Rechtsprechung
ArbG Bochum, 22.02.2007 - 1 BVGa 1/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 22.02.2007 - 1 BVGa 1/07
- LAG Hamm, 31.05.2007 - 10 Ta 163/07
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 31.05.2007 - 10 Ta 163/07
Gegenstandswert im Beschlussverfahren Mitbestimmung des Betriebsrats, …
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 22.02.2007 - 1 BVGa 1/07 - abgeändert.In dem zugrunde liegenden Ausgangsverfahren - 1 BVGa 1/07 Arbeitsgericht Bochum - schlossen die Beteiligten im Anhörungstermin vom 26.01.2007 ebenfalls einen Vergleich, wonach die Arbeitgeberin sich verpflichtete, den Betriebsrat in Eilfällen unverzüglich über die Dauer und den Grund der Dienstplanänderung sowie über die Person der einsatzbereiten Ersatzkraft zu informieren.
Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 17.01.2007 - 1 BVGa 1/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 17.01.2007 - 1 BVGa 1/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 3 TaBVGa 1/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 3 TaBVGa 1/07
Betriebsrat: Aktivlegitimation bei Betriebsinhaberwechsel; Zusammenfassung und …
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 (= Arbeitgeberin) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 17.01.2007 - Az. 1 BVGa 1/07 - wird zurückgewiesen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird in analoger Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den tatbestandlichen Teil des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 17.01.2007 - 1 BVGa 1/07 - (dort S. 2 ff. = Bl. 32 ff. d.A.).
Nach näherer Maßgabe des vorbezeichneten Beschlusses (= Tenor - 1 BVGa 1/07 - = Bl. 32 d.A.) hat das Arbeitsgericht der Beteiligten zu 2 untersagt, ohne Zustimmung des Antragstellers den Beginn der täglichen Arbeitszeit für die Arbeitnehmer der Produktion zu verlegen und die bestehende Gleitzeitregelung zu beseitigen.
Gegen den ihr am 14.02.2007 zugestellten Beschluss vom 17.01.2007 - 1 BVGa 1/07 - hat die Beteiligte zu 2 am 12.03.2007 Beschwerde eingelegt und diese am 11.04.2007 mit dem Schriftsatz vom 10.04.2007 begründet.