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   OVG Bremen, 14.02.1989 - 1 BA 64/88   

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https://dejure.org/1989,4250
OVG Bremen, 14.02.1989 - 1 BA 64/88 (https://dejure.org/1989,4250)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14.02.1989 - 1 BA 64/88 (https://dejure.org/1989,4250)
OVG Bremen, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - 1 BA 64/88 (https://dejure.org/1989,4250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung; Errichtung einer Garage; Verletzung nachbarschützender Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 62
  • BauR 1989, 444
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 7 A 1942/08

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im

    vgl. (diese Streitfrage ebenfalls offen lassend) BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 4 B 2.98 -, BRS 60 Nr. 122; OVG Bremen, Urteil vom 14. Februar 1989 - 1 BA 64/88 -, BRS 49 Nr. 136.
  • VG Hannover, 14.06.2017 - 7 A 4022/16

    Grenzabstand; Grenze; Holzpfahl; Landwirt; Schwengelrecht; Seitenstreifen; Straße

    Das Schwengelrecht gilt auch, wenn ein Acker nicht mehr mit Zugtieren, sondern mit Zugmaschinen bestellt wird (hierzu OVG Bremen, Urt. v. 14.02.1989 - 1 BA 64/88 -, NVwZ-RR 1990, 62, 62).
  • BVerwG, 16.02.1998 - 4 B 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für einen Verfahrensmangel im

    Insbesondere kann die in der Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob die "andere Festsetzung" im Sinne von § 23 Abs. 5 BauNVO ausdrücklich erfolgen muß, oder ob es ausreicht, daß die Festsetzung dem Bebauungsplan nur mittelbar entnommen werden kann (vgl. z.B. Fickert/Fieseler, BauNVO, 8. Aufl. 1995, § 23 Rn. 22; Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 23 BauNVO Rn. 58; OVG Bremen, Urteil vom 14. Februar 1989 - 1 BA 64/88 - BRS 49 Nr. 136), offenbleiben, weil es hier schon an einer nur mittelbaren Ausschlußfestsetzung fehlt.
  • OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92

    Vorläufiger Rechtsschutz im baurechtlichen Nachbarstreit; Bauwichgarage;

    Wäre das eine oder das andere der Fall, könnte möglicherweise allein daraus auf eine Unzulässigkeit von Garagen im Bauwich oder auf sonst unüberbaubaren Flächen geschlossen werden (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 14.2.89, OVG 1 BA 64/88, BauR 89, 444 = BRS 49 Nr. 136 = NVwZ-RR 90, 62).
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