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   OVG Bremen, 29.06.1998 - 1 BB 163/98   

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https://dejure.org/1998,19052
OVG Bremen, 29.06.1998 - 1 BB 163/98 (https://dejure.org/1998,19052)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29.06.1998 - 1 BB 163/98 (https://dejure.org/1998,19052)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29. Juni 1998 - 1 BB 163/98 (https://dejure.org/1998,19052)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bosnien-Herzegowina; Abschiebung einer gemischt-ethnischen Familie

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 16.11.2000 - 2 BvR 1684/98

    Keine Aufhebung einer verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügenden,

    Aus den in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 1998 - 13 S 2871/97 -, NVwZ-Beilage 5/1998, S. 48; OVG Bremen, Beschluss vom 29. Juni 1998 - 1 BB 163/98 -, nur in JURIS veröffentlicht; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juli 1998 - 16 B 1398/98 -, NWVBl 1999, S. 29 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1999 - A 14 S 1688/98 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 2, B 5 ) verwerteten Erkenntnismitteln ergeben sich gleichfalls keine Anhaltspunkte für eine politische Verfolgung gemischt-ethnischer Familien.
  • OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 1232/98

    Zur Frage der Zumutbarkeit der freiwilligen; Ausreise, freiwillige; Bosnien;

    Eine andere Beurteilung der Zumutbarkeitsfrage ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil nach der zu dem Bestehen von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG für bosnische Staatsangehörige entwickelten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (s. etwa OVG NW, Urt. v. 26.3.1997 - 23 A 686/94.A und Beschl. v. 27.2.1998 - 16 B 1834/97 - OVG Bremen, Beschl. v. 29.6.1998 - OVG 1 BB 163/98 - Nds. OVG, Beschlüsse v. 28.8.1997 - 13 L 4049/97 -, vom 16.9.1997 - 13 L 4376/97 - und vom 21.10.1997 - 13 L 4810/97 - VG Göttingen, Urt. v. 5.1.1998 - 4 A 4278/98 -) im Hinblick auf die tatsächliche Situation, insbesondere auf die Versorgungslage in Bosnien und Herzegowina das Vorliegen von Abschiebungshindernissen verneint worden ist und weil auch in den von den Klägern erstrittenen Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 16. Januar 1998 - 4 A 4099/97 - und - 4 A 4100/97 - nicht festgestellt worden ist, es bestünden zugunsten der Kläger Abschiebungshindernisse nach den §§ 51 Abs. 1, 53 AuslG.
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