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   OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08   

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OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08 (https://dejure.org/2009,9671)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2009 - 1 Bs 241/08 (https://dejure.org/2009,9671)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 1 Bs 241/08 (https://dejure.org/2009,9671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umsetzung eines Studienrats auf eine Leitungsstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines Findungsverfahrens bei schulinterner Umsetzung auf eine Leitungsstelle; Grundsatz der Besetzung von Leitungsfunktionen mit Bewerbern außerhalb der Schultätigkeit; Abbruch des Auswahlverfahrens aus sachlichem Grund; Rückgängigmachung der Umsetzung des ...

  • Judicialis

    HmbSG § 92; ; HmbSG § 96 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbSG § 92; HmbSG § 96 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • michaelbertling.de (Auszüge)

    Beamtenrecht: Beförderung / Abbruch des Auswahlverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08
    Allerdings ist der Dienstherr nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit zu beenden und von einer ursprünglich geplanten Beförderung abzusehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.4.2005, NJW-RR 2005, 998; BVerwG, Urt. v. 25.4.1996, BVerwGE 101, 112; Urt. v. 22.7.1999, NVwZ-RR 2000, 172).

    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (BVerwG, Urt. v. 25.4.1996, a.a.O.).

    Anderenfalls würde ein Bewerber in seinem Bewerberverfahrensanspruch, der zur Wahrung des berechtigten Interesses des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen rechtlich allgemein anerkannt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.4.1996, a.a.O.), ohne die Möglichkeit eines ihm zur Seite stehenden wirksamen Rechtsschutzes beeinträchtigt werden können.

    Ein sachlicher Grund für den Abbruch des Auswahlverfahrens kann das Ziel einer bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstellen durch Ansprache eines breiteren Interessenkreises sein, weil der Dienstherr z.B. Bedenken gegen die Eignung des einzigen Bewerbers für den konkreten Dienstposten hat (BVerwG, Urt. v. 25.4.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08
    Er kann aber beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden wird (st.Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urt. v. 16.8.2001, BVerwGE 115, 58).

    Denn ein fortgeführtes Stellenbesetzungsverfahren ist nicht vor der Ernennung (Beförderung) des anderen Bewerbers endgültig abgeschlossen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001, BVerwGE 115, 58; OVG Münster, Beschl. v. 15.5.2006, 6 A 604/05, juris)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2006 - 6 A 604/05
    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08
    Denn ein fortgeführtes Stellenbesetzungsverfahren ist nicht vor der Ernennung (Beförderung) des anderen Bewerbers endgültig abgeschlossen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001, BVerwGE 115, 58; OVG Münster, Beschl. v. 15.5.2006, 6 A 604/05, juris)).

    Allein die in dem Schriftsatz vom 14. Januar 2009 dargelegte Begründung, wegen der Ausführungen im Beschluss des Beschwerdegerichts und der (zu erwartenden) Rügen des Antragstellers habe man das laufende Auswahlverfahren abgebrochen, dürfte sachliche Gründe nicht ausweisen (vgl. dazu auch VGH München, Beschl v. 29.9.2005, NVwZ-RR 2006, 344, bejahend bei Abbruch und anschließender Neuausschreibung: OVG Münster, Beschl. v. 15.5.2006, 6 A 604/05, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 14.5.2004, DRiZ 346).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08
    Allerdings ist der Dienstherr nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit zu beenden und von einer ursprünglich geplanten Beförderung abzusehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.4.2005, NJW-RR 2005, 998; BVerwG, Urt. v. 25.4.1996, BVerwGE 101, 112; Urt. v. 22.7.1999, NVwZ-RR 2000, 172).

    Auch kann der Dienstherr beabsichtigen, Bewerbern mit höherer Qualifikation und längerer Berufserfahrung einen Anreiz zu bieten und den Bewerberkreis um solche Interessenten zu erweitern (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.7.1999, NVwZ-RR 2000, 172) oder eine Modifizierung des Auswahlprofils vornehmen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.1.2003, RiA 2004, 152).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08
    Der abgelehnte Bewerber muss vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können mit dem Ziel, die Stelle bis zu einer abschließenden Entscheidung über seinen Bewerberverfahrensanspruch freizuhalten, um zu verhindern, dass durch die Ernennung des ausgewählten Konkurrenten vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.7.2002, NVwZ 2002, 1367; v. 24.9.2002, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, BVerwGE 118, 370).

    Art. 19 Abs. 4 sowie Art. 20 Abs. 3 GG verbieten es weiter dem Dienstherrn, entgegen einer einstweiligen Anordnung statusverändernde Maßnahmen zu treffen (BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08
    Allerdings ist der Dienstherr nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit zu beenden und von einer ursprünglich geplanten Beförderung abzusehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.4.2005, NJW-RR 2005, 998; BVerwG, Urt. v. 25.4.1996, BVerwGE 101, 112; Urt. v. 22.7.1999, NVwZ-RR 2000, 172).

