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   OVG Hamburg, 28.02.2007 - 1 Bs 380/06   

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https://dejure.org/2007,34774
OVG Hamburg, 28.02.2007 - 1 Bs 380/06 (https://dejure.org/2007,34774)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2007 - 1 Bs 380/06 (https://dejure.org/2007,34774)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 1 Bs 380/06 (https://dejure.org/2007,34774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • michaelbertling.de

    Bedeutung aktueller Leistungsfeststellungen im Konkurrentenstreit - Vorstellungsgespräch ergänzt Beurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2007 - 1 Bs 380/06
    Es liegt in der originären Beurteilungskompetenz der Antragsgegnerin als Dienstherrin, die die Verwaltungsgerichte zu respektieren haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.03, BVerwGE 118, 370), diese Merkmale, nämlich (2.) Urteilsvermögen, (3.) ..., (6.) Berufliches Selbstverständnis / Dienstauffassung, (10.2) Arbeitsgüte, (11.) Fachkenntnisse, (12.1) Psychische Belastbarkeit ... und (12.2) Physische Belastbarkeit ... in Hinblick auf das Anforderungsprofil gleichmäßig zu gewichten.
  • VGH Bayern, 24.11.2006 - 3 CE 06.2680

    Dienstpostenbesetzung (Schulleiterstelle); Anordnungsgrund (faktischer

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2007 - 1 Bs 380/06
    Die Grenzen der Aussagekraft von Auswahlgesprächen hindern die Antragsgegnerin nicht, ihre Ergebnisse ergänzend in ihre Auswahlentscheidung einzubeziehen, wenn die Bewerber im Wesentlichen gleich beurteilt sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.04.05 - 2 ME 141/05; VGH Kassel, Beschluss vom 26.10.93, DVBI. 1994, 593; teils einengend VGH München, Beschluss vom 24.11.2006 - 3 CE 06.2680).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2004 - 6 B 2451/03

    Durchsetzung der vorläufigen Nichtbesetzung von zwei Beförderungsplanstellen im

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2007 - 1 Bs 380/06
    Insoweit kann offen bleiben, ob die Einzelfeststellungen von Regel beurteilungen hinsichtlich des Anforderungsprofils auszuwerten sind, um eine Bestenauslese für eine ausgeschriebene Stelle sicherzustellen (vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 27.02.04, NVwZ-RR 2004, 626; ...).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Freihaltung des Postens eines Direktors im

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2007 - 1 Bs 380/06
    Die Grenzen der Aussagekraft von Auswahlgesprächen hindern die Antragsgegnerin nicht, ihre Ergebnisse ergänzend in ihre Auswahlentscheidung einzubeziehen, wenn die Bewerber im Wesentlichen gleich beurteilt sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.04.05 - 2 ME 141/05; VGH Kassel, Beschluss vom 26.10.93, DVBI. 1994, 593; teils einengend VGH München, Beschluss vom 24.11.2006 - 3 CE 06.2680).
  • OVG Hamburg, 22.07.2021 - 5 Bs 139/21

    Dienstliche Beurteilung im hamburgischen Polizeivollzugsdienst; Unabhängigkeit

    Aus der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zum früheren Beurteilungssystem für den Polizeivollzugsdienst der Antragsgegnerin, nach der ein Vorsprung von zwei Punkten nicht hinreichend zuverlässig besage, dass der Bewerber mit dem höheren Punktestand signifikant besser geeignet sei (OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.2007, 1 Bs 380/06, juris Rn. 7), folgt nicht, dass nach dem aktuellen Beurteilungssystem für den Polizeivollzugsdienst Leistungen bei einem Unterschied von mehr als drei Punkten als "im Wesentlichen gleich" angesehen werden müssen.

    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht habe einen Punkteunterschied von zwei Punkten beim seinerzeitigen Beurteilungssystem mit maximal 65 Punkten als im Wesentlichen gleich gelten lassen (OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.2007, 1 Bs 380/06, juris).

