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   OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 369/05   

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https://dejure.org/2008,23898
OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 369/05 (https://dejure.org/2008,23898)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29.02.2008 - 1 Bf 369/05 (https://dejure.org/2008,23898)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 369/05 (https://dejure.org/2008,23898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf anteilige Wechselschichtzulage gem. § 20 Abs. 1 Erschwerniszulageverordnung (EZulV) für den gesamten Zeitraum einer Teilzeitbeschäftigung; Ableistung von Wechselschichtdiensten i.R.d. Sabbatjahrmodells während der ...

  • Judicialis

    BBesG § 6 Abs. 1; ; EZulV § 20 Abs. 1 Satz 1; ; EZulV § 20 Abs. 4 Satz 1; ; ArbzVO § 1 Abs. 3; ; ArbzVO § 1 Abs. 5; ; ArbzVO § 2 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 369/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.11.2002, BVerwGE 117, 219/225; Urt. v. 23.9.2004, BVerwGE 122, 65/67; Urt. v. 23.6.2005, BVerwGE 124, 11/12 f.) ist Arbeitszeit im Sinne des § 6 Abs. 1 BBesG die durchschnittliche Arbeitszeit, die der Beamte während der Gesamtdauer der ihm gewährten Teilzeitbeschäftigung zu leisten hat.

    Gerade auch im Fall einer Teilzeitbeschäftigung in Form des Blockmodells, in der auf Zeiten einer Vollbeschäftigung Zeiten einer völligen Freistellung folgen, ist die durchschnittliche Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum zu berechnen (BVerwG, Urt. v. 28.11.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 369/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.11.2002, BVerwGE 117, 219/225; Urt. v. 23.9.2004, BVerwGE 122, 65/67; Urt. v. 23.6.2005, BVerwGE 124, 11/12 f.) ist Arbeitszeit im Sinne des § 6 Abs. 1 BBesG die durchschnittliche Arbeitszeit, die der Beamte während der Gesamtdauer der ihm gewährten Teilzeitbeschäftigung zu leisten hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1998 - 4 S 2623/96

    Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung - Kürzung der Wechselschichtzulage bejaht

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 369/05
    Daraus folgt, dass Erschwerniszulagen, die in festen Monatsbeträgen gezahlt werden, wie dies bei der Wechselschichtzulage der Fall ist (§ 20 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 EZulV), der anteiligen Kürzung nach § 6 Abs. 1 BBesG unterliegen (von Zwehl in Schwegmann/Summer, BBesG, Stand Juni 2007, II/1 § 6 BBesG Rn. 7 f.; VGH Mannheim, Beschl. v. 21.12.1998, IÖD 1999, 250; OVG Münster, Urt. v. 6.10.2004, IÖD 2005, 222).
  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04

    Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -,

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 369/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.11.2002, BVerwGE 117, 219/225; Urt. v. 23.9.2004, BVerwGE 122, 65/67; Urt. v. 23.6.2005, BVerwGE 124, 11/12 f.) ist Arbeitszeit im Sinne des § 6 Abs. 1 BBesG die durchschnittliche Arbeitszeit, die der Beamte während der Gesamtdauer der ihm gewährten Teilzeitbeschäftigung zu leisten hat.
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 34.00

    Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten; Weitergewährung der - an vom

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 369/05
    Zu den Dienstbezügen gehören gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 BBesG solche Zulagen, die nicht der Abgeltung bestimmter durch die Dienstleistung entstandener Aufwendungen dienen, sondern besondere bei der Bewertung des Amtes durch Einstufung in die Besoldungsordnung nicht berücksichtigte Erschwernisse abgelten (§ 1 EZulV; so ausdrücklich für die Erschwerniszulagen BVerwG, Urt. v. 13.9.2001, IÖD 2002, 38).
  • BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15

    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Übertragung eines höherwertigen Amtes

    Darüber hinaus ist die Revision auch - wie von der Beschwerde gerügt - wegen Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts (§ 127 Nr. 1 BRRG, § 63 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG) zuzulassen, nämlich von den im Berufungsurteil selbst angeführten Entscheidungen des OVG Münster (Urteil vom 25. April 2007 - 21 A 2607/05 - juris) und des OVG Hamburg (Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 369/05 - HmbJVBl 2009, 67).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13

    Ministerialrat; Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion während

    Ohnehin sei nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 369/05 -, juris) zu einem vergleichbaren Fall eine Gesamtbetrachtung beider Phasen des hier gewählten Blockmodells anzustellen, weil als Arbeitszeit im Sinne des § 6 Abs. 1 BBesG die durchschnittliche Arbeitszeit anzusehen sei, die ein Beamter während der Gesamtdauer der ihm gewährten Teilzeitbeschäftigung zu leisten habe; der Beamte gelte damit während des gesamten Zeitraums der Altersteilzeit als teilzeitbeschäftigt, so dass auch die Alimentation entsprechend ausfallen müsse.

    Nicht zu überzeugen vermag auch der Hinweis des Klägers auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 369/05 -, juris Rn. 16 ff.) zu einer Wechselschichtzulage im Rahmen des Sabbatjahrmodells (als Form eines Blockmodells).

  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15

    Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase; Arbeitsphase; Zulage;

    Der Sache nach bedeutet dies, dass in Fallkonstellationen wie der des vorliegenden Verfahrens die "Wahrnehmung" der herausgehobenen Funktion i.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 BBesG auch für den Zeitraum der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell fingiert wird - genauso, wie auch die Weiterzahlung der sonstigen Dienstbezüge während dieses Zeitraums auf einer Fiktion beruht, nämlich einer Dienstleistung, die der Beamte in dieser Phase der Altersteilzeit tatsächlich nicht mehr erbringt und auch nicht mehr erbringen muss, weil er sie - gewissermaßen "in Vorleistung tretend" - bereits in der vorangegangenen Dienstleistungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell erbracht hat (wie hier bereits OVG Münster, Urteil vom 25. April 2007 - 21 A 2607/05 - juris Rn. 24 ff., ebenso OVG Hamburg, Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 369/05 - juris Rn. 16 ff.; ebenso Blatt, ZBR 2010, 184 ff.; Kathke, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Loseblatt-Kommentar, Stand: Mai 2014, A II/1 § 6 BBesG Rn. 29, 38).
  • OVG Thüringen, 30.06.2015 - 2 KO 535/14

    Kein Anspruch auf Verwendungszulage für Fachlehrer an einer Regelschule (BesGr A

    Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 369/05 - juris) zur anteiligen Weitergewährung einer Wechselschichtzulage im Rahmen des Sabbatjahrmodells als Form des Blockmodells vermag der Senat ebenfalls nicht zu folgen (vgl. ebenso OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2014 - 4 B 7/13 - juris zu § 45 BBesG).
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