Weitere Entscheidung unten: ArbG Kaiserslautern, 11.11.2009

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   ArbG Rostock, 04.05.2010 - 1 BV 49/09   

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https://dejure.org/2010,34312
ArbG Rostock, 04.05.2010 - 1 BV 49/09 (https://dejure.org/2010,34312)
ArbG Rostock, Entscheidung vom 04.05.2010 - 1 BV 49/09 (https://dejure.org/2010,34312)
ArbG Rostock, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 1 BV 49/09 (https://dejure.org/2010,34312)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 86/11

    Versetzung und Auswahlverfahren nach TV Ratio DTKS

    Das Arbeitsgericht Rostock wies den Antrag der Beklagten, die Zustimmung des Betriebsrats zu den Versetzungen zu ersetzen, mit Beschluss vom 4. Mai 2010 ab (- 1 BV 49/09 -) .
  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

    Das Arbeitsgericht Rostock wies den Antrag der Beklagten, die Zustimmung des Betriebsrats zu den Versetzungen zu ersetzen, mit Beschluss vom 4. Mai 2010 ab (- 1 BV 49/09 -) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2011 - 2 TaBV 8/10

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Versetzung wegen unterbliebenem

    Dem Verfahren liegt ausweislich des Beschlusses des Arbeitsgerichts Rostock vom 04. Mai 2010 - 1 BV 49/09 - folgender Sachverhalt zugrunde:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Rostock vom 04.05.2010 - 1 BV 49/09 - abzuändern und nach den Schlussanträgen der Beschwerdeführerin in der I. Instanz zu entscheiden.

  • LAG Köln, 19.11.2010 - 10 Sa 705/10

    Anspruch der Gewerkschaft auf Beteiligung der paritätischen Auswahlkommission bei

    Dementsprechend hat das Arbeitsgericht Rostock (Beschluss vom 04.05.2010 - 1 BV 49/09 -, siehe Bl. 668 d. A.) zutreffend darauf hingewiesen, dass die Arbeitsplätze in der Arbeitsstätte B S nicht allein deshalb ungleich gegenüber den Arbeitsplätzen in den anderen Standorten sind, weil dort das Mobilfunknetz betreut wird.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2011 - 5 Sa 259/10

    Anwendbarkeit des TV Ratio auf eine Umstrukturierungsmaßnahme im Konzern der

    Das von der Beklagten zur Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung eingeleitete Beschlussverfahren, in dem die Beklagte auch den Feststellungsantrag nach § 100 Absatz 3 BetrVG gestellt hatte, war erstinstanzlich ohne Erfolg geblieben (Arbeitsgericht Rostock, Beschluss vom 4. Mai 2010 - 1 BV 49/09 -).
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Rechtsprechung
   ArbG Kaiserslautern, 11.11.2009 - 1 BV 49/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,48239
ArbG Kaiserslautern, 11.11.2009 - 1 BV 49/09 (https://dejure.org/2009,48239)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 11.11.2009 - 1 BV 49/09 (https://dejure.org/2009,48239)
ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 11. November 2009 - 1 BV 49/09 (https://dejure.org/2009,48239)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2010 - 3 TaBV 48/09

    Kosten einer Betriebsversammlung - Stehtische - Beurteilungsspielraum des

    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11.11.2009 - 1 BV 49/09 - wird zurückgewiesen.

    Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird analog § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den tatbestandlichen Teil des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 11.11.2009 - 1 BV 49/09 - (dort unter Ziffer I. = S. 2 ff. = Bl. 35 ff. d.A.).

    Gegen den ihr am 19.11.2009 zugestellten Beschluss vom 11.11.2009 - 1 BV 49/09 - hat die Arbeitgeberin am 14.12.2009 Beschwerde eingelegt und diese am 19.01.2010 mit dem Schriftsatz vom 19.01.2010 begründet.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11.11.2009 - 1 BV 49/09 - aufzuheben und den Antrag abzuweisen.

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