Rechtsprechung
ArbG Herne, 05.06.2002 - 1 BV 1/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes von seiner beruflichen Tätigkeit; Begriff des Arbeitnehmers ; Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber ; Konstitutive Merkmale der Betriebszugehörigkeit ; Ttatsächliche Eingliederung in die Betriebsorganisation ; Einbeziehung der ...
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 5, § 7 Satz 2, § 9, § 38 Abs. 1; AÜG § 14
Keine Einbeziehung von Leiharbeitnehmern bei der für die Freistellung eines Betriebsratsmitglieds maßgeblichen Arbeitnehmerzahl - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- boeckler.de , S. 125 (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 05.06.2002 - 1 BV 1/02
- LAG Hamm, 15.11.2002 - 10 TaBV 92/02
- BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03
Papierfundstellen
- DB 2002, 1782
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 21/88
Ermittlung der für die Größe des Betriebsrats maßgebenden Belegschaftsstärke nur …
Auszug aus ArbG Herne, 05.06.2002 - 1 BV 1/02
BAG v. 28.11.1977, DB 1978 S. 456 = AP Nr. 2 zu § 8 BetrVG 1972, v. 18.1.1989, DB 1989 S. 1420 = AP Nr. 1 zu § 9 BetrVG 1972, v. 22.3.2000, DB 2000 S. 2330 = AP Nr. 8 zu § 14 AÜG.BAG v. 18.1.1989, a.a.O. (Fn. 2).
- BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus ArbG Herne, 05.06.2002 - 1 BV 1/02
BAG v. 28.11.1977, DB 1978 S. 456 = AP Nr. 2 zu § 8 BetrVG 1972, v. 18.1.1989, DB 1989 S. 1420 = AP Nr. 1 zu § 9 BetrVG 1972, v. 22.3.2000, DB 2000 S. 2330 = AP Nr. 8 zu § 14 AÜG. - BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 38/92
Rechte des Betriebsrats im Entleiherbetrieb für Leiharbeitnehmer
Auszug aus ArbG Herne, 05.06.2002 - 1 BV 1/02
So BAG v. 15.12.1992, DB 1993 S. 888 = AP Nr. 7 zu § 14 AÜG; vgl. auch BAG v. 19.6.2001, DB 2001 S. 2301. - BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00
Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern
Auszug aus ArbG Herne, 05.06.2002 - 1 BV 1/02
So BAG v. 15.12.1992, DB 1993 S. 888 = AP Nr. 7 zu § 14 AÜG; vgl. auch BAG v. 19.6.2001, DB 2001 S. 2301.
- LAG Hamm, 15.11.2002 - 10 TaBV 92/02
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Freistellung von …
Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 05.06.2002 - 1 BV 1/02 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 05.06.2002 - 1 BV 1/02 - abzuändern und dem Arbeitgeber aufzugeben, ein Betriebsratsmitglied von der beruflichen Tätigkeit ab sofort freizustellen.
- ArbG Berlin, 11.09.2002 - 7 BV 14772/02
Anfechtung einer Betriebsratswahl und Feststellung der Nichtigkeit; Bestimmung …
Nach einer anfangs vorherrschenden Auffassung finden bei der Bestimmung der Betriebsratsgröße nach § 9 BetrVG Leiharbeitnehmer auch dann keine Berücksichtigung, wenn sie nach § 7 S. 2 BetrVG wahlberechtigt sind und "in der Regel" beschäftigt werden (so ArbG Düsseldorf [10.07.2002] - 4 BV 37/02, S. 10 - nicht rechtskr., unveröff.; ArbG Herne [05.06.2002] - 1 BV 1/02 - nicht rechtskr., unveröff.; (im Zusammenhang mit § 38 BetrVG ); Franke, NJW 02, 656; Hanau, RdA 01, 65 (68); Konzen, RdA 01, 76 (83); Lindemann/Simon, NZA 2002, 365 ff.; Löwisch, BB 01, 1734 (1737);… Löwisch/Kaiser, BetrVG, 5. Aufl. [2002], § 1 Rn. 7; Maschmann, DB 01, 2446 (2448); Schiefer/Körte, NZA 2002, 57 (59); offenlassend nunmehr Hanau, NJW 01, 2513 (2515)) - Schlagwort: Mitwählen, aber nicht Mitzählen (so die Formulierung von Hanau, RdA 01, 65 (68)).Im Hinblick auf Leiharbeitnehmer ist aber kein nennenswerter Aufgabenzuwachs des Betriebsrats - sieht man von der Wahlberechtigung selbst ab - ersichtlich (vgl. schon ArbG Herne [05.06.2002] - 1 BV 1/02 -, S. 9 f. (nicht rechtskr.; unveröff.)).
Rechtsprechung
ArbG Siegburg, 23.07.2002 - 1 BV 1/02 |
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 23.07.2002 - 1 BV 1/02
- LAG Köln, 08.01.2003 - 7 TaBV 57/02
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 08.01.2003 - 7 TaBV 57/02
Betriebsratswahl; Anfechtung; Wählbarkeit; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Die Beschwerden der Beteiligten zu 2. bis 9. und der Beteiligten zu 10. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 23.07.2002 in Sachen 1 BV 1/02 werden - nach Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist seitens der Beteiligten zu 2. bis 9. - zurückgewiesen.
