Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 22.11.2002 - 1 Bf 214/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12832
OVG Hamburg, 22.11.2002 - 1 Bf 214/00 (https://dejure.org/2002,12832)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22.11.2002 - 1 Bf 214/00 (https://dejure.org/2002,12832)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22. November 2002 - 1 Bf 214/00 (https://dejure.org/2002,12832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung eines Wohnnutzungsgebotes ; Vereinbarung einer Vertragsstrafe ; Anwendbarkeit der §§ 339 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf öffentlich-rechtliche Verträge; Herabsetzung im Wege der richterlichen Angemessenheitskontrolle ; Erreichung des Vollstreckungszweckes ...

  • Judicialis

    BGB § 343; ; HmbVwVfG § 59; ; HmbVwVfG § 62; ; HmbVwVfG § 26 Abs. 1 c; ; HmbVwVfG § 44 Abs. 1 Abs. 2 Nr. 4; ; WohnungspflegeG § 14 Abs. 1 S. 2; ; WohnungspflegeG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Hamburg, 28.02.1995 - 7 VG 702/95
    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2002 - 1 Bf 214/00
    Den von den Beklagten gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung ihres gegen diesen für sofort vollziehbar erklärten Bescheid eingelegten Widerspruches wieder herzustellen, lehnte das Verwaltungsgericht Hamburg - 7 VG 702/95 - mit Beschluss vom 28. Februar 1995 ab.

    Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 26. April 1995 - OVG Bs V 45/95 - die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 28. Februar 1995 - 7 VG 702/95 - zurückgewiesen, mit dem dieses es abgelehnt hatte, die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Beklagten gegen das Wohnnutzungsgebot der Klägerin vom 26. November 1994 wiederherzustellen.

  • RG, 16.11.1906 - VII 77/06

    72. Vertragsstrafe; richterliche Herabsetzung.

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2002 - 1 Bf 214/00
    Das Reichsgericht (RGZ 64, 291, 294) hat aus der Entstehungsgeschichte des § 343 BGB zutreffend abgeleitet, dass die Entscheidung im richterlichen Ermessen steht, welche Umstände der Prüfung der Angemessenheit der Vertragsstrafe zugrunde zu legen sind.
  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG,

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2002 - 1 Bf 214/00
    Nach § 62 Satz 2 HmbVwVfG sind auch die Bestimmungen über die Vertragsstrafe nach den §§ 339 ff BGB auf öffentlich-rechtliche Verträge anwendbar (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Vertragsstrafen BVerwGE 98, 58-77).
  • OVG Hamburg, 09.11.1995 - Bf II 13/93
    Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2002 - 1 Bf 214/00
    Selbst wenn man die Anwendbarkeit dieser Vorschriften dahin einschränkt, dass die Vertragsstrafe nur einen einem Beugemittel der Verwaltungsvollstreckung vergleichbaren Zweck haben darf (ebenfalls offengelassen von OVG Hamburg, Urt. v. 9.11.1995 - OVG Bf II 13/93 -), ist die hier vereinbarte Regelung unbedenklich.
  • OVG Hamburg, 19.03.2008 - 2 Bf 192/05

    Zur Schriftform für einen öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag -

    Selbst wenn die vom Beklagten übernommene Verpflichtung, auf dem Grundstück A-Straße 2 bis zum Jahresbeginn 2002 mit der Errichtung eines Gebäudes zu beginnen und dieses bis zum Jahresbeginn 2004 fertig zu stellen, unter Wahrung der Anforderungen und Grenzen des § 176 BauGB Gegenstand einer öffentlich-rechtlichen Vergleichsvereinbarung sein konnte und die Verpflichtung dem Grunde nach mit dem Versprechen einer Vertragsstrafe als Zwangsmittel - und nicht etwa eines pauschalierten Schadenersatzes - verbunden werden durfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.3.1995, BVerwGE 98, 58, 62 zum Wohnungsrecht; OVG Hamburg, Urt. v. 9.11.1995, Bf II 13/93 zum Baurecht und Urt. v. 22.11.2002, NordÖR 2003, 492 ff. zum Wohnungsrecht), wären hier jedenfalls die Einzelheiten der Vertragsstrafe rechtlichen Bedenken hinsichtlich ihrer Angemessenheit (vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 6.3.1986, BVerwGE 74, 78, 83) ausgesetzt gewesen.
  • VG Freiburg, 14.08.2020 - 5 K 6205/18

    Kein einseitiges Versprechen einer Vertragsstrafe bei Nichtbebauung

    Im Übrigen folgt die Annahme eines unzulässigen einseitigen Strafversprechens bereits aus § 62 Satz 2 VwVfG BW, wonach die Vorschriften des BGB, insbesondere die über eine Vertragsstrafe (§§ 336 ff. BGB), entsprechend anwendbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.1995 - 8 C 32.93 - juris Rn. 20; Urteil vom 06.03.1986 - 2 C 41.85 - juris Rn. 23; OVG Hamburg, Urteil vom 22.11.2002 - 1 Bf 214/00 - juris Rn. 34; Bonk/Neumann in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 62 Rn. 53; Ramsauer/Tegethoff in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 62 Rn. 20 jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht