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   BGH, 01.06.1994 - StB 10/94, 1 BJs 182/83   

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https://dejure.org/1994,2724
BGH, 01.06.1994 - StB 10/94, 1 BJs 182/83 (https://dejure.org/1994,2724)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1994 - StB 10/94, 1 BJs 182/83 (https://dejure.org/1994,2724)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - StB 10/94, 1 BJs 182/83 (https://dejure.org/1994,2724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme der "Gefahr einer Strafverfolgung" gemäß § 55 Strafprozessordnung (StPO) - Voraussetzungen der Anordnung der Beugehaft und Kriterien für deren zeitliche Bemessung - Anfangsverdacht i.S.v. § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2839
  • NStZ 1994, 449
  • NStZ 1994, 499
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 28.10.1987 - 3 Ws 407/87
    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - StB 10/94
    Auch die Berücksichtigung der Rechtsprechung, daß sich das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO auch auf solche Fragen erstreckt, deren wahrheitsgemäße Beantwortung für sich allein genommen zwar noch kein strafbares Verhalten des Zeugen belegt, die Antwort jedoch mittelbar ein Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude gegen den Zeugen darstellen kann (vgl. BGH StV 1987, 328; OLG Celle StV 1988, 99), führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Die Gefahr einer solchen mittelbaren Selbstbelastung setzt ebenfalls einen konkreten Bezug des Zeugen zu einem bestimmten Lebenssachverhalt voraus, dessen Tatsachen den Verdacht einer strafbaren Handlung beinhalten, wie etwa Fragen zur Urheberschaft eines Zeugen an einem Brief, in dem zu einem konkreten Sprengstoffanschlag zustimmend Stellung genommen worden war (vgl. BGH StV 1987, 328) oder Fragen zum äußeren Erscheinungsbild einer Angeklagten und zu einem möglichen Zusammentreffen mit ihr vor dem Zeitpunkt einer dieser angelasteten Straftat, wenn die mit der Angeklagten befreundete Zeugin sich durch deren Beantwortung - mittelbar - der Gefahr einer Strafverfolgung nach § 138 StGB aussetzen würde (vgl. OLG Celle StV 1988, 99).

  • OLG Hamburg, 08.02.1984 - 1 Ws 26/84

    Strafverfolgungsgefahr; Rechtsfrage; Entscheidung des vernehmenden Gerichts;

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - StB 10/94
    Ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO setzt voraus, daß der Zeuge sich oder einen der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt, wenn er bei wahrheitsgemäßer Aussage bestimmte Angaben machen müßte, die zumindest einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO begründen würden (vgl. Dahs in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. StPO § 55 Rdn. 8; Pelchen in KK 3. Aufl. StPO § 55 Rdn. 4; KMR-Paulus § 55 Rdn. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner 41. Aufl. StPO § 55 Rdn. 7; Geerds in Festschrift für Ulrich Stock, 171, 174 f.; OLG Hamburg NJW 1984, 1635; enger: Peters, Strafprozeß, Lehrbuch, § 42 III 2 c, cc).

    Bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder reine denktheoretische Möglichkeiten reichen weder für einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht (vgl. Rieß, aaO, § 152 Rdn. 22) noch für ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO aus (Senatsbeschluß vom 25. März 1994 StB 3 und 4/94; OLG Hamburg NJW 1984, 1635; Dahs in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 55 Rdn. 8; KMR-Paulus § 55 Rdn. 9; Kleinknecht Meyer-Goßner § 55 Rdn. 7).

  • BGH, 25.03.1994 - StB 3/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Strafverfolgung - Möglichkeit - Zeuge

    Auszug aus BGH, 01.06.1994 - StB 10/94
    Bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder reine denktheoretische Möglichkeiten reichen weder für einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht (vgl. Rieß, aaO, § 152 Rdn. 22) noch für ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO aus (Senatsbeschluß vom 25. März 1994 StB 3 und 4/94; OLG Hamburg NJW 1984, 1635; Dahs in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 55 Rdn. 8; KMR-Paulus § 55 Rdn. 9; Kleinknecht Meyer-Goßner § 55 Rdn. 7).
  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Für die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung muss es konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben; bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen nicht aus (BGH NJW 1994, S. 2839 ; BGH NStZ 1999, S. 415 ).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG

    Gerade aufgrund des Umstands, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an relativ niedrige Anforderungen anknüpft, nämlich nicht mehr als einen Anfangsverdacht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 1994, 1 BJs 182/83, NStZ 1994, 499), kann sich aus dieser Tatsache allein nicht rechtfertigen, weitreichende Folgen für grundrechtlich geschützte Rechtspositionen auszulösen, die mit einer Publikation der bloßen Aufnahme eines solchen Verfahrens verbunden ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. März 2005, I-16 U 114/04, zit. nach juris, Rn. 82; so auch Stumpf/Lamberti/Schmidt, a.a.O., S. 1641).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer

    Bloße Vermutungen ohne Tatsachengrundlage oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 1994 - StB 10/94, NJW 1994, 2839, 2840; vom 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 55 Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10256/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung bei Verfahrenseinstellung, hinreichenden

    Als Abgrenzung zu den hierbei geforderten konkreten Tatsachen genügen (nur) bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder reine denktheoretische Möglichkeiten zur Annahme eines prozessual ausreichenden Anfangsverdachts nicht (BGH, Beschluss vom 1. Juni 1994 - StB 10/94 -, juris, Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG

