Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 25.04.2007 - 1 BV 22/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 25.04.2007 - 1 BV 22/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2007 - 3 TaBV 41/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2007 - 3 TaBV 41/07
Zum Verhältnis des amtierenden Betriebsrats zum neugewählten Betriebsrat bei …
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25.04.2007 - Az: 1 BV 22/07 - wird zurückgewiesen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes des vorliegenden Beschlussverfahrens wird in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den tatbestandlichen Teil des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 25.04.2007 - 1 BV 22/07 - (dort S. 2 ff. unter Ziffer 1. = Bl. 28 ff. d.A.).
Gegen den ihr am 14.05.2007 zugestellten Beschluss vom 25.04.2007 - 1 BV 22/07 - hat die Beteiligte zu 2 am 12.06.2007 Beschwerde eingelegt und diese am 16.7.2007 (Montag) mit dem Schriftsatz vom 16.7.2007 begründet.
auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25.04.2007 (- 1 BV 22/07 -) aufzuheben und den Antrag des Beteiligten zu 1 zurückzuweisen.