Rechtsprechung
OVG Hamburg, 05.04.2005 - 1 Bs 64/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit der Gewerbeordnung auf die Untersagung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung; Untersagung des Gewerbes wegen erheblicher Steuerrückstände; Aussetzung der sofortigen Vollziehung wegen Überwiegen des privaten Interesses
- Judicialis
AÜG § 3; ; AÜG § 33; ; GewO § 35 Abs. 7 a; ; GewO § 35 Abs. 8 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 07.02.2005 - 10 E 202/05
- OVG Hamburg, 05.04.2005 - 1 Bs 64/05
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1993 - 3 L 91/92
Widerruf einer Gewerbeerlaubnis; Gewerbeuntersagung; Bestimmtheit
Auszug aus OVG Hamburg, 05.04.2005 - 1 Bs 64/05
Wesentlich für die Abgrenzung zu § 35 Abs. 1 bis 7a GewO ist, ob die Sonderregelung auf die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden abstellt (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 19.11.1993, GewArch 1994, S. 167, 168).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 4 B 21/20
Gaststätte erlaubnispflichtig erlaubnisfrei Gaststättenerlaubnis Widerruf …
vgl. bereits OVG NRW, Beschluss vom 30.9.2016 - 4 B 601/16 -, GewArch 2017, 113 = juris, Rn. 6 ff.; ebenso Hamb. OVG, Beschluss vom 5.4.2005 - 1 Bs 64/05 -, GewArch 2005, 257 = juris, Rn. 3 f.; Marcks, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 82. EL Oktober 2019, GewO § 35 Rn. 196 ff. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 4 B 601/16
Widerruf der erteilten Erlaubnis für die selbständige Ausübung des Gewerbes wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 4 B 1730/19 vgl. bereits OVG NRW, Beschluss vom 30.9.2016 - 4 B 601/16 -, GewArch 2017, 113 = juris, Rn. 6 ff.; ebenso Hamb. OVG, Beschluss vom 5.4.2005 - 1 Bs 64/05 -, GewArch 2005, 257 = juris, Rn. 3 f.; Marcks, in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 82. EL Oktober 2019, GewO § 35 Rn. 196 ff.
- LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12
Kettenbefristung und Leiharbeit im Konzern
Wie insbesondere § 3 AÜG anhand der dort abschließend aufgezählten Versagungsgründe erkennen lässt, dient das durch § 1 AÜG konstatierte präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dem Zweck, den vom Gesetzgeber für besonders schutzbedürftig erachteten Markt der Arbeitnehmerüberlassung vor unzuverlässigen Verleihern zu schützen (…vgl. HWK/Kalb, 3. Auflage § 3 AÜG Rn. 1 unter Hinweis auf OVG Hamburg, Beschluss vom 05. April 2005 - 1 Bs 64/05 -, juris;… ErfK/Wank, 13. Aufl. § 3 AÜG Rn. 2 ff.). - OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14
Detektei kein Bewachungsgewerbe i.S.v. § 34a GewO; Verletzung steuerlicher …
Setzt die jeweilige Gewerbeerlaubnis spezialgesetzlich die gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus, haben die Vorschriften über die Rücknahme (§ 48 Abs. 1 VwVfG) und den Widerruf (§ 49 Abs. 2 Satz 1Nr. 3 VwVfG) nach § 35 Abs. 8 GewO somit regelmäßig Vorrang vor der Untersagung nach § 35 GewO (…Marcks, a. a. O. Rn. 195; OVG Hamburg, Beschl. v. 5. April 2005 - 1 Bs 64/05 -, juris Rn. 39). - VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.620
Erweiterte Gewerbeuntersagung neben Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
Ebenso erklärt das Hamburgische Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 05. April 2005 - 1 Bs 64/05 -, Rn. 4, juris eine erweiterte Gewerbeuntersagung für rechtswidrig, weil diese in § 3 AÜG nicht geregelt ist. - OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23
Gewerbeuntersagung wegen Nichterfüllung verschiedener öffentlich-rechtliche …
Setzt die jeweilige Gewerbeerlaubnis spezialgesetzlich die gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus, haben die Vorschriften über die Rücknahme (§ 116 LVwG) und den Widerruf (§ 117 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LVwG) nach § 35 Abs. 8 GewO somit regelmäßig Vorrang vor der Untersagung nach § 35 GewO (…vgl. zum jeweiligen Landesrecht OVG Münster, Beschl. v. 30.09.2016 - 4 B 601/16 -, juris Rn. 6;… OVG Bautzen, Beschl. v. 21.10.2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 17, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 05.04.2005 - 1 Bs 64/05 -, juris Rn. 3). - LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1513/12
Auch bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kein …
Wie insbesondere § 3 AÜG anhand der dort abschließend aufgezählten Versagungsgründe erkennen lässt, dient das durch § 1 AÜG konstatierte präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dem Zweck, den vom Gesetzgeber für besonders schutzbedürftig erachteten Markt der Arbeitnehmerüberlassung vor unzuverlässigen Verleihern zu schützen (…vgl. HWK/Kalb, 3. Auflage § 3 AÜG Rn. 1 unter Hinweis auf OVG Hamburg, Beschluss vom 05. April 2005 - 1 Bs 64/05 -, juris;… ErfK/Wank, 13. Aufl. § 3 AÜG Rn. 2 ff.).