    Gerade aufgrund des Umstands, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an relativ niedrige Anforderungen anknüpft, nämlich nicht mehr als einen Anfangsverdacht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 1994, 1 BJs 182/83, NStZ 1994, 499), kann sich aus dieser Tatsache allein nicht rechtfertigen, weitreichende Folgen für grundrechtlich geschützte Rechtspositionen auszulösen, die mit einer Publikation der bloßen Aufnahme eines solchen Verfahrens verbunden ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. März 2005, I-16 U 114/04, zit. nach juris, Rn. 82; so auch Stumpf/Lamberti/Schmidt, a.a.O., S. 1641).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Ein Auskunftsverweigerungsrecht nach dieser Vorschrift setzt voraus, daß der Zeuge sich oder einen der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt, wenn er bei wahrheitsgemäßer Aussage bestimmte Angaben machen müßte, die einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO begründen würden (BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4 und 6; Dahs in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. § 55 Rdn. 10 m.w.N.; Pelchen in KK, StPO 3. Aufl. § 55 Rdn. 4).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Das Urteil verhält sich nicht zu den vom Zeugen insofern geltend gemachten Gründen, insbesondere nicht dazu, ob der Zeuge vorgebracht hat, bei einer wahrheitsgemäßen Aussage laufe er Gefahr, sich im Hinblick auf den Verdacht der Straftat einer falschen Verdächtigung selbst zu belasten, weil sich herausstellen könne, dass er bei seiner Einlassung als Angeklagter in dem gegen ihn geführten Strafverfahren eine andere Person zu Unrecht einer Straftat bezichtigt habe (vgl. zur Ungeeignetheit einer solchen Behauptung, bei Fehlen konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte für frühere Falschangaben ein Auskunftsverweigerungsrecht zu begründen, OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 5 Ws 375/14, NStZ-RR 2015, 49, 50; KK-StPO/Bader, 8. Aufl., § 55 Rn. 9 mwN; s. auch BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, NStZ 2017, 546, 547; Beschluss vom 1. Juni 1994 - StB 10/94, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4).
  • OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17

    Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank

    Die sichere Erwartung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ist nicht erforderlich, es genügt ein prozessual ausreichender Anfangsverdacht i.S. des § 152 Abs. 2 StPO, d.h. die (konkrete) Gefahr der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (vgl.: BGH, Beschluss vom 01. Juni 1994 - StB 10/94 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13

    Begrenzung des Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 55 StPO bei Fehlen

    Auf der anderen Seite muss jedoch bedacht werden, dass bloße Vermutungen oder rein theoretische Möglichkeiten der Selbstbelastung nicht ausreichend sind (BGH, Beschl. v. 01.06.1994 - StB 10/94, 1 BJs 182/83 - StB 10/94 - NStZ 1994, 499, 500).

    Mit dieser bloßen Vermutung begibt man sich allerdings genau in den Bereich rein theoretischer Möglichkeiten, die nach § 55 StPO gerade keine Berücksichtigung finden können (BGH, Beschl. v. 01.06.1994 - StB 10/94, 1 BJs 182/83 - StB 10/94 - NStZ 1994, 499, 500).

    Nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen weder für einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht nach § 152 StPO noch für ein - schon gar nicht in umfassender Form in Anspruch genommenes - Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO aus (vgl. BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4 m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Arbeitsgerichtsprozess im

    Nicht ausreichend sind allerdings die bloße Vermutung oder die rein theoretische Möglichkeit einer Strafverfolgung (vgl. BGH, Beschluss vom 01.06.1994 - StB 10/94, Rn. 13, juris; KK-StPO/Senge StPO § 55, Rn. 4; Kleinknecht/N.-Goßner, 55. Aufl. § 55 Rn. 7; jeweils zu § 55; in: Wieczorek/Schütze/ Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 386, Rz. 6; Ahrens, Der Beweis im Zivilprozess, Kapitel 35, Rn. 31).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

  • KG, 09.02.2011 - 3 Ws 31/11

    Auskunftsverweigerungsrecht: Beugehaft wegen Aussageverweigerung eines wegen

  • OLG Koblenz, 10.12.2007 - 2 Ws 618/07

    Voraussetzungen eines unmittelbar aus der Verfassung herzuleitenden

  • BGH, 25.02.1998 - StB 2/98

    Beugehaft gegen Markus Wolf aufgehoben

  • OVG Saarland, 03.08.2005 - 3 Q 10/05

    Umweltrecht - Führen Sanierungsanordnungen zu einer Selbstbelastung?

  • OLG Jena, 09.02.2011 - 1 Ss 113/10

    Strafverfahren: Gefahr der Strafverfolgung als Voraussetzung eines

  • BGH, 04.09.2009 - StB 44/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; nemo tenetur;

  • OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 23 U 23/13

    Anlageberatung: Wissenszurechnung eines Treuhänders; Fehlerhaftigkeit eines

  • KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13

    Strafverfahren: Ordnungsgeldverhängung bei unberechtigter Zeugnisverweigerung

  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
  • BGH, 30.06.2011 - StB 9/11
  • LG München II, 22.03.2006 - 11 O 4865/04
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