Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5518
VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843 (https://dejure.org/2007,5518)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2007 - 1 BV 04.843 (https://dejure.org/2007,5518)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - 1 BV 04.843 (https://dejure.org/2007,5518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Rechte einer Gemeinde wegen eines positiven Baubescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens; Unzulässigkeit eines nicht privilegierten Außenbereichsvorhabens wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Begriff der ...

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7; ; BauGB § 36 Abs. 1 Satz 1; ; BayBO Art. 74 Abs. 1; ; BayBO Art. 75

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeindeklage gegen Außenbereichsvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 598 (Ls.)
  • BauR 2008, 654
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843
    Wie im Folgenden noch näher auszuführen ist, ist eine Verfestigung einer Splittersiedlung dann nicht "zu befürchten", d. h. nicht negativ zu beurteilen, wenn sich das geplante Gebäude dem vorhandenen Gebäudebestand deutlich unterordnet und das Vorhaben nicht aus anderen Gründen einer geordneten Siedlungsstruktur zuwiderläuft (BVerwG vom 3.6.1977 BVerwGE 54, 73 = BayVBl 1978, 215; vom 27.10.2004 BauR 2004, 702).

    Zu "befürchten" ist eine Verfestigung im Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB, wenn sie einer geordneten Siedlungsstruktur zuwiderläuft und damit städtebaulich unerwünscht ist (BVerwG vom 3.6.1977 a. a. O.), wenn, mit anderen Worten, in der Ausführung des Bauvorhabens ein Vorgang der Zersiedlung zu sehen ist (BVerwG vom 18.5.2000 NVwZ 2001, 1282/1283 = BauR 2001, 1560/1561).

    Die Grenzen des Bebauungszusammenhangs einer Splittersiedlung (BVerwG vom 3.6.1977 a. a. O.) sind analog den Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zu bestimmen.

  • VG München, 07.03.2002 - M 11 K 01.3100
    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843
    Mit Urteil vom 7. März 2002 verpflichtete das Verwaltungsgericht München den Beklagten, über den Vorbescheidsantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden (M 11 K 01.3100).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06

    Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843
    Hier ist anerkannt, dass der Nachbar in seinen Rechten verletzt wird, wenn sich wegen solcher Mängel nicht beurteilen lässt, ob das Vorhaben den zum Genehmigungsmaßstab gehörenden, nachbarschützenden Vorschriften entspricht (VGH BW vom 12.7.2007 BauR 2007, 1399; BayVGH vom 10.4.2006 - 1 ZB 04.3506 - Juris).
  • VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtliche Nachbarklage; Erlöschen der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843
    Hier ist anerkannt, dass der Nachbar in seinen Rechten verletzt wird, wenn sich wegen solcher Mängel nicht beurteilen lässt, ob das Vorhaben den zum Genehmigungsmaßstab gehörenden, nachbarschützenden Vorschriften entspricht (VGH BW vom 12.7.2007 BauR 2007, 1399; BayVGH vom 10.4.2006 - 1 ZB 04.3506 - Juris).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 13.97

    Außenbereich; Wohnhaus; dritte Wohnung; Splittersiedlung; Verfestigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843
    Ausnahmsweise ist die Verfestigung nicht negativ zu beurteilen, wenn die Splittersiedlung ein gewisses Gewicht hat und sich das Vorhaben sowie weitere gleich gelagerte Vorhaben der vorhandenen Bebauung deutlich unterordnen und deshalb keine weitergehende Zersiedlung des Außenbereichs bewirken (vgl. BVerwG vom 27.8.1998 NVwZ-RR 1999, 295/296).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843
    Nach diesem Maßstab liegen die der Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1483 westlich vorgelagerte unbebaute Fläche und das nördlich anschließende, dreiecksförmige unbebaute Grundstück Fl.Nr. 1484 noch innerhalb des Bebauungszusammenhangs; denn die - auf Höhe des zuletzt genannten Grundstücks in einer Mulde verlaufende - Straße "** **********" bildet eine Grenze, welche diese unbebauten Flächen noch als Teil des Bebauungszusammenhangs der Splittersiedlung erscheinen lässt (vgl. BVerwG vom 18.6.1997 NVwZ-RR 1998, 157).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 13.00

