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   BGH, Ermittlungsrichter, 07.02.2017 - 1 BGs 74/17   

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BGH, Ermittlungsrichter, 07.02.2017 - 1 BGs 74/17 (https://dejure.org/2017,2088)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 07.02.2017 - 1 BGs 74/17 (https://dejure.org/2017,2088)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 07. Februar 2017 - 1 BGs 74/17 (https://dejure.org/2017,2088)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 44 Abs 2 S 1 GG, § 29 Abs 1 S 1 PUAG, § 94 StPO
    Antrag des "Cum/Ex-Untersuchungsausschusses" auf Durchsuchung von Kanzleiräumen: Anforderungen an die Benennung konkrete Anhaltspunkte für die Untersuchungsrelevanz von Beweismitteln

  • IWW

    § 29 Absatz 1 PUAG, § ... 97 Abs. 1 StPO, § 29 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (PUAG), § 97 StPO, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 GG, § 29 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 PUAG, § 22 Abs. 1 PUAG, § 53 StPO, § 29 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 PUAG, § 29 Abs. 1 Satz 1 PUAG, Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG, § 94 StPO, Art. 44 GG, § 97 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StPO, § 29 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 PUAG, § 22 PUAG, §§ 53, 53a StPO, § 52 StPO, § 22 Abs. 2 PUAG, § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung, § 2 GKG, § 35 PUAG

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen zur Durchsetzung der Herausgabe mandatsunabhängiger Unterlagen des Beweisbeschlusses des Untersuchungsausschusses; Untersuchung von Gestaltungsmodellen der sogenannten Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen um den ...

  • rewis.io

    Antrag des "Cum/Ex-Untersuchungsausschusses" auf Durchsuchung von Kanzleiräumen: Anforderungen an die Benennung konkrete Anhaltspunkte für die Untersuchungsrelevanz von Beweismitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen zur Durchsetzung der Herausgabe mandatsunabhängiger Unterlagen des Beweisbeschlusses des Untersuchungsausschusses; Untersuchung von Gestaltungsmodellen der sogenannten Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen um den ...

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen zur Durchsetzung der Herausgabe mandatsunabhängiger Unterlagen des Beweisbeschlusses des Untersuchungsausschusses; Untersuchung von Gestaltungsmodellen der sogenannten Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen um den ...

  • datenbank.nwb.de

    Antrag des "Cum/Ex-Untersuchungsausschusses" auf Durchsuchung von Kanzleiräumen: Anforderungen an die Benennung konkrete Anhaltspunkte für die Untersuchungsrelevanz von Beweismitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Antrag des "Cum/Ex-Untersuchungsausschusses" auf Anordnung der Durchsuchung von Kanzleiräumen abgelehnt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Cum/Ex-Geschäfte - und der Übereifer des Untersuchungsausschusses

  • lto.de (Kurzinformation)

    Cum-Ex-Untersuchungsausschuss: BGH verhindert Kanzleidurchsuchung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BGH lehnt Antrag des "Cum/Ex-Untersuchungsausschusses" auf Anordnung der Durchsuchung von Kanzleiräumen ab

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag des "Cum/Ex-Untersuchungsausschusses" auf Anordnung der Durchsuchung von Kanzleiräumen abgelehnt

  • wiwo.de (Pressebericht, 08.02.2017)

    Cum-Ex-Ausschuss scheitert: Keine Kanzleidurchsuchung

  • juve.de (Kurzinformation)

    Cum-Ex-Aufarbeitung: Durchsuchung von Freshfields-Büros abgelehnt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Antrag des "Cum/Ex-Untersuchungsausschusses" auf Anordnung der Durchsuchung von Kanzleiräumen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Antrag des "Cum/Ex-Untersuchungsausschusses" auf Anordnung der Durchsuchung von Kanzleiräumen abgelehnt - Untersuchungsausschuss dient zur Aufdeckung möglichen Fehlverhaltens der Finanzverwaltung nicht zur Aufklärung etwaigen Fehlverhaltens von Privatpersonen

