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   OVG Sachsen, 01.03.2005 - 1 BS 24/05   

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https://dejure.org/2005,14839
OVG Sachsen, 01.03.2005 - 1 BS 24/05 (https://dejure.org/2005,14839)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.03.2005 - 1 BS 24/05 (https://dejure.org/2005,14839)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. März 2005 - 1 BS 24/05 (https://dejure.org/2005,14839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 6 Abs. 1 S. 3, § 77 aF, § 80 nF, BauGFB § 34, VwGO § 80 Abs. 5, § 80a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Nachbarn auf Anordnung des Sofortvollzugs einer gegen einen Bauherrn ergangenen und von diesem angefochtenen Nutzungsuntersagung ; Voraussetzungen für den Anspruch eines Nachbarn auf Erlass einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung; Voraussetzungen für das ...

  • Judicialis

    SächsBO § 6 Abs 1 Satz 3; ; SächsBO a.F.§ 77; ; SächsBO n.F.§ 80; ; BauGFB § 34; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsuntersagung; Antrag nach § 80 Abs. 5 i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO - Abstandsfläche, Nachbar, Nutzungsuntersagung, Sofortvollzug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sofortvollzug von Nutzungsuntersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2002 - 3 S 590/02

    Mobilfunkstation - Nutzungsuntersagung - sofortige Vollziehung

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.03.2005 - 1 BS 24/05
    Denn der Gegenstand der gerichtlichen Prüfung ist bei dem Antrag eines Dritten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Ergebnis darauf beschränkt, ob der Dritte in seinen eigenen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt ist (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.4.2002, NVwZ-RR 2003, 27, zit. nach juris; HessVGH, Beschl. v. 13.8.1996, BRS 58 Nr. 167; OVG NW, Beschl. v. 25.8.1993, UPR 1994, 38, zit. nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 31.08.1993 - 6 M 3482/93

    Genehmigungsfähigkeit; Bauliche Anlage; Nutzungsverbot; Anordnung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.03.2005 - 1 BS 24/05
    Denn der Gegenstand der gerichtlichen Prüfung ist bei dem Antrag eines Dritten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Ergebnis darauf beschränkt, ob der Dritte in seinen eigenen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt ist (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.4.2002, NVwZ-RR 2003, 27, zit. nach juris; HessVGH, Beschl. v. 13.8.1996, BRS 58 Nr. 167; OVG NW, Beschl. v. 25.8.1993, UPR 1994, 38, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Es ist auch eine insbesondere nach der Nutzerzahl relevante Nutzungsveränderung geplant, die geeignet erscheint, nachbarrechtliche Belange etwa des Brandschutzes stärker als zuvor zu berühren und deshalb eine neue Prüfung des gesamten Vorhabens auch hinsichtlich der Abstandsflächenvorschrift des § 6 SächsBO erforderlich zu machen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 31.3.2004 - 1 B 344/03 - S. 6; Beschl. v. 1.3.2005 - 1 BS 24/05 - Beschl. v. 16.2.1999 - 1 S 53/99 -, SächsVBl.
  • OLG Dresden, 13.11.2018 - 6 U 1113/18

    Ansprüche des Nachbarn wegen Verletzung der Abstandsflächen

    bb) Aus dem Bauvorbescheid vom 10.03.2014 i.V.m. der Baugenehmigung vom 19.08.2014, jeweils in Gestalt der dazu ergangenen Widerspruchsbescheide, ergibt sich, dass die zuständige Bauaufsichtsbehörde die planungsrechtliche Zulässigkeit der Grenzbebauung festgestellt hat und darüber hinaus diese Bebauung, was für die Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 3 SächsBO nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts erforderlich ist, auch im Übrigen bauplanungsrechtlich zulässig ist (dazu vgl. SächsOVG, Beschluss vom 01.03.2005, 1 BS 24/05, Rdn. 9, juris).

    Dies ergibt sich zwanglos aus dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 3 SächsBO, der die Rechtsfolge, dass unter den dort genannten Voraussetzungen eine Abstandsfläche nicht erforderlich ist, unmittelbar anordnet und keinen behördlichen Umsetzungsakt verlangt (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 01.03.2005, 1 BS 24/05, Rdn. 9, juris, wo geprüft wird, ob die - nicht eingehaltene - Abstandsfläche wegen bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit der grenzständigen Errichtung des Gebäudes nach § 6 Abs. 1 Satz 3 SächsBO entbehrlich ist).

  • OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 585/09

    Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Bestandsschutz

    Denn das Gebrauchmachen von der Baugenehmigung erfolgt im Fall eines Drittwiderspruches auf eigenes Risiko (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1.3.2005, SächsVBl. 2005, 148).
  • OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 584/09

    Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Bestandsschutz

    Denn das Gebrauchmachen von der Baugenehmigung erfolgt im Fall eines Drittwiderspruchs auf eigenes Risiko (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1.3.2005, SächsVBl. 2005, 148).
  • OVG Sachsen, 11.04.2006 - 1 BS 321/05

    Baugenehmigung, Nutzungsuntersagung, Einstweilige Anordnung, Konkludente

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 1.3.2005, SächsVBl. 2005, 148) hat ein Nachbar nicht schon dann einen Anspruch auf Erlass einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung, wenn das Bauvorhaben formell illegal ist, sondern nur dann, wenn das nicht formell durch eine Baugenehmigung in seinem Bestand geschützte Vorhaben den Nachbarn in eigenen Rechten verletzt, dadurch zu einer spürbaren tatsächlichen Beeinträchtigung des Nachbarn führt und keine überwiegenden Gründe gegen den Erlass der Nutzungsuntersagung sprechen.
  • VG Leipzig, 06.12.2016 - 4 L 883/16

    Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus

    Sofern die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung bei überschlägiger Prüfung nicht sicher beurteilt werden kann, sind öffentliche und private Interessen umfassend gegeneinander abzuwägen (vgl. Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, $ 80a Rn. 30 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 1.3.2005, SächsVBl. 2005, 148).
  • VG Leipzig, 02.11.2016 - 4 L 700/16

    Baugenehmigung für Neubau von vier Einfamilienhäusern

    Sofern die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung bei überschlägiger Prüfung nicht sicher beurteilt werden kann, sind öffentliche und private Interessen umfassend gegeneinander abzuwägen (vgl. Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, $ 80a Rn. 30 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 1.3.2005, SächsVBl. 2005, 148).
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