Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9941
OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06 (https://dejure.org/2007,9941)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2007 - 1 Bf 24/06 (https://dejure.org/2007,9941)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2007 - 1 Bf 24/06 (https://dejure.org/2007,9941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Stundenreduzierung für schwerbehinderte Lehrkräfte - Altersteilzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines schwerbehinderten Studienrates auf Gewährung einer höheren Stundenermäßigung; Gleichbehandlungsanspruch schwerbehinderter Lehrer in Teilzeit; Grundsatz der Entgeltgleichheit von Mann und Frau

  • Judicialis

    LehrArbzVO § 4; ; LehrArbzVO § 5; ; HmbGGbM § 1; ; HmbGGbM § 6; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GleichbehandlungsG § 1; ; GleichbehandlungsG § 2; ; GleichbehandlungsG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04

    Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -,

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06
    Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter und das mit ihm verbundene Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts ist zugleich in den grundlegenden allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften verankert (vgl. EuGH, Urteile vom 6.4.2000, Slg. 2000 I S. 2447 - vom 28.1.1992, Slg. 1992 II S. 35 und vom 30.4.1996, Slg. 1996 I S. 2143/2165 m.w.Nachw.; BVerfGE 97, 35/43; BVerfG, Urt. vom 30.1.2002, NJW 2002, 1256; BVerwG, Urteile vom 23.6.2005, BVerwGE 124, 11 - juris Rn 26 - . und vom 28.11.2002, BVerwGE 11, 219 - juris Rn 42 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt vom 23.6.2005 a.a.O. - juris Rn 27 - vgl. auch HmbOVG, Urt. vom 20.9.2002 - 1 Bf 159/01 - ) hat entschieden, dass es sich bei der in Bremen älteren Lehrern gewährten Pflichtstundenermäßigung wie auch der dort für behinderte Lehrkräfte vorgesehenen Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung nicht um eine Regelung der Arbeitszeit, sondern wie bei der Bewilligung von Anrechnungsstunden um eine Ausgestaltung der Dienstleistungsverpflichtung handelt.

  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06
    Das Diskriminierungsverbot kann auch dann berührt sein, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung im Ergebnis überwiegend Angehörige eines Geschlechts, etwa Frauen, betrifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen Mann und Frau zurückzuführen ist (vgl. BVerfG, Urt. vom 30.1.2002, NJW 2002, 1256; BVerwG, Urt. vom 28.11.2002, BVerwGE 111, 219 - juris Rn 42 -).

    Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter und das mit ihm verbundene Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts ist zugleich in den grundlegenden allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften verankert (vgl. EuGH, Urteile vom 6.4.2000, Slg. 2000 I S. 2447 - vom 28.1.1992, Slg. 1992 II S. 35 und vom 30.4.1996, Slg. 1996 I S. 2143/2165 m.w.Nachw.; BVerfGE 97, 35/43; BVerfG, Urt. vom 30.1.2002, NJW 2002, 1256; BVerwG, Urteile vom 23.6.2005, BVerwGE 124, 11 - juris Rn 26 - . und vom 28.11.2002, BVerwGE 11, 219 - juris Rn 42 -).

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06
    Insoweit kommt dem Verordnungsgeber ein je nach dem Ausmaß der Grundrechtsbeeinträchtigung und der Sachgesetzlichkeiten unterschiedlich weiter Spielraum für sein Rechtsetzungsermessen zu (vgl. BVerfGE 2, 266/281).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06
    Auch wenn Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG objektiv-rechtliche Schutz- und Förderpflichten des Staates entnommen werden (vgl. BVerwG, Beschl. vom 14.8.1997, Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 123; BVerfG, Beschl. vom 8.10.1997, BVerfGE 96, 288 - juris Rn 68 ff - ), verlangen diese nicht, Einschränkungen in der Freizeitgestaltung durch eine individuelle Verringerung der Arbeitsaufgaben zu kompensieren.
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06
    Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter und das mit ihm verbundene Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts ist zugleich in den grundlegenden allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften verankert (vgl. EuGH, Urteile vom 6.4.2000, Slg. 2000 I S. 2447 - vom 28.1.1992, Slg. 1992 II S. 35 und vom 30.4.1996, Slg. 1996 I S. 2143/2165 m.w.Nachw.; BVerfGE 97, 35/43; BVerfG, Urt. vom 30.1.2002, NJW 2002, 1256; BVerwG, Urteile vom 23.6.2005, BVerwGE 124, 11 - juris Rn 26 - . und vom 28.11.2002, BVerwGE 11, 219 - juris Rn 42 -).
  • OVG Hamburg, 20.09.2002 - 1 Bf 159/01