    Der Dienstherr könnte nämlich die Position eines Stellenbewerbers durch die Aufhebung eines Auswahlverfahrens entwerten, ohne sachgerechte Ermessenserwägungen anstellen zu müssen (vgl. VGH München, Beschl. v. 29.9.2005, 3 CE 05.1705, unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG v. 28.4.2005, NJW-RR 2005, 998; Zängl, in: GKÖD, Bd. 1, BBG, Stand 2008, § 8 Rdnr. 126).

  • VGH Bayern, 29.09.2005 - 3 CE 05.1705

    Aufhebung der Ausschreibung einer Dienstpostenbesetzung (hier: Konrektorenstelle

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08
    Der Dienstherr könnte nämlich die Position eines Stellenbewerbers durch die Aufhebung eines Auswahlverfahrens entwerten, ohne sachgerechte Ermessenserwägungen anstellen zu müssen (vgl. VGH München, Beschl. v. 29.9.2005, 3 CE 05.1705, unter Hinweis auf den Beschluss des BVerfG v. 28.4.2005, NJW-RR 2005, 998; Zängl, in: GKÖD, Bd. 1, BBG, Stand 2008, § 8 Rdnr. 126).

    Allein die in dem Schriftsatz vom 14. Januar 2009 dargelegte Begründung, wegen der Ausführungen im Beschluss des Beschwerdegerichts und der (zu erwartenden) Rügen des Antragstellers habe man das laufende Auswahlverfahren abgebrochen, dürfte sachliche Gründe nicht ausweisen (vgl. dazu auch VGH München, Beschl v. 29.9.2005, NVwZ-RR 2006, 344, bejahend bei Abbruch und anschließender Neuausschreibung: OVG Münster, Beschl. v. 15.5.2006, 6 A 604/05, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 14.5.2004, DRiZ 346).

  • VGH Bayern, 21.01.2005 - 3 CE 04.2899

    Dienstpostenbesetzung; Auswahlentscheidung auf Grund von Rangliste; fehlende

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08
    Sollte sich der Beigeladene als Umsetzungsbewerber auf die ausgeschriebene Stelle bewerben, wird die Antragsgegnerin bei ihrer Auswahlentscheidung in dem jetzt noch offenen oder neuen Auswahlverfahren aber die auf der ausgeschriebenen Stelle gewonnenen Erfahrungen des Beigeladenen nicht als Eignungsvorsprung berücksichtigen dürfen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.1997, Bs I 42/97; Beschl. v. 13.11.1995, Bs I 28/95; a.A.: OVG Münster, Beschl. v. 3.5.2004, RiA 2005, 40; VGH München, Beschl. v. 21.1.2005, NVwZ-RR 2006, 346; Beschl. v. 24.11.2006, DÖD 2007, 108; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.12.2005, NVwZ-RR 2006, 489).
  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08
    Diese würden aber selbst bei einer Bewährung des Beigeladenen bei der Bewertung seiner Leistung und Eignung im Vergleich zu den anderen Beförderungsbewerbern durch die Antragsgegnerin nicht zu einem Bewährungsvorsprung führen (vgl. zur Bestenauslese bei langjähriger Übertragung eines höherwertigen Dienstposten: BVerwG, Beschl. v. 24.9.2008, 2 B 117/07, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07

    Auswahlentscheidung bei Übertragung eines Dienstpostens; Umsetzungsbewerber;

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.02.2009 - 1 Bs 241/08
    Mit der Übertragung des Dienstpostens eines "Abteilungsleiters Technisches Gymnasium" ist für den Beigeladenen weder eine Beförderung und damit eine Ernennung in ein statusrechtliches Amt verbunden, noch stellt sich der Dienstposten in seinem Fall als Beförderungs- oder Bewährungsdienstposten mit der Folge dar, dass er darauf später als ausgewählter (unterwertiger) Bewerber ohne ein weiteres Auswahlverfahren befördert werden könnte (vgl. dazu VGH München, Beschl v. 17.6.2008, NVwZ-RR 2004, 344; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.10.2007, 4 S 2020/07, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05

    Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2004 - 1 B 333/04

    Besetzung eines Dienstpostens als Referatsleiter; Anlass für den Erlass einer

  • VGH Bayern, 24.11.2006 - 3 CE 06.2680

    Dienstpostenbesetzung (Schulleiterstelle); Anordnungsgrund (faktischer

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 1 B 2230/02

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines neuen Auswahlverfahrens mit verändertem

  • VG Schleswig, 28.01.2010 - 12 B 92/09

    Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer beamtenrechtlichen

    Diese von der Kammer vertretene Auffassung wird von der Mehrzahl der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichte geteilt (vgl. dazu die in dem Beschluss vom 19. März 2009 zitierte Rechtsprechung; ergänzend wird auf die Beschlüsse des OVG Hamburg vom 16. Februar 2009 - 1 Bs 241/08 - des OVG Greifswald vom 18. März 2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03 - des OVG Lüneburg vom 25. Juni 2007 - 5 ME 143/07 - des VG Potsdam vom 05. April 2004 - 2 L 1184/03 - des VG Neustadt vom 11. März 2009 - 3 L 139/09 - sowie des VG Chemnitz vom 15. Dezember 2005 - 6 K 1975/04 - alle [...], sowie den Beschluss der Kammer vom 07. Juli 2009 - 12 B 46/09 - Bezug genommen.
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