausgrundstücken (vgl. dazu OVG Bremen, U.v. 20.2.1996 - 1 BA 53/95 - NVwZ-RR 1997, 276 = juris Rn 25 f.; B.v. 19.7.2011 - 1 B 128/11 - juris Rn. 7) - ein nachbarliches gegenseitiges Austauschverhältnis in dem genannten Sinn angenommen werden könnte.
  • OVG Bremen, 13.02.2015 - 1 B 355/14

    Beschwerde von Bewohnerinnen des Beginenhofs vom OVG zurückgewiesen - Befreiung;

    Sie sind dies nur dann, wenn sich ihr nachbarschützender Charakter im Einzelfall aus dem Bebauungsplan, d. h. etwa seiner Begründung, ergibt (st. Rspr., vgl. BVerwG, B. v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 - NVwZ 1996, 888; OVG Bremen, Urt. v. 20.2.1996 - 1 BA 53/95 - NVwZ-RR 1997, 276; B. v. 19.7.2011 - 1 B 128/11 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2021 - 1 ME 137/20

    Baugrenze, rückwärtige; Baunachbarstreit; Bauweise, abweichende;

    Besondere örtliche Verhältnisse, die im Einzelfall eine nachbarschützende Wirkung einer hinteren Baugrenze begründen können (vgl. BremOVG, Urt. v. 20.2.1996 - 1 BA 53/95 -, BRS 58 Nr. 173 = juris Leitsatz 1 und Rn. 26), liegen hier nicht vor.
  • OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18

    Nachbarwiderspruch, Schwachhauser Heerstraße - Abstandsflächen;

    Sie sind es nur dann, wenn sich ihr nachbarschützender Charakter im Einzelfall aus dem Bebauungsplan, d. h. etwa seiner Begründung, ergibt (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215/95, NVwZ 1996, 888 ; Urt. des Senats v. 20.2.1996 - 1 BA 53/95, NVwZ-RR 1997, 276 ).
  • OVG Bremen, 19.07.2011 - 1 B 128/11

    Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer Baugrenze; Nachbarschutz - Befreiung;

    Ob eine Baugrenze nachbarschützend ist, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträger (BVerwG, Beschl. v 19.10.1995 - 4 B 215/95 -, NVwZ 1996, 888 = BRS 57 Nr. 219 m.w.Nwn.) bzw. von ihrer konkreten objektiven Funktion ab (OVG Bremen, Urt. v. 20.02.1996 - 1 BA 53/95 -, NVwZ-RR 1997 = BRS 58 Nr. 173).

    Dabei ist eine nachbarschützende Funktion umso eher anzunehmen, je größer die Wohndichte und je näher der Bezug zur Wohnqualität im Plangebiet ist (OVG Bremen, Beschl. v. 20.02.1996, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 08.11.2002 - 3 K 4103/01

    Nachbarschutz durch hintere Baugrenzen.

    Eine solche Zweckbestimmung führt aber dazu, dass diese Festsetzung zugleich Schutzwirkung zu Gunsten der von einer baulichen Entwicklung in die Tiefe ersichtlich nachteilig betroffenen benachbarten, mit einer Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks entfaltet (zur nachbarschützenden Wirkung der Festsetzung von Doppelhäusern bzw. von rückwärtigen Baugrenzen bei Doppel- und Reihenhausbebauung vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2000 - 4 C 12/98 -, BVerwGE 110, 355 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 20.05.1996 - 2 U 1/96 - OVG Bremen, Urteil vom 20.02.1996 - 1 BA 53/95 -, BRS 58 Nr. 173; OVG NW, Beschluss vom 06.02.1996, a.a.O.).
  • OVG Bremen, 05.10.2021 - 1 B 310/21

    Nachbarschutz gegen eine Befreiung von der Festsetzung einer Verkehrsfläche mit

  • OVG Bremen, 20.02.2001 - 1 A 413/99

    Unbeplanter Innenbereich; Einfügen von Wintergärten - Unbeplanter Innenbereich;

  • VG Bremen, 07.12.2022 - 1 K 2345/19

    Bauplanungs- Bauordnungs- u. Städtebaubeförderungsrecht, Urteil vom 07.12.2022 -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.1999 - 3 M 109/99