    Pflichtstunden der Lehrer; Teilzeitbescheid nach Sabbatjahrmodell für Lehrer;

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt vom 23.6.2005 a.a.O. - juris Rn 27 - vgl. auch HmbOVG, Urt. vom 20.9.2002 - 1 Bf 159/01 - ) hat entschieden, dass es sich bei der in Bremen älteren Lehrern gewährten Pflichtstundenermäßigung wie auch der dort für behinderte Lehrkräfte vorgesehenen Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung nicht um eine Regelung der Arbeitszeit, sondern wie bei der Bewilligung von Anrechnungsstunden um eine Ausgestaltung der Dienstleistungsverpflichtung handelt.
  • OVG Hamburg, 09.06.2005 - 1 Bf 164/05

    Lehrerarbeitszeit; Schätzung der für die Aufgabenerledigung benötigten Zeit durch

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06
    Diese Aufgabenbemessung fügt die Regelung in den Rahmen der Arbeitszeit ein, nicht aber regelt sie die Arbeitszeit der Lehrer (vgl. HmbOVG, Beschl. vom 2.11.2004 - 1 Bf 164/05 - ):.
  • BVerwG, 09.11.1960 - V C 8.59
    Auszug aus OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06
    Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter und das mit ihm verbundene Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts ist zugleich in den grundlegenden allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften verankert (vgl. EuGH, Urteile vom 6.4.2000, Slg. 2000 I S. 2447 - vom 28.1.1992, Slg. 1992 II S. 35 und vom 30.4.1996, Slg. 1996 I S. 2143/2165 m.w.Nachw.; BVerfGE 97, 35/43; BVerfG, Urt. vom 30.1.2002, NJW 2002, 1256; BVerwG, Urteile vom 23.6.2005, BVerwGE 124, 11 - juris Rn 26 - . und vom 28.11.2002, BVerwGE 11, 219 - juris Rn 42 -).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 25.00

    Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten - Bestehen eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06
    Das Diskriminierungsverbot kann auch dann berührt sein, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung im Ergebnis überwiegend Angehörige eines Geschlechts, etwa Frauen, betrifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen Mann und Frau zurückzuführen ist (vgl. BVerfG, Urt. vom 30.1.2002, NJW 2002, 1256; BVerwG, Urt. vom 28.11.2002, BVerwGE 111, 219 - juris Rn 42 -).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06
    Der Gleichheitssatz ist vor allem verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Ausmaß bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72/88; 88, 87/96).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 5 LC 164/09

    Abhängigkeit der Dienstfähigkeit eines Lehrers von der in der

    Das Oberverwaltungsgericht Hamburg habe in seinem Urteil vom 26. April 2007 (1 Bf 24/06) entschieden, dass der Zeitstundenabzug für schwerbehinderte Lehrkräfte lediglich deren Aufgaben und nicht deren Arbeitszeit verringere.

    Zu keiner anderen Einschätzung führen die vom Kläger zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Urt. v. 26. April 2007 - 1 Bf 24/06 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Urt. v. 21.02.2006 - 7 A 97/04 -), weil sich in jenen Rechtsstreiten die hier maßgebliche Frage, ob es für die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit eines Berufsschullehrers auf die volle Arbeitszeit der (niedersächsischen) Beamten von 40 Wochenstunden oder auf die Stundenzahl der Unterrichtsverpflichtung des Lehrers gemäß der ArbZVO-Lehr ankommt, nicht gestellt hat.

    Der Kläger kann sich insoweit auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 26. April 2007 (a.a.O.) berufen, wonach der Zeitstundenabzug für schwerbehinderte Lehrkräfte deren Aufgaben und nicht die Arbeitszeit vermindert.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht