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   OVG Sachsen, 30.07.2001 - 1 BS 125/01   

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OVG Sachsen, 30.07.2001 - 1 BS 125/01 (https://dejure.org/2001,55985)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.07.2001 - 1 BS 125/01 (https://dejure.org/2001,55985)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. Juli 2001 - 1 BS 125/01 (https://dejure.org/2001,55985)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15

    Auslegung eines Schreibens als Widerspruch; Nachbarklage gegen Umbau und

    Sie tragen hierfür die materielle Beweislast (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 30. Juli 2001 - 1 BS 125/01 -, juris Rn. 7; OVG SchlH, Urteil vom 23. November 1994 - 1 L 137/92 -, juris Rn. 40; VG Würzburg, Urteil vom 24. Januar 2013 - W 5 K 11.809 -, juris Rn. 22; Dirnberger, in: Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Werkstand: April 2019, Art. 66 Rn. 548; s. auch BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 2.72 -, juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen, 25.09.2003 - 1 B 786/00

    Baugenehmigung, Stellplatz, Umgebung, Zumutbarkeit

    Dagegen kommt es innerhalb dieses Rahmens für die Beurteilung der Lärmbelästigungen nicht darauf an, ob die Richtwerte der TA-Lärm und der VDI-Richtlinie 2058 überschritten sind, denn für die Frage der Zumutbarkeit von Stellplatznutzungen kann nicht auf Durchschnittswerte abgestellt werden (alles st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01 - Beschl. v. 4.7.2000 - 1 B 194/99 - Beschl. v. 8.12.1998 - 1 S 558/98 - Beschl. v. 24.6.1996 - 1 S 248/96 - Beschl. v. 16.2.1995 - 1 S 578/94 -).
  • OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 760/08

    Baugenehmigung; Verwirkung; Treu und Glauben

    Das ist zu bejahen, wenn ein Berechtigter unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen jedermann vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen hätte; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.05.1990 - 8 B 156/89 - SächsOVG, Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01; BayVGH, Beschl. v. 9.1.2006, 2 ZB 05.3157 - OVG Saarland Urt. v. 5.12.1995 - 2 R 4/95 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 18.07.2012 - 5 A 305/09

    Abwasserbeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, Verwirkung

    Das ist zu bejahen, wenn ein Berechtigter unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen jedermann vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen hätte; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.1990 - 8 B 156/89 - SächsOVG, Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01 - und Beschl. v. 6.11.2009 - 1 A 760/08 - BayVGH, Beschl. v. 9.1.2006, - 2 ZB 05.3157 - OVG Saarland, Urt. v. 5.12.1995 - 2 R 4/95 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 04.05.2010 - 1 A 396/09

    Widerruf, Fördermittel, Verwirkung, Treu und Glauben

    Das ist zu bejahen, wenn ein Berechtigter unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen jedermann vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen hätte; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.1990 - 8 B 156/89 - SächsOVG, Beschl. v. 30.7.2001 - 1 BS 125/01 - und Beschl. v. 6.11.2009 - 1 A 760/08 - BayVGH, Beschl. v. 9.1.2006, - 2 ZB 05.3157 - OVG Saarland, Urt. v. 5.12.1995 - 2 R 4/95 -, jeweils zitiert nach juris).
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