    Außenbereich; Nutzungsänderung; Splittersiedlung; Verfestigung; Nutzungsaufgabe;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843
    Zu "befürchten" ist eine Verfestigung im Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB, wenn sie einer geordneten Siedlungsstruktur zuwiderläuft und damit städtebaulich unerwünscht ist (BVerwG vom 3.6.1977 a. a. O.), wenn, mit anderen Worten, in der Ausführung des Bauvorhabens ein Vorgang der Zersiedlung zu sehen ist (BVerwG vom 18.5.2000 NVwZ 2001, 1282/1283 = BauR 2001, 1560/1561).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843
    Ob zudem Bedenken wegen der straßenmäßigen Erschließung bestehen, weil der für die Bebauung vorgesehene Teil des Grundstücks Fl.Nr. 1478 alt von der Straße "** **********" aus gesehen "in dritter Reihe" liegt und sich die Klägerin eine über ihr Grundstück Fl.Nr. 1478/4 führende Erschließung von Westen her bei einem nicht privilegierten Außenbereichsvorhaben nicht aufdrängen lassen muss (vgl. BVerwG vom 7.2.1986 BVerwGE 74, 19/27 = NVwZ 1986, 917), kann somit offen bleiben.
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843
    Das Vorhaben muss sich insbesondere hinsichtlich der Nutzungsart und des Nutzungsmaßes in die Eigenart der Splittersiedlung einfügen (vgl. BVerwG vom 22.6.1990 NVwZ 1991, 64 [Rückgriff auf § 34 Abs. 1 BauGB bei der Bestimmung des in einer Splittersiedlung zulässigen Nutzungsmaßes]).
  • BVerwG, 12.12.1972 - IV B 150.72

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Weitere Zersiedelung bei bereits

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843
    Das Hinzutreten weiterer Gebäude zu einer Splittersiedlung stellt aber nicht stets eine weitere Zersiedlung dar (BVerwG vom 12.12.1972 BRS 25 Nr. 76).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16

    Abwehrrecht einer Gemeinde gegen nicht ausreichend bestimmtes Bauvorhaben

    Das Recht zur Abwehr planwidriger Bauvorhaben schließt den Anspruch der Gemeinde darauf ein, dass das Bauvorhaben hinsichtlich der für die bauplanungsrechtliche Prüfung relevanten Merkmale ausreichend bestimmt ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 10. Dezember 2007 - 1 BV 04.843 -, juris Rn. 26).

    Lässt sich wegen Bestimmtheitsmängeln der Baugenehmigung nicht beurteilen, ob das Vorhaben den bauplanungsrechtlichen Vorschriften entspricht, wird die Gemeinde dadurch in ihrer Planungshoheit verletzt (vgl. BayVGH, Urteil vom 10. Dezember 2007 - 1 BV 04.843 -, juris Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Der Nachbar kann aber auch gerade dadurch in seinen Rechten verletzt sein, dass der Bauvorbescheid das durch die Voranfrage vorgegebene Prüfungsprogramm - hier das einer Bebauungsgenehmigung - nur defizitär abarbeitet und dabei nachbarrechtliche Konflikte zu Unrecht ausblendet, etwa eine zur Beurteilung erforderliche Immissionsprognose nicht einholt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 11.7.2002 - 10 A 5372/99 -, BauR 2003, 232; Urt. v. 20.2.2004 - 10 A 558/02 -, NVwZ-RR 2004, 558; vgl. Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006, § 74 Rdnr. 7; ferner VGH München, Urt. v. 10.12.2007 - 1 BV 04.843 -, BayVBl. 2008, 376).
  • VG Neustadt, 07.11.2016 - 4 L 853/16

    Moschee im besonderen Wohngebiet - Planungshoheit der Gemeinde

    Sind der Bauschein und die genehmigten Bauvorlagen insoweit so unbestimmt, dass bei der Ausführung des Bauvorhabens eine Verletzung der planungsrechtlichen Vorgaben der Gemeinde nicht auszuschließen ist, so verletzt die Baugenehmigung ihre Planungshoheit und ist auf entsprechenden Rechtsbehelf hin aufzuheben (vgl. BayVGH, Urteil vom 10. Dezember 2007 - 1 BV 04.843 -, BauR 2008, 654).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht