Rechtsprechung
ArbG Bochum, 07.04.2006 - 1 BV 6/06 |
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 07.04.2006 - 1 BV 6/06
- LAG Hamm, 03.11.2006 - 10 TaBV 42/06
- LAG Hamm, 07.01.2007 - 19 Sa 739/06
- BAG, 28.03.2007 - 7 ABN 91/06
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamm, 03.11.2006 - 10 TaBV 42/06
Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung im …
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 07.04.2006 - 1 BV 6/06 abgeändert."Der Antragsgegner wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 1 BV 6/06 in der Produktion im nichttaktgebundenen Bereich (als Beispiel Rohbau, Werkslogistik) weiterbeschäftigt und wird vergütet, wie ein Facharbeiter Energieelektroniker.".
den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 07.04.2006 - 1 BV 6/06 - abzuändern und das am 01.02.2006 begründete Arbeitsverhältnis mit dem Beteiligten zu 2. aufzulösen.
- LAG Hamm, 07.01.2007 - 19 Sa 739/06
Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung im …
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 07.04.2006 - 1 BV 6/06 abgeändert."Der Antragsgegner wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 1 BV 6/06 in der Produktion im nichttaktgebundenen Bereich (als Beispiel Rohbau, Werkslogistik) weiterbeschäftigt und wird vergütet, wie ein Facharbeiter Energieelektroniker.".
den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 07.04.2006 - 1 BV 6/06 - abzuändern und das am 01.02.2006 begründete Arbeitsverhältnis mit dem Beteiligten zu 2. aufzulösen.
- LAG Hamm, 01.12.2006 - 13 TaBV 50/06
Übernahme; Auszubildender; Unzumutbarkeit; Weiterbeschäftigung; Auflösung; …
Mit Ausnahme der Beteiligten G2xxxxx und einem weiteren Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, N2xxxxxxx (ArbG Bochum - 1 BV 6/06 = LAG Hamm 10 TaBV 42/06), wurden alle anderen 38 Auszubildenden, die seit Beginn des Jahres 2006 ihre Abschlussprüfung bestanden hatten, als Leiharbeitnehmer aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit der Firma A7xxxx P4xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx beschäftigt.
Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 24.04.2006 - 1 BV 6/06 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 24.04.2006 - 1 BV 6/06
- LAG Hessen, 08.03.2007 - 5 TaBV 102/06
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 08.03.2007 - 5 TaBV 102/06
Mitbestimmungsrecht - Umlaufplan
zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. April 2006 - 1 BV 6/06 - wird zurückgewiesen.Mit am 24.04.2006 verkündetem Beschluss hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main - 1 BV 6/06 - der Arbeitgeberin untersagt, die von ihr monatlich geplanten Umläufe Kabine Kurzstrecke zu veröffentlichen und insbesondere zum Request freizugeben, solange nicht die Zustimmung der Personalvertretung vorliegt oder ersetzt wurde.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24.04.2006 - 1 BV 6/06 - abzuändern und den Antrag der Personalvertretung zurückzuweisen.