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.11.2016)

    "Cum-Ex"-Ausschuss schaltet BGH ein

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1405
  • StV 2017, 363
  • WM 2017, 341
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 26.11.2015 - BT-Drs 18/6839
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 07.02.2017 - 1 BGs 74/17
    Der 18. Deutsche Bundestag hat auf Antrag von Abgeordneten der Opposition vom 26. November 2015 (BT-Drucks. 18/6839) einen 4. Untersuchungsausschuss mit folgendem Auftrag eingesetzt (Fassung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, BT-Drucks. 18/7601):.

    ob und in welcher Höhe es im Zeitraum der Steuerjahre 1999 bis 2011 durch Cum/Ex-Geschäfte zu möglicherweise unberechtigten Steueranrechnungen oder -erstattungen kam (s. Abschnitt B II. 2. des Untersuchungsauftrages, BT-Drucks. 18/6839 und 18/7601);.

    ob und wann welche Stellen des Bundes und solche der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern von den Cum/Ex-Geschäften wussten oder davon hätten wissen müssen und welche der genannten Stellen Maßnahmen ergriffen haben oder hätten ergreifen müssen, um die steuerliche Behandlung von Cum/Ex-Geschäften zu unterbinden, und wer in diesem Zusammenhang ggf. die Verantwortung trägt (s. Abschnitt B II. 3. des Untersuchungsauftrages, BT-Drucks. 18/6839 und 18/7601);.

    ob und wenn ja, von wem es Einflussnahmen auf Personen in zuständigen Stellen des Bundes oder Schnittstellen zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel gab, die steuerliche Behandlung der Cum/Ex-Geschäfte nicht oder nicht gänzlich zu unterbinden (s. Abschnitt B II. 4. des Untersuchungsauftrages, BT-Drucks. 18/6839 und 18/7601);.

    ob und wenn ja, wie und zu welchen Beteiligungen an Cum/Ex-Geschäften es ggf. bei privaten Kreditinstituten, Kreditinstituten mit Beteiligung des Bundes oder Kreditinstituten während der Laufzeit von Stabilisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsfonds gekommen ist, wer ggf. davon profitiert hat und ob Organe der Bank und von diesen beauftragte Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und ggf. Vertreter der öffentlichen Eigentümer Kenntnisse über diese Geschäfte und deren rechtliche Gestaltung erhielten (s. Abschnitt B II. 5. des Untersuchungsauftrages, BT-Drucks. 18/6839 und 18/7601);.

    welche Kenntnisse Stellen des Bundes darüber hinaus über die Beteiligung von Kreditinstituten des öffentlichen Sektors an Cum/Ex-Geschäften und deren wirtschaftliche Motive sowie darüber, wer von den Geschäften ggf. profitiert hat, hatten oder bei pflichtgemäßem Handeln hätten haben können oder müssen und was ggf. aufgrund solcher Kenntnisse unternommen oder pflichtwidrig unterlassen wurde (s. Abschnitt B II. 6. des Untersuchungsauftrages, BT-Drucks. 18/6839 und 18/7601);.

    ob, und wenn ja, wie und in welchem Umfang sich darüber hinaus andere Marktteilnehmer an den Cum/Ex-Geschäften beteiligt haben und wer ggf. hiervon profitiert hat (s. Abschnitt B II. 7. des Untersuchungsauftrages, BT-Drucks. 18/6839 und 18/7601);.

