Rechtsprechung
ArbG Offenbach, 23.01.2006 - 1 BV 13/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 23.01.2006 - 1 BV 13/05
- LAG Hessen, 31.08.2006 - 9 TaBV 16/06
- BAG, 14.02.2007 - 7 ABN 87/06
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 31.08.2006 - 9 TaBV 16/06
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften - …
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 7) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 23. Januar 2006 - 1 BV 13/05 - abgeändert.2006 - 1 BV 13/05 - zurückgewiesen, weil keine Wahlanfechtungsgründe vorlägen.
2006 - 1 BV 13/05 - die Wahl des Betriebsrats in F, I, G, C und E vom 14. und 15. April 2005 für rechtsungültig zu erklären.
Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 01.06.2005 - 1 BV 13/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 01.06.2005 - 1 BV 13/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 6 TaBV 36/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 6 TaBV 36/05
Betriebsänderung
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen/Rhein vom 01.06.2005 - AZ: 1 BV 13/05 - wird zurückgewiesen.Der Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 01.06.05 - AZ: 1 BV 13/05 - wird aufgehoben.
Rechtsprechung
ArbG Paderborn, 09.06.2005 - 1 BV 13/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 09.06.2005 - 1 BV 13/05
- LAG Hamm, 17.11.2006 - 13 TaBV 137/05
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 17.11.2006 - 13 TaBV 137/05
Betrieb; Betriebsbegriff; gemeinsamer Betrieb; zwei Unternehmen; Unternehmen
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 09.06.2005 - 1 BV 13/05 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 09.06.2005 - 1 BV 13/05 - abzuändern und festzustellen, dass die Arbeitgeberinnen zu 2) und 3) an der W1xxxxxxxxxx S1xxxx 12 in P1xxxxxxx einen gemeinsamen Betrieb führen.