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   OVG Hamburg, 04.01.2006 - 1 Bf 92/05   

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https://dejure.org/2006,12533
OVG Hamburg, 04.01.2006 - 1 Bf 92/05 (https://dejure.org/2006,12533)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.01.2006 - 1 Bf 92/05 (https://dejure.org/2006,12533)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. Januar 2006 - 1 Bf 92/05 (https://dejure.org/2006,12533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechenbarkeit der Einkünfte für Rechtsreferendare auf die Unterhaltsbeihilfe; Vereinbarkeit der Anrechnungsregelung des § 3 der Verordnung zur Regelung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in Fällen familiärer Unterhaltspflichten des Referendars für Ehefrau ...

  • Judicialis

    JAO § 28 Abs. 2; ; JAG § 37 Abs. 2; ; VO zur Regelung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 711
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.01.2006 - 1 Bf 92/05
    Dabei können zur Klärung von Zweck, Inhalt und Ausmaß der Ermächtigung, wie auch sonst bei der Auslegung von Vorschriften, der Sinnzusammenhang der Norm mit anderen Bestimmungen und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, berücksichtigt werden (BVerfG, Beschl. v. 25.11.1980, BVerfGE 55, S. 207, 226).
  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 442/06

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung der von Rechtsreferendaren erzielten

    gegen a) den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. Januar 2006 - 1 Bf 92/05 -,.
  • OVG Hamburg, 28.10.2022 - 5 Bf 184/21

    Corona-Sonderzahlung; hamburgischer Rechtsreferendar; Unterhaltsbeihilfe

    Sie hält Referendare zwar nicht von jedweder Nebentätigkeit ab, vermindert aber jenseits des Freibetrages von 510,- Euro die Attraktivität entgeltlicher Nebentätigkeiten (vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 4.1.2006, 1 Bf 92/05, juris Rn. 6) und damit den Anreiz, die Ausbildung zugunsten von Nebentätigkeiten zu vernachlässigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.12.2009, 2 B 43/09, juris Rn. 8).

    Auch die vom Kläger in diesem Zusammenhang geltend gemachte (S. 8 ff. der Antragsbegründung) Abweichung zu den Ausführungen des Berufungsgerichts im Beschluss vom 4. Januar 2006 (1 Bf 92/05, juris Rn. 6 f.) vermag der Senat nicht zu erkennen.

  • VG Hamburg, 27.02.2012 - 7 K 685/10

    Zur Vereinbarkeit der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in

    Dieses sogenannte Zitiergebot erfordert nach den vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 80 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätzen, die auf Art. 53 HV übertragen werden können (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 4.1.2006, 1 Bf 92/05 - NVwZ-RR 2006, 711, juris Rn. 5), dass in der Verordnung alle gesetzlichen Vorschriften aufgezählt werden, von denen der Verordnungsgeber seine Befugnis zum Erlass der Verordnung ableitet, und zwar nach Paragraf, Absatz, Satz und Nummer (vgl. Sannwald, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, a.a.O., Art. 80 Rn. 83, m.w.N.).
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