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   OVG Hamburg, 27.06.2003 - 1 Bf 46/03.A   

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OVG Hamburg, 27.06.2003 - 1 Bf 46/03.A (https://dejure.org/2003,19709)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.06.2003 - 1 Bf 46/03.A (https://dejure.org/2003,19709)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 1 Bf 46/03.A (https://dejure.org/2003,19709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    AuslG § 53 Abs. 6 Satz 1; ; AuslG § 53 Abs. 6 Satz 2; ; AuslG § 54

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Hamburg, 22.11.2002 - 1 Bf 156/02

    Abschiebungsschutz für Hindus nach Afghanistan; Verfassungskonforme Anwendung des

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2003 - 1 Bf 46/03
    Mit Urteil vom 22. November 2002 (1 Bf 156/02.A) habe das Hamburgische Oberverwaltungsgericht selbst für ein im Jahre 1999 geborenes hinduistisches Kind festgestellt, dass aufgrund der Versorgungslage im Raum Kabul keine extreme Gefahr anzunehmen sei.

    Dass es sich bei der hinduistischen Bevölkerung in Afghanistan bzw. bei den Hindu-Flüchtlingen aus Afghanistan, die dorthin zurückkehren, um eine Bevölkerungsgruppe im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG handelt, hat der Senat bereits mehrfach festgestellt (vgl. Urt. v. 22.11.2002, 1 Bf 156/02.A; Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 11.6.1999, 1 Bf 515/98.A m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 11.06.1999 - 1 Bf 515/98

    Afghanistan, Hindus, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2003 - 1 Bf 46/03
    Dass es sich bei der hinduistischen Bevölkerung in Afghanistan bzw. bei den Hindu-Flüchtlingen aus Afghanistan, die dorthin zurückkehren, um eine Bevölkerungsgruppe im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG handelt, hat der Senat bereits mehrfach festgestellt (vgl. Urt. v. 22.11.2002, 1 Bf 156/02.A; Urteil auf Grund mündlicher Verhandlung vom 11.6.1999, 1 Bf 515/98.A m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2003 - 1 Bf 46/03
    Diese so genannte Sperrwirkung des § 54 (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99 S. 324; Urt. v. 27.4.1998, AuAS 1998 S. 243, und v. 8.12.1998, InfAuslR 1999 S. 266) lässt eine positive Individualentscheidung außerhalb des § 54 AuslG nur zu, wenn diese durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG deshalb geboten ist, weil der Ausländer in seinem Heimatstaat anderenfalls einer extremen Gefahrenlage der Gestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde (BVerwG, Urt. V. 8.12.1998, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2003 - 1 Bf 46/03
    Diese so genannte Sperrwirkung des § 54 (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99 S. 324; Urt. v. 27.4.1998, AuAS 1998 S. 243, und v. 8.12.1998, InfAuslR 1999 S. 266) lässt eine positive Individualentscheidung außerhalb des § 54 AuslG nur zu, wenn diese durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG deshalb geboten ist, weil der Ausländer in seinem Heimatstaat anderenfalls einer extremen Gefahrenlage der Gestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde (BVerwG, Urt. V. 8.12.1998, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2003 - 1 Bf 46/03
    Diese so genannte Sperrwirkung des § 54 (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99 S. 324; Urt. v. 27.4.1998, AuAS 1998 S. 243, und v. 8.12.1998, InfAuslR 1999 S. 266) lässt eine positive Individualentscheidung außerhalb des § 54 AuslG nur zu, wenn diese durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG deshalb geboten ist, weil der Ausländer in seinem Heimatstaat anderenfalls einer extremen Gefahrenlage der Gestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde (BVerwG, Urt. V. 8.12.1998, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2003 - 1 Bf 46/03
    Die Prüfung, ob für die Kläger die Abschiebung nach Afghanistan zu einer extremen Gefahrenlage führt, entfällt hier , da die Kläger infolge des Abschiebestopps einer extremen Gefahrenlage nicht ausgesetzt sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.7.2001, 1 C 2.01, NVwZ 2001 S. 1420; Beschl. v. 19.12.2000, Buchholz 402.240 § 54 AuslG Nr. 2).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2003 - 1 Bf 46/03
    Insoweit weiche das Urteil jedoch von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.11.1997, 9 C 58.96) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 14.6.2002, 1 Bf 37/02.A; 1 Bf 38/02.A) ab.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2003 - 1 Bf 46/03
    Kein Zweifel besteht für den Senat auch daran, dass aus dem Ausland nach Afghanistan zurückkehrende Kinder - die dem Verwaltungsgericht zufolge wegen der mit der Rückkehr verbundenen Nahrungsmittelumstellung erheblichen Gefahren für ihre körperlichen Unversehrtheit ausgesetzt sein sollen - eine Bevölkerungsgruppe im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG bilden (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 12.7.2001, 1 C 5.01, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 49, für Kinder bis zu fünf Jahren in Angola).
  • OVG Hamburg, 14.06.2002 - 1 Bf 37/02

    Afghanistan

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2003 - 1 Bf 46/03
    Insoweit weiche das Urteil jedoch von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.11.1997, 9 C 58.96) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 14.6.2002, 1 Bf 37/02.A; 1 Bf 38/02.A) ab.
  • OVG Hamburg, 14.06.2002 - 1 Bf 38/02

    Afghanistan

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.06.2003 - 1 Bf 46/03
    Insoweit weiche das Urteil jedoch von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 25.11.1997, 9 C 58.96) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 14.6.2002, 1 Bf 37/02.A; 1 Bf 38/02.A) ab.
  • VG Hamburg, 31.01.2008 - 10 A 405/06

    Afghanistan: Abschiebung alter und mittelloser Hindus

    Für sie kommt daher grundsätzlich nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen (vgl. insbesondere Urt. v. 17.10.1995, 9 C 9/95; Urt. v. 19.11.1996, 1 C 6/95; Urt. v. 08.12.1998, 9 C 4/98; Urt. v. 27.04.1998, 9 C 13/97 - alle in juris) über die Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG (jetzt § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG) bei allgemeinen Gefahren und die Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Anwendung von § 53 Abs. 6 AuslG (jetzt § 60 Abs. 7 AufenthG) in Fällen, in denen den Betroffenen im Abschiebezielstaat eine extrem zugespitzte Gefahr droht, die Feststellung eines Abschiebeverbotes nach § 60 Abs. 7 AufenthG in Betracht, obwohl sie sich zum Teil auf Allgemeingefahren (Gefährdung als mittellos zurückkehrende Hindus - zur Allgemeingefahr insoweit vgl. etwa OVG Hamburg, Urt. v. 27.06.2003, 1 Bf 46/03.A m.w.N.; Beschl. v. 07.12.2004, 1 Bf 429/04.A; Beschl. v. 11.08.2005, 1 Bf. 304/05.A) berufen.
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