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   OVG Bremen, 20.11.1984 - 1 BA 65/84   

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https://dejure.org/1984,2784
OVG Bremen, 20.11.1984 - 1 BA 65/84 (https://dejure.org/1984,2784)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.11.1984 - 1 BA 65/84 (https://dejure.org/1984,2784)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20. November 1984 - 1 BA 65/84 (https://dejure.org/1984,2784)
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 Bf 429/00

    "bei Störung bitte anrufen, komme sofort"

    Ergibt die Nachricht etwa, dass der Verantwortliche das Fahrzeug im engsten Nahbereich vor seinem derzeitigen Aufenthaltsort geparkt hat, ist es dem eingesetzten Beamten im Regelfall zumutbar, die entsprechende Örtlichkeit aufzusuchen und den Störer zum Wegfahren aufzufordern (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.1984, DAR 1985 S. 127, 128; OVG Koblenz, Urt. v. 11.5.1999, NJW 1999 S. 3573, 3574; VG Hamburg, Urt. v. 17.12.1998 -- 20 VG 3197/98).
  • OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12

    Abschleppkosten; Parken im absoluten Halteverbot - Abschleppkosten;

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats ist § 11 Abs. 1 Satz 2 BremVwVG auf Gebote, die in Verkehrsschildern enthalten sind, entsprechend anzuwenden (näher Beschl. d. Senats vom 20.11.1984 - 1 BA 65/84, DAR 1985, 127 = VRS Bd. 68, 316).
  • VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 1816/08

    Abschleppen eines Fahrzeugs nach Zuparken eines anderen Verkehrsteilnehmers;

    Kraftfahrzeug gelegt hat (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84 und v. 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).
  • VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08

    Zum Abschleppen eines im Halteverbot geparkten Fahrzeugs

    Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer der Polizeibeamte davon ausgehen konnte, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 79/89; OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).
  • VG Bremen, 26.01.2009 - 5 K 2812/08

    Zu den Abschleppkosten bei einem Parkverstoß im Haltverbot

    Grundsätzlich ist die Behörde nicht gehalten, den Aufenthaltsort des Pflichtigen zu erkunden, wenn dieser nicht selbst Vorkehrungen dafür getroffen hat, dass er leicht erreichbar ist, z. B. dadurch, dass er einen deutlich sichtbaren Zettel mit einem Hinweis auf einen jederzeit erreichbaren Aufenthalt in unmittelbarer Nähe in das Kraftfahrzeug gelegt hat (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84 und v. 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).
  • VG Bremen, 09.12.2010 - 5 K 622/10

    Zum Rechtsschutz gegen Kfz-Abschleppgebühren und zur Vorlaufzeit bei veränderten

    Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer der Polizeibeamte davon ausgehen konnte, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 79/89; OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).
  • VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08

    Abschleppkosten bei Parken in Haltverbotszone aus Anlass einer Veranstaltung nach

    Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer die Polizeibeamten davon ausgehen konnten, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 79/89; OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).).
  • VG Bremen, 14.07.2008 - 5 K 124/07

    Zur Abschleppberechtigung bei abgelaufenem Parkschein

    Nach der Rechtsprechung des OVG Bremen (z.B. Urteile v. 12.03.85, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschluss v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84), der das Gericht folgt, kann die Polizei gemäß §§ 11, 15, 19 Abs. 3 des Bremischen Verwaltungsvollstreckungsgesetztes (BremVwVG) ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug grundsätzlich abschleppen lassen und die dadurch entstehenden Kosten gegen den Fahrer bzw. Halter des Fahrzeugs festsetzen.
  • VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 236/09

    Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken im Taxistand

    Die Behörde ist grundsätzlich nicht gehalten, den Aufenthaltsort des Pflichtigen zu erkunden, wenn dieser nicht selbst Vorkehrungen dafür getroffen hat, dass er leicht erreichbar ist, z. B. dadurch, dass er einen deutlich sichtbaren Zettel mit einem Hinweis auf einen jederzeit erreichbaren Aufenthalt in unmittelbarer Nähe in das Kraftfahrzeug gelegt hat (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84 und v. 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).
  • VG Bremen, 08.09.2008 - 5 K 3654/07

    Parken im Halteverbot nach Wendemanöver

    Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer die Verkehrsüberwacherin davon ausgehen konnte, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989, Az. 7 B 79/89; OVG Bremen, Urteile vom 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschluss vom 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).).
  • VG Bremen, 10.10.2008 - 5 K 3674/07

    Abschleppen nach kurzfristig angeordnetem Haltverbot

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