  • Drs-Bund, 18.02.2016 - BT-Drs 18/7601
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 07.02.2017 - 1 BGs 74/17
    Der 18. Deutsche Bundestag hat auf Antrag von Abgeordneten der Opposition vom 26. November 2015 (BT-Drucks. 18/6839) einen 4. Untersuchungsausschuss mit folgendem Auftrag eingesetzt (Fassung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, BT-Drucks. 18/7601):.

    ob und in welcher Höhe es im Zeitraum der Steuerjahre 1999 bis 2011 durch Cum/Ex-Geschäfte zu möglicherweise unberechtigten Steueranrechnungen oder -erstattungen kam (s. Abschnitt B II. 2. des Untersuchungsauftrages, BT-Drucks. 18/6839 und 18/7601);.

    ob und wann welche Stellen des Bundes und solche der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern von den Cum/Ex-Geschäften wussten oder davon hätten wissen müssen und welche der genannten Stellen Maßnahmen ergriffen haben oder hätten ergreifen müssen, um die steuerliche Behandlung von Cum/Ex-Geschäften zu unterbinden, und wer in diesem Zusammenhang ggf. die Verantwortung trägt (s. Abschnitt B II. 3. des Untersuchungsauftrages, BT-Drucks. 18/6839 und 18/7601);.

    ob und wenn ja, von wem es Einflussnahmen auf Personen in zuständigen Stellen des Bundes oder Schnittstellen zwischen Bund und Ländern mit dem Ziel gab, die steuerliche Behandlung der Cum/Ex-Geschäfte nicht oder nicht gänzlich zu unterbinden (s. Abschnitt B II. 4. des Untersuchungsauftrages, BT-Drucks. 18/6839 und 18/7601);.

    ob und wenn ja, wie und zu welchen Beteiligungen an Cum/Ex-Geschäften es ggf. bei privaten Kreditinstituten, Kreditinstituten mit Beteiligung des Bundes oder Kreditinstituten während der Laufzeit von Stabilisierungsmaßnahmen des Finanzmarktstabilisierungsfonds gekommen ist, wer ggf. davon profitiert hat und ob Organe der Bank und von diesen beauftragte Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und ggf. Vertreter der öffentlichen Eigentümer Kenntnisse über diese Geschäfte und deren rechtliche Gestaltung erhielten (s. Abschnitt B II. 5. des Untersuchungsauftrages, BT-Drucks. 18/6839 und 18/7601);.

    welche Kenntnisse Stellen des Bundes darüber hinaus über die Beteiligung von Kreditinstituten des öffentlichen Sektors an Cum/Ex-Geschäften und deren wirtschaftliche Motive sowie darüber, wer von den Geschäften ggf. profitiert hat, hatten oder bei pflichtgemäßem Handeln hätten haben können oder müssen und was ggf. aufgrund solcher Kenntnisse unternommen oder pflichtwidrig unterlassen wurde (s. Abschnitt B II. 6. des Untersuchungsauftrages, BT-Drucks. 18/6839 und 18/7601);.

    ob, und wenn ja, wie und in welchem Umfang sich darüber hinaus andere Marktteilnehmer an den Cum/Ex-Geschäften beteiligt haben und wer ggf. hiervon profitiert hat (s. Abschnitt B II. 7. des Untersuchungsauftrages, BT-Drucks. 18/6839 und 18/7601);.

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 07.02.2017 - 1 BGs 74/17
    Zweck des § 97 StPO ist der Schutz des Zeugnisverweigerungsrechts vor einer Umgehung durch Beschlagnahmemaßnahmen (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90, NJW 1992, 763, juris Rn. 47; Menges in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 97 Rn. 3; KK-StPO/Greven, 7. Aufl., § 97 Rn.1).
  • OLG Brandenburg, 28.03.2019 - 1 Ws 31/19

    Ordnungsgeld im NSA-Untersuchungsausschuss; Pflicht zur primären Vernehmung von

    Aus der Gesamtheit dieser Bestimmungen ergibt sich, dass in dem Beweisbeschluss nach § 15 Abs. 1 BbgUAG das Beweisthema hinreichend bestimmt bezeichnet werden muss (vgl. dazu auch BGH Ermittlungsrichter NJW 2017, 1405 zum Bundesrecht).
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