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   OVG Hamburg, 24.10.2002 - 1 Bf 67/98.A   

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OVG Hamburg, 24.10.2002 - 1 Bf 67/98.A (https://dejure.org/2002,11145)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24.10.2002 - 1 Bf 67/98.A (https://dejure.org/2002,11145)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 1 Bf 67/98.A (https://dejure.org/2002,11145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Abschiebungsschutz ; Verfassungskonforme Anwendung des § 53 Abs. 6 Satz 1 Ausländergesetz (AuslG); Rückkehrer nach Afghanistan; Extreme Gefahrenlage im Kabuler Raum; Schwankende Sicherheitslage; Gesetzliche Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 Satz 2 ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53 Abs. 6 S. 1
    Afghanistan, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Familienangehörige, Kinder, Kommunistische Partei, Mitglieder, Sippenhaft, Sicherheitslage, Versorgungslage, Existenzminimum, Hilfsorganisationen, Extreme Gefahrenlage

  • Judicialis

    AuslG § 53 Abs. 6 Satz 1; ; AuslG § 53; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53 Abs. 4; ; VwGO § 130 a; ; VwGO § 154 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; AsylVfG § 78 Abs. 3; ; AsylVfG § 83 b Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 14.06.2002 - 1 Bf 38/02

    Afghanistan

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.10.2002 - 1 Bf 67/98
    Für Rückkehrer nach Afghanistan besteht jedenfalls im Kabuler Raum keine extreme Gefahrenlage mehr, die eine verfassungskonforme Anwendung des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG trotz fehlender individueller Gefahr rechtfertigen würde (wie Urteil des Senats vom 14.6. 2002, 1 Bf 38/02. A und 1 Bf 37/02.A).

    Das gelte entgegen den Feststellungen des Senats im Urteil vom 14. Juni 2002 (1 Bf 37/02.A) auch heute noch.

    Dies hat der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 14. Juni 2002 (1 Bf 37/02.A, 1 Bf 38/02.A) im Einzelnen näher ausgeführt.

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.10.2002 - 1 Bf 67/98
    b) Eine extreme allgemeine Gefahrenlage, welche eine analoge Anwendung des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG rechtfertigen würde (vgl. zuletzt: BVerwG, Urt. v. 12.7.2001, NVwZ 2001 S. 1420), besteht für die Kläger zumindest im Kabuler Raum derzeit nicht.
  • VG Minden, 07.08.2003 - 9 K 2513/00

    Gewährung politischen Asyls für einen afghanischen Staatsangehörigen

    vgl. OVG NRW, U.v. 20.03.2003 - 20 A 4270/97.A -, OVG Hamburg, U.v. 24.10.2002 - 1 Bf 67/98.A -.
  • VG Minden, 23.05.2005 - 9 K 5381/03

    Afghanistan, Glaubwürdigkeit, Folgeantrag, DVPA, Khad, Kommunisten, Soldaten,

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. März 2003 - 20 A 4270/97.A - Beschluss vom 30. Juli 2003 - 20 A 3708/97.A - OVG Hamburg, Urteil vom 24.10.2002 - 1 Bf 67/98.A -.
  • OVG Hamburg, 22.11.2002 - 1 Bf 154/02

    Afghanistan, Hindus, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis,

    Dies hat der Senat allgemein für den Kabuler Raum in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 14. Juni 2002 (1 Bf 37/02.A, 1 Bf 38/02.A) im Einzelnen ausgeführt und an dieser Einschätzung auch in späteren, dem Prozessbevollmächtigten der Kläger bekannten Entscheidungen (z.B. Beschluss v. 24.10.2002, 1 Bf 67/98.A) festgehalten (a).
  • VG Hamburg, 06.05.2008 - 10 A 100/08

    Widerruf der Feststellung des Vorliegens eines Abschiebehindernisses bei

    Eine solche extreme Gefahrenlage liegt für Rückkehrer nach Afghanistan jedenfalls im Kabuler Raum derzeit im Allgemeinen nicht vor (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 14.06.2002 - 1 Bf 38/02.A, 1 Bf 37/02.A - bestätigt durch Beschluss vom 24.10.2002 -1 Bf 67/98.A -, Urteil vom 22.11.2002 - 1 Bf 154/02.A, 1 Bf 155/02.A, 1 Bf 156/02.A -, Urteil vom 11.04.2003 - 1 Bf 104/01.A - OVG Münster, Urteil vom 28.02.2008 - 20 A 2375/07.A - OVG Bautzen, Urteil vom 23.08.2006 - A 1 B 58/06 - VGH Kassel, Urteil vom 07.02.2008 - 8 UE 1913/06.A - VG Ansbach, Urteil vom 26.11.2007 - AN 11 K 07.30671 -, alle juris).
  • OVG Hamburg, 22.11.2002 - 1 Bf 156/02

    Abschiebungsschutz für Hindus nach Afghanistan; Verfassungskonforme Anwendung des

    Dies hat der Senat allgemein für den Kabuler Raum in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 14. Juni 2002 (1 Bf 37/02.A, 1 Bf 38/02.A) im Einzelnen ausgeführt und an dieser Einschätzung auch in späteren, dem Prozessbevollmächtigten der Kläger bekannten Entscheidungen (z.B. Beschluss v. 24.10.2002, 1 Bf 67/98.A) festgehalten (a).
  • OVG Hamburg, 22.11.2002 - 1 Bf 155/02

    Verfassungskonforme Anwendung des § 53 Abs. 6 Satz 1 Ausländergesetz (AuslG);

    Dies hat der Senat allgemein für den Kabuler Raum in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 14. Juni 2002 (1 Bf 37/02.A, 1 Bf 38/02.A) im Einzelnen ausgeführt und an dieser Einschätzung auch in späteren, dem Prozessbevollmächtigten der Kläger bekannten Entscheidungen (z.B. Beschluss v. 24.10.2002, 1 Bf 67/98.A) festgehalten (a).
  • VG Minden, 24.08.2005 - 9 L 600/05

    Afghanistan, Extreme Gefahrenlage, Allgemeine Gefahr, Kabul, Sicherheitslage,

    Insgesamt betrachtet ist die allgemeine Sicherheitslage in Kabul derzeit jedoch nicht so, dass dort eine extreme Gefahrenlage für jeden Rückkehrer angenommen werden kann, die allein ein über den Wortlaut des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinausgehendes Abschiebungshindernis begründen würde (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.03.2003 - 20 A 4270/97.A - Beschluss vom 30.07.2003 - 20 A 3708/97.A - OVG Hamburg, Urteil vom 24.10.2002 - 1 Bf 67/98.A -).
  • VG Minden, 20.05.2005 - 9 K 291/04

    Afghanistan, DVPA, Khad, Kommunisten, Sicherheitslage, Kabul, allgemeine Gefahr,

    Insgesamt betrachtet ist die allgemeine Sicherheitslage in Kabul derzeit jedoch nicht so, dass dort eine extreme Gefahrenlage für jeden Rückkehrer angenommen werden kann, die allein ein über den Wortlaut des § 60 Abs. 7. Satz 1 AufenthG hinausgehendes Abschiebungshindernis begründen würde (vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.03.2003 - 20 A 4270/97.A - Beschluss vom 30.07.2003 - 20,A 3708/97.A - OVG Hamburg, Urteil vom 24.10.2002 - 1 Bf 67/98.A -).
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