    Soweit der Antragsteller darüber hinaus geltend macht, die Bewertung wäre auch bei einem Punkteabstand von vier Punkten zum Beigeladenen als im Wesentlichen gleich anzusehen, und hierzu auf die Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.2007, 1 Bs 380/06, juris) verweist, greift auch dies nicht durch.

    Dies steht entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht im Widerspruch zu der von ihm angeführten Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.2007, 1 Bs 380/06, juris).

  • OVG Hamburg, 11.07.2007 - 1 Bs 146/07

    Konkurrentenstreit - Beförderung von im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten -

    In seinem Beschluss vom 28. Februar 2007 (1 Bs 380/06), in dem es ebenfalls um Auswahlverfahren bei der Polizei ging, hat der Senat ausgeführt: .

    Den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2007 (1 Bs 380/06) und vom 13. März 2007 (1 Bs 377/06 und 1 Bs 379/06) kann nicht entnommen werden, dass damit die im damaligen Auswahlverfahren vorgenommene Grenzziehung für die Vorauswahl der Bewerber gebilligt worden sei.

  • OVG Hamburg, 13.03.2007 - 1 Bs 379/06

    Beförderung; i.W. gleich beurteilte Bewerber; Relevanz der Ergebnisse von

    Die Grenzen der Aussagekraft von Auswahlgesprächen hindern die Antragsgegnerin nicht, ihre Ergebnisse ergänzend in ihre Auswahlentscheidung einzubeziehen, wenn die Bewerber im Wesentlichen gleich beurteilt sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 28.2.2007 - 1 Bs 380/06 - ; OVG Lüneburg, Beschl. vom 22.4.2005 - 2 ME 141/05 - juris Rn 7 ff. - VGH Kassel, Beschl. vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593; teils einengend VGH München, Beschl. vom 24.11.2006 - 3 CE 06.2680 - - juris Rn 54 -).

    Die Antragsgegnerin hat die 25 nach einer auf der Grundlage der Beurteilungen erfolgten Vorauswahl in die engere Wahl einbezogenen Bewerber und Bewerberinnen, von denen 20 an den Auswahlgesprächen teilgenommen haben, mit nach dem Vorbringen eines anderen Antragstellers in dem Parallelverfahren 1 Bs 380/06 - gleichen Fragestellungen befragt und insoweit dem Erfordernis der Chancengerechtigkeit Rechnung getragen.

  • OVG Hamburg, 25.04.2007 - 1 So 41/07

    Streitwert in Konkurrentenverfahren um beamtenrechtliche Beförderungsstellen im

    Der Senat bemisst in ständiger Rechtsprechung den Streitwert in Konkurrentenverfahren um beamtenrechtliche Beförderungsstellen im vorläufigen Rechtsschutz gemäß den §§ 52 Abs. 5 Satz 2, 53 Abs. 3 GKG auf die Hälfte des 6, 5-fachen Betrages des Endgrundgehalts zuzüglich ruhegehaltsfähiger Zulagen für die erstrebte Stelle (vgl. etwa Beschl. v. 12.4.2007 - 1 So 32/07; Beschl. v. 28.2.2007 - 1 Bs 380/06; Beschl. v. 29.4.2002 - 1 So 24/02 zu § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG a.F.).
  • VG Kassel, 18.12.2017 - 1 L 5296/17

    Art. 33 GG, § 10 HBG

    In der Rechtsprechung wurde etwa entschieden, dass (ausgehend von einer Punkteskala von 1 bis 5) ein Vorsprung von zwei Punkten bei einer Bewertung nach 16 Beurteilungsmerkmalen einen "im Wesentlichen gleichen" Leistungsstandard kennzeichnet, wenn im Gesamtergebnis 53 bzw. 55 Punkte erreicht werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 28.02.2007, 1 Bs 380/06, BeckRS 2008, 39164).
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