Rechtsprechung
ArbG Hagen, 25.08.2009 - 1 BVGa 4/05 |
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 25.08.2009 - 1 BVGa 4/05
- LAG Hamm, 03.02.2010 - 10 Ta 537/09
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 03.02.2010 - 10 Ta 537/09
Unbegründeter Ordnungsgeldantrag des Betriebsrats zur Vollstreckung einer …
Die sofortige Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 25.08.2009 - 1 BVGa 4/05 - wird zurückgewiesen.Im Anhörungstermin vor dem Arbeitsgericht Hagen vom 02.09.2005 - 1 BVGa 4/05 - schlossen die Beteiligten daraufhin folgenden Vergleich:.
Der Betriebsrat hat beantragt, die Arbeitgeberin für insgesamt 133 Fälle der Zuwiderhandlung gegen die sich aus Ziffer 1. des gerichtlichen Vergleichs vom 02.09.2005 (AZ: 1 BVGa 4/05) ergebenden Verpflichtung Ordnungsgelder in Höhe von 266.000,00 EUR zu zahlen.
Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 25.08.2009 - 1 BVGa 4/05 - abzuändern und der Arbeitgeberin aufzugeben, für insgesamt 133 Fälle der Zuwiderhandlung gegen die sich aus Ziffer 1. des gerichtlichen Vergleichs vom 02.09.2005 - 1 BVGa 4/05 - ergebenden Verpflichtung Ordnungsgelder in Höhe von 266.000,00 EUR zu zahlen.
Zwar verfügt der Betriebsrat über einen rechtskräftigen Titel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, nämlich den beim Arbeitsgericht Hagen am 02.09.2005 abgeschlossenen Vergleich - 1 BVGa 4/05 - .
Rechtsprechung
ArbG Trier, 15.04.2005 - 1 BVGa 4/05 |
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 15.04.2005 - 1 BVGa 4/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 4 TaBV 33/05