Rechtsprechung
ArbG Ulm, 12.12.2002 - 1 BV 1/02 |
Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 12.12.2002 - 1 BV 1/02
- LAG Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 15 TaBV 1/03
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 15 TaBV 1/03
Auslegung des Antrags zur Zustimmung zu einer beabsichtigten außerordentlichen …
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm vom 12. Dezember 2002 - Az.: 1 BV 1/02 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm vom 12. Dezember 2002 - Az.: 1 BV 1/02 - abzuändern und die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung der Beklagten Ziffer 3 zu ersetzen.
Rechtsprechung
ArbG Lörrach, 27.05.2002 - 1 BV 1/02 |
Verfahrensgang
- ArbG Lörrach, 27.05.2002 - 1 BV 1/02
- LAG Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 9 TaBV 3/02
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 9 TaBV 3/02
Besetzung der Einigungsstelle durch das Arbeitsgericht - Bestimmung des …
Die Beschwerde des Antragstellers/Beteiligter zu Ziff.1/Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lörrach vom 27.05.2002 - AZ: 1 BV 1/02 - wird zurückgewiesen.Der Beschluss des Arbeitsgerichts Lörrach vom 27.05.2002 - AZ: 1 BV 1/2002 -.
1 BV 1/2002 - aufgehoben werden sollte:.
Rechtsprechung
ArbG Karlsruhe, 18.10.2002 - 1 BV 1/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Anfechtung einer Betriebsratswahl bei der Wahl mehrerer Betriebsräte für jeweils unselbstständige Betriebsteile in einem einheitlichen Betrieb unter Verkennung des Betriebsbegriffs; Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Definition des Betriebs und des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98
Übergangsmandat des Betriebsrats
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.10.2002 - 1 BV 1/02
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Anfechtung einer Betriebsratswahl mit dem Argument, daß in einem einheitlichen Betrieb unter Verkennung des Betriebsbegriffs mehrere Betriebsräte für jeweils unselbständige Betriebsteile gewählt worden sind nur zulässig, wenn die Wahl aller Betriebsräte angefochten werden (BAG, Beschluß vom 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 = NZA 2000, 1350 ff. = DB 2000 2482 ff., BAG Beschluß vom 07. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 = AP BetrVG 1972, § 19 Nr. 15).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 8; BAG Beschluß vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 = NZA 2000, 1350 ff. = DB 2000, 2482 ff.) ist von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefaßt, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.
- BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88
Betriebsratswahl
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.10.2002 - 1 BV 1/02
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Anfechtung einer Betriebsratswahl mit dem Argument, daß in einem einheitlichen Betrieb unter Verkennung des Betriebsbegriffs mehrere Betriebsräte für jeweils unselbständige Betriebsteile gewählt worden sind nur zulässig, wenn die Wahl aller Betriebsräte angefochten werden (BAG, Beschluß vom 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 = NZA 2000, 1350 ff. = DB 2000 2482 ff., BAG Beschluß vom 07. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 = AP BetrVG 1972, § 19 Nr. 15). - BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 10/95
Gemeinschaftlicher Betrieb mehrerer Unternehmen
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.10.2002 - 1 BV 1/02
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 8; BAG Beschluß vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 = NZA 2000, 1350 ff. = DB 2000, 2482 ff.) ist von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefaßt, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.
- BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96
Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.10.2002 - 1 BV 1/02
Besteht eine Personenidentität bei der institutionellen Leitung, so läßt dies regelmäßig den Schluß zu, daß zumindest eine konkludente Führungsvereinbarung vorliegt (BAG vom 03. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 = AP Nr. 24 zu § 1 AÜG; LAG München 3. August 1999 - 8 TaBV 67/98 unter 3.1 der Gründe). - LAG München, 03.08.1999 - 8 TaBV 67/98
Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.10.2002 - 1 BV 1/02
Besteht eine Personenidentität bei der institutionellen Leitung, so läßt dies regelmäßig den Schluß zu, daß zumindest eine konkludente Führungsvereinbarung vorliegt (BAG vom 03. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 = AP Nr. 24 zu § 1 AÜG; LAG München 3. August 1999 - 8 TaBV 67/98 unter 3.1 der Gründe). - BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 26/94
Zuordnung von Gastschwestern zum Krankenhausbetrieb
Auszug aus ArbG Karlsruhe, 18.10.2002 - 1 BV 1/02
Danach ist ein Betrieb die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (vgl. BAG, Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 26/94 = AP BetrVG 1972 § 5 Rotes Kreuz Nr. 3 m.w.N.).
- ArbG Köln, 06.04.2010 - 1 BVGa 21/10
Einstweilige Verfügung bei laufenden Betriebsratswahlen
Die von den Antragstellern in der Antragschrift zitierten Erwägungen des Arbeitsgerichts Karlsruhe im Beschluss vom 18.10.2002 (Az.: - 1 BV 1/02 -, veröffentlicht in juris ) kommen im Streitfall nicht zum Tragen.