    Überbaubare Grundstücksfläche, Baufenster

  • VG Arnsberg, 06.12.2001 - 4 L 1544/01

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Einhaltung der Nachbarrechte; Anforderungen

  • OVG Bremen, 24.01.2006 - 1 B 388/05

    Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von Baugrenze; Nachbarschutz - Baugrenze;

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 10.02.1996 - 1 BA 53/95   

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https://dejure.org/1996,52896
OVG Bremen, 10.02.1996 - 1 BA 53/95 (https://dejure.org/1996,52896)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10.02.1996 - 1 BA 53/95 (https://dejure.org/1996,52896)
OVG Bremen, Entscheidung vom 10. Februar 1996 - 1 BA 53/95 (https://dejure.org/1996,52896)
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Volltextveröffentlichung

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauGB § 31 Abs 2; BauNVO § 23 Abs 3
    Hintere Baugrenze; nachbarschützende Wirkung - Reihenhauszeile; hintere Baugrenze; nachbarschützende Wirkung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Bremen, 21.10.1987 - 1 B 78/87

    Sofortiger Vollzug der Untersagung von Bauarbeiten; Stillegung unzulässiger

    Auszug aus OVG Bremen, 10.02.1996 - 1 BA 53/95
    Ausgangspunkt für die rechtliche Beurteilung ist gem. § 30 Abs. 1 BauGB der seit dem 28.05.1959 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 246. Die in diesem Bebauungsplan nach § 21 der Staffelbauordnung für die Stadt Bremen vom 23.03.1940 - BremStBO - festgesetzte hintere Baulinie beschränkt die überbaubare Grundstücksfläche; der Sache nach handelt es sich um eine Baugrenze i. S. von § 23 Abs. 3 BauNVO (zum Inhalt und zur Fortgeltung von Festsetzungen nach § 21 BremStBO vgl. OVG Bremen, B. v. 21.10.1987 - 1 B 78/87 - BRS 47 Nr. 97).

    Man wird in dieser Hinsicht umso eher eine nachbarschützende Funktion annehmen können, je größer die Wohndichte und je näher der Bezug zur Wohnqualität im Plangebiet ist (vgl. OVG Bremen, B. v. 21.10.1987, a.a.O.; U. v. 21.04.1976 - 1 BA 26-27/76 - BauR 76, 350).

  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus OVG Bremen, 10.02.1996 - 1 BA 53/95
    Auch dieser Befreiungstatbestand kommt jedoch nur dann zur Anwendung, wenn ein atypischer Sachverhalt gegeben ist (BVerwG, B. v. 20.11.1989 - 4 B 163/89 - NVwZ 90, 556).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1994 - 5 S 158/94

    Baugenehmigung: Befreiung nach BauGB § 31 Abs 2 Nr 1 - dringender Wohnbedarf

    Auszug aus OVG Bremen, 10.02.1996 - 1 BA 53/95
    Dabei mag dahinstehen, ob bei rückwärtigen Baugrenzen von Reihenhauszeilen schon generell eine Vermutung für eine nachbarschützende Wirkung spricht (vgl. VGH Mannheim, B. v. 09.03.1994 - 5 S 158/94 - BauR 94, 603).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.1992 - 3 S 2585/91

    Befreiung wegen dringenden Wohnbedarfs; Anspruch des privaten Bauherrn auf

    Auszug aus OVG Bremen, 10.02.1996 - 1 BA 53/95
    Sie kann deshalb kaum Baumaßnahmen erfassen, die in erster Linie auf eine Qualitätsverbesserung der vorhandenen individuellen Wohnsituation zielen (vgl. VGH Mannheim, U. v. 08.04.1992 - 3 S 2585.91 - BauR 92, 489).
  • OVG Bremen, 21.04.1976 - I BA 26/76

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Geltungsbereich eines qualifizierten

    Auszug aus OVG Bremen, 10.02.1996 - 1 BA 53/95
    Man wird in dieser Hinsicht umso eher eine nachbarschützende Funktion annehmen können, je größer die Wohndichte und je näher der Bezug zur Wohnqualität im Plangebiet ist (vgl. OVG Bremen, B. v. 21.10.1987, a.a.O.; U. v. 21.04.1976 - 1 BA 26-27/76 - BauR 76, 350).
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