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   OVG Hamburg, 11.07.2007 - 1 Bs 146/07   

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https://dejure.org/2007,7876
OVG Hamburg, 11.07.2007 - 1 Bs 146/07 (https://dejure.org/2007,7876)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11.07.2007 - 1 Bs 146/07 (https://dejure.org/2007,7876)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 1 Bs 146/07 (https://dejure.org/2007,7876)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Beamten auf Zulassung zu Auswahlgesprächen für eine Beförderung; Voraussetzungen für die Zulassung zu Auswahlgesprächen; Kriterien für eine ordnungsgemäße Bewerberauswahl

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 28.02.2007 - 1 Bs 380/06

    Große Bewerberzahlen für eine Vielzahl von Stellenausschreibungen

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.07.2007 - 1 Bs 146/07
    In seinem Beschluss vom 28. Februar 2007 (1 Bs 380/06), in dem es ebenfalls um Auswahlverfahren bei der Polizei ging, hat der Senat ausgeführt: .

    Den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2007 (1 Bs 380/06) und vom 13. März 2007 (1 Bs 377/06 und 1 Bs 379/06) kann nicht entnommen werden, dass damit die im damaligen Auswahlverfahren vorgenommene Grenzziehung für die Vorauswahl der Bewerber gebilligt worden sei.

  • OVG Hamburg, 13.03.2007 - 1 Bs 379/06

    Beförderung; i.W. gleich beurteilte Bewerber; Relevanz der Ergebnisse von

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.07.2007 - 1 Bs 146/07
    In dieser Entscheidung wie in den Beschlüssen vom 13. März 2007 (1 Bs 377/06 und 1 Bs 379/06) hat das Beschwerdegericht Entscheidungen der Auswahlkommission der Polizei gebilligt, die Bewerbern trotz eines Rückstands in den aktuellen Anlassbeurteilungen von einem bzw. zwei Punkten zu Mitbewerbern aufgrund des deutlich besseren Eindrucks in den Auswahlgesprächen den Vorzug gegeben hatten.

    Den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2007 (1 Bs 380/06) und vom 13. März 2007 (1 Bs 377/06 und 1 Bs 379/06) kann nicht entnommen werden, dass damit die im damaligen Auswahlverfahren vorgenommene Grenzziehung für die Vorauswahl der Bewerber gebilligt worden sei.

  • VG Düsseldorf, 16.07.2012 - 26 L 854/12

    Stellenausschreibung Dienstposten kommissarische Übertragung

    Diese sind bereits dem ausdrücklichen Wortlaut nach keine zwingenden Voraussetzungen und können dementsprechend nur ergänzend im Falle eines Qualifikationsgleichstandes - oder zumindest annähernden Qualifikationsgleichstandes, vgl. hierzu Hamburgisches OVG, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 1 Bs 146/07 -, juris, - mehrerer Bewerber herangezogen werden.
  • VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08

    Beamtenauswahl; Konkurrenz mit angestelltem Bewerber; probeweise Übertragung

    Dies setzt voraus, dass der Dienstherr andere Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft hat und anschließend mangels einer hinreichenden Erkenntnisgrundlage oder in einer Situation zwischen im Wesentlichen gleich gut geeigneten Bewerbern zum Mittel der strukturierten Auswahlgespräche greift, wie sie im vorliegenden Fall u. a. mit der Beigeladenen und der Antragstellerin stattgefunden haben (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschlüsse vom 11.07.2007 - 1 Bs 146/07 - sowie vom 13.03.2007 - 1 Bs 379/06 -).
  • VGH Bayern, 11.05.2009 - 3 CE 09.596

    Dienstpostenbesetzung; beschreibendes oder konstitutives Anforderungsprofil;

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass eine Reihe anderer Oberverwaltungsgerichte (z.B. OVG Bautzen vom 13.9.2006 3 BS 111/06, OVG Hamburg vom 11.7.2007 1 BS 146/07) den Streitwert in derartigen Fällen wie beantragt nach § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG (im Eilverfahren die Hälfte) festsetzt.
  • OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07

    Auswahlgespräch; Beurteilung

    Wird vor der Besetzung einer Beförderungsstelle ein Auswahlgespräch durchgeführt, sind dazu jedoch im Interesse ihres Rechts auf der Chancengleichheit alle Bewerber einzuladen, bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie aktenkundige Eignungsunterschiede gegenüber Mitbewerbern noch ausgleichen können (vgl. OVG Hamburg, B.v. 11.07.2007, 1 Bs 146/07, juris; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl., Rn. 78).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2009 - 6 S 25.08

    Ältere Beurteilungen; Ergebnisse von Auswahlgesprächen; aktuell gleich gut

    Sind nach den aktuellen Beurteilungen die Bewerber um ein Beförderungsamt als im Wesentlichen gleich qualifiziert anzusehen, handelt der Dienstherr somit in der Regel nicht ermessensfehlerhaft, wenn er den Ergebnissen eines strukturierten Auswahlgesprächs ausschlaggebende Bedeutung beimisst, ohne zuvor auf ältere dienstliche Beurteilungen zurückzugreifen (so Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 LA 171/06 -, NVwZ-RR 2007, 540; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 1 Bs 146/07 -, IÖD 2008, 42; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. November 2007 - 1 B 1183/07 -, Juris).
  • VGH Bayern, 10.02.2010 - 3 C 10.294

    Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen

    An dieser Auffassung hält der Senat - ungeachtet der gegenteiligen Rechtsprechung einiger anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. z.B. OVG Bautzen vom 13.9.2006 3 BS 111/06, OVG Hamburg vom 11.7.2007 1 BS 146/07, IÖD 2008, 42) - fest.
  • VG Hamburg, 07.03.2008 - 21 E 474/08
    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 11.07.07, - 1 Bs 146/07-, der Beurteilungen nach dem zuvor geltenden Beurteilungssystem zum Gegenstand hatte, ausgeführt:.
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