Rechtsprechung
ArbG Gelsenkirchen, 21.02.2008 - 1 BVGa 1/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 21.02.2008 - 1 BVGa 1/08
- LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08
Beschlussverfahren; Unterlassung der Anwendung eines Punktesystems bei der …
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 21.02.2008 - 1 BVGa 1/08 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 21.02.2008 - 1 BVGa 1/08 - abzuändern und der Arbeitgeberin zu untersagen, ohne Zustimmung des Betriebsrats oder eine die Zustimmung ersetzende Entscheidung der Einigungsstelle bei Beendigungs- und Änderungskündigungen Punktesysteme anzuwenden, nach denen die Sozialauswahl der zu kündigenden Beschäftigten vorgenommen wird, weiterhin der Arbeitgeberin für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen ihre Verpflichtung aus Ziff. 1 ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000,00 EUR anzudrohen.
Rechtsprechung
ArbG Paderborn, 11.03.2008 - 1 BVGa 1/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 11.03.2008 - 1 BVGa 1/08
- LAG Hamm, 26.05.2008 - 13 Ta 260/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 06.02.2009 - 13 TaBV 138/08
Betriebsrat; Auflösung; Ausschluss; Betriebsratsmitglied; grobe Pflichtverletzung
Daraufhin begehrte der Betriebsrat am 14.02.2008 per einstweiliger Verfügung (Arbeitsgericht Paderborn - 1 BVGa 1/08) u. a. den uneingeschränkten Zugang seiner Mitglieder zum Betrieb.Was den Schikanevorwurf der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates in der mündlichen Anhörung am 19.02.2008 (Arbeitsgericht Paderborn - 1 BVGa 1/08) angeht, kommt dieser von vornherein nicht in Betracht, um eine grobe Pflichtverletzung zu begründen.
- LAG Hamm, 26.05.2008 - 13 Ta 260/08
Gegenstandswert; Streitwert; einstweilige Verfügung; Zugang; Betrieb; …
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 11.03.2008 - 1 BVGa